Hier finden Sie Informationen über Förderungsmöglichkeiten für steirische Einrichtungen. Für Gemeinschaftsverpflegung und MEHR!

Förderungen im Bereich Ernährung

Für steirische Einrichtungen gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten im Bereich Ernährung. Wir haben diese für Sie recherchiert und auf dieser Seite dargestellt. Zusätzlich bietet GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN Förderungsmöglichkeiten bzw. Kooperationsmöglichkeiten.

GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN:

über GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN hinausgehend:

Förderung direkt von der Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN im Bereich Gemeinschaftsverpflegung

Im Rahmen der steirischen Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN werden Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen Fördermittel für gesünderes Essen zur Verfügung gestellt.

  • Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer Fachperson bearbeitet, es kann auch beispielsweise ein Speiseplancheck durchgeführt werden oder ein Check der Speisenausgabe vor Ort. Dadurch erkennt man erste Optimierungsmöglichkeiten. Das Ausfüllen der Checklisten kommt einer IST-Analyse gleich bzw. entspricht dem BASIS-Modul der Förderungsmöglichkeit. Darauf aufbauend kann an einem Verpflegungsleitbild /-konzept gearbeitet werden (=QUALITÄTSSICHERUNGS-Modul) bzw. an der Zusammenarbeit zwischen Küche und ausgebender Einrichtung (=QUALITÄTSSPRUNG-Modul)

Fördertopf 2026-2028

Kontakt für persönliche Anfragen:
Simone Sonnberger, MBA
Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark
Tel. (0316) 877-4829, E-Mail: [email protected]

Das sind die Calls für 2026:

Unterlagen für 2026-2028

  • Richtlinie: Förderrichtlinie 2026-2028 (folgt in Kürze)
  • Übersicht der Fachpersonen die mit Ihnen im Rahmen der Förderung zusammenarbeiten können: geschulte Fachpersonen steirische Mindeststandards

Antragsunterlagen 2026-2028

Formular zur Beantragung: Förderungsantrag 2026 (Folgt in Kürze)

Gemeinden, die sich entscheiden ein größeres Projekt im Bereich Gemeinschaftsverpflegung umzusetzen, beantragen eine Förderung bitte über die allgemeinen Formulare des Gesundheitsfonds. Hierdurch wird die bestmögliche Betreuung und Individualisierung gewährleistet.

Das sind die Formulare zum Ausfüllen:

Zum Antrag – weitere Informationen:

  • Bitte achten Sie darauf, dass in der Kurzzusammenfassung alle wesentlichen Punkte zur Förderung abgebildet werden.
    • Welche Einrichtungen befinden sich im Cluster und wie erfolgt die einrichtungsübergreifende Vernetzung?
    • Wie und wann wird die Ist-Stands-Erhebung die Besprechung der Optimierungsmöglichkeiten anhand der Checklisten mit den steirischen Mindeststandards durchgeführt?

    Was ist eventuell noch bei der Ist-Stands-Erhebung geplant? Möglichkeiten:

    • Speiseplanchecks
    • Praxischeck der Speisenausgabe vor Ort / Erhebung über Fragebögen
    • Wie und wann wird an der Qualitätssicherung durch ein Verpflegungsleitbild bzw. ein Verpflegungskonzept gearbeitet? Wie soll der Workshop zur gemeinschaftlichen Ausarbeitung gestaltet werden?

    Was kann es sonst noch zur Qualitätssicherung bzw. zur Bewusstseinsbildung geben:

    • Gemeinsame Workshops mit dem Personal, welches das Essen ausgibt
    • Ausgabe/Aushang von qualitätsgesicherten Unterlagen
    • Errichtung Hochbeet / Neugestaltung des Speisesaals
    • Öffentlichkeitsarbeit
    • Ist auch externe Verpflegungsbetriebe in das Projekt eingebunden? Welche Maßnahmen werden hier angestrebt bzw. wann gibt es runde Tische (= Besprechungen mit dem/der Erhalter/Erhalterin oder dem/der Verpfleger/Verpflegerin)?

    Wird es sonstige Besprechungen oder Workshops mit dem externen Verpflegungsbetrieb geben? Beispielsweise zu den Themen:

    • zielgruppengerechterer / kindergerechter Speiseplan – Einbindung von Wunschgerichten
    • Etablierung Feedbacksystem / Etablierung Bestellsystem / Etablierung neue Zustellzeiten
    • vermehrter Einkauf saisonales und regionales (Bio)Gemüse, (Bio)Obst, (Bio)Getreide bzw. Vollkornprodukten

    Wird es Reflexionstermine geben?

Abrechnungsunterlagen 2026-2028

immer (bei jedem Modul)

  • ausgefüllte Checklisten (Checklisten, die Sie im Rahmen Ihrer Beratung bearbeitet haben)
  • ausgefüllte und unterschiebene Belegsaufstellung sowie
  • Rechnungen, die die widmungsgemäße Verwendung belegen (Achtung Rechnung: deutlich lesbar)

zusätzlich

  • wenn ein Verpflegungsleitbild/-konzept erstellt wurde: das Verpflegungsleitbild/das Konzept und eine unterschriebene Liste vom Workshop
  • wenn das Qualitätssprung-Modul durchgeführt wird, geeignete Nachweise, die die Umsetzung der Maßnahme belegen

Erfolgsgeschichten

Beispiele für Beratungen über  GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN (inkl. Öffentlichkeitsarbeit)

Diesen hatte Stoelzle Oberglas im Frühjahr 2024. Seitdem hat sich viel getan: Das Angebot in Betriebskantine und Automaten ist deutlich bunter und gesundheitsförderlicher, es wurde ein zusätzlicher Koch angestellt und das ist noch längst nicht alles. Das Projekt wird im Rahmen von GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN vom Gesundheitsfonds Steiermark gefördert.

Begleitet wurde dieses Projekt von Katrin Sattler (Diätologin).

Hier können Sie mehr darüber nachlesen.

In Großklein haben 2024 alle Bildungseinrichtungen gemeinsam mit der Marktgemeinde und den Großkleiner Wirten die Mittagsverpflegung weiterentwickelt – unterstützt vom Gesundheitsfonds Steiermark. Dazu wurde nicht nur das Angebot verbessert, auch ein neuer Speisesaal wurde gestaltet.

Umgesetzt wurde auch ein Verpflegungsleitbild.

Begleitet wurde dieses Cluster-Projekt von Styria vitalis.

Hier können Sie mehr darüber nachlesen.

Die Caritas Steiermark Steiermark arbeitete und arbeitet (Stand 2024) intensiv mit Diätologin Doris Hiller-Baumgartner zusammen und setzt die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung in den teilnehmenden Häusern um.

Gemeinsam wurden unter anderem Verpflegungsleitbilder  erarbeitet, die den Wert der Verpflegung in den Häusern verdeutlichen. Darauf aufbauend wurden  Verpflegungskonzepte erstellt.  Ein Verpflegungskonzept beschreibt die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung der Verpflegung in der Einrichtung. Es sichert die Qualität bzw. Projektinhalte.

Hier können Sie mehr darüber nachlesen.

Wir gratulieren auch herzlich zu den Zertifizierungen mit dem „Grüner Teller“ der Styria vitalis.

Das Volkshilfe Seniorenzentrum Liezen optimiert die Ernährung.

Gesunde Änderungen im Seniorenzentrum wurden 2021 über eine Auseinandersetzung mit den steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung erreicht!

Mehr Information finden Sie hier.

Im Zuge einer Clusterförderung (1 Antrag für mehrere Einrichtungen unter Federführung der Gemeinde) wurden 2022 alle Verpflegungsbetriebe im Bereich der Gemeinde Deutschlandsberg beraten. Dazu gehörten Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen

Es gab

  • teilnehmende Beobachtungen,
  • Fragebogenerhebungen,
  • Speiseplanchecks
  • und natürlich wurden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards ausgefüllt.

Darüber hinaus wurde erstmalig im Zuge einer Förderung auch ein Verpflegungsleitbild erstellt.

Was ein Verpflegungsleitbild alles kann, können Sie hier (Seite 18-24) nachlesen.

Im Zuge einer außertourlichen Projektunterstützung „Gesund Genießen von Klein bis Groß“ wurde mit der Gemeinde Weiz zusammengearbeitet.

Sie hat 2021 in einer Ausschreibung die steirischen Mindeststandards zur Pflicht erklärt. Damit ist eine nachhaltige Umsetzung einer gesundheitsförderlichen Ernährung für Kindergärten und Schulen der Gemeinde garantiert.

Darüber hinaus wurden im Zuge des Projektes

  • neue Transportboxen angeschafft,
  • Runde Tische durchgeführt und
  • Verpflegungsbeauftragte bzw. -manager*innen wurden von Styria vitalis geschult.

Übersicht Förderungsnehmer*innen (seit 2016 insgesamt über 270 Einrichtungen)

!!!Danke an alle Einrichtungen!!!

Unsere Evaluierung der Förderungschiene (Zeitraum 2019-2024) zeigt positive Veränderungen auf breiter Ebene!

GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN – Unser Schulbuffet

Das Programm setzt sich aus zwei wesentlichen Bestandteilen zusammen:

Zum einen beinhaltet es ein umfassendes Beratungsangebot, das durch Schulungsmöglichkeiten ergänzt wird, und zum anderen umfasst es eine Evaluierung das Schulbuffets, die mit einer Förderungsmöglichkeit verbunden ist.

Die Betreuung des Programms übernimmt im Auftrag der steirischen Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark die Firma Ronge & Partner unter der Marke AGmE (Arbeitsgemeinschaft Gesundheitsförderung und moderne Ernährung). Dieses renommierte Unternehmen wird Schulbuffets mit steirischen Berater*innen bei der Umsetzung der Leitlinie Schulbuffet von 2025-2028 begleiten.

Alle Förderunterlagen entnehmen Sie bitte direkt den Unterlagen auf der Programmseite.

Weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Ernährung

Die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung gibt hier Informationen zu weiteren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für  Ernährungsprojekten bzw. Projekten im Lebensmittelbereich. Geclustert haben wir die Förderungsmöglichkeiten in folgende Bereiche:

Förderung im Gemeinschaftsverpflegungsbereich (für Schulen, Großküchen, …)

Die Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark – WIN ist das Regionalprogramm für betrieblichen Umweltschutz und nachhaltiges Wirtschaften des Bundeslandes Steiermark und des Klima- und Energiefonds im Auftrag des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft. WIN bietet Information, Beratung und Förderung rund um das Thema nachhaltiges Wirtschaften für steirische Betriebe, Gemeinden, Vereine, kirchliche Organisationen und Bildungseinrichtungen.

Gefördert werden  beispielsweise die Maßnahmen/Module

–> Impulsberatung (Beratung in Hinblick auf Energieverbrauch, …)

–> Zertifizierungen im Rahmen vom Umweltzeichen (für Kindergärten, Schulen, Green Meetings …)

–> Küchenprofit (Beratung zur Reduktion von Lebensmittelabfällen in (Groß-)Küchenbetrieben)

Allgemeine Info und Ansprechpersonen:

Ihr Weg zur Förderung – WIN – Wirtschaftsinitiative Nachhaltige Steiermark – Land Steiermark

Förderung im Gesundheitsförderungsbereich – allgemein

Förderung im Bereich Kinder- und Jugendprojekte

Um was geht’s:

Regionale Initiativen (z. B. auch ein Kochkurs mit regionalen, saisonalen und gesundheitsförderlichen LM und Rezepten) werden im Rahmen von Xund und Du Jugendgesundheitskonferenzen in der Steiermark und Kärnten durch eine Mikroprojektförderung unterstützt:

Wer darf einreichen:

Organisationen & Einrichtungen aus allen Bereichen der schulischen und außerschulischen Jugendarbeit – z. B. Offene Jugendarbeit, Vereine und Verbandliche Jugendarbeit, Jugendhilfe, Schulsozialarbeit, Betreuungsorganisationen geflüchteter Jugendlicher, Lehrlingshäuser, verschiedene Maßnahmen (z.B. Produktionsschulen, Einrichtungen der Ausbildung bis 18, usw.), Gemeinden, u.v.m. Auch Privatpersonen können als Antragsteller:in fungieren. Die projektverantwortliche Person muss mindestens 18 Jahre alt, also voll geschäftsfähig, sein.

Pro regionaler Initiative stehen bis zu € 300,- zur Verfügung. Je Einrichtung bzw. Standort ist in der ersten Förder-Runde die Unterstützung von einer regionalen Initiative möglich.

Projekte, die dazu beitragen, die Gesundheit zu verbessern

z. B. durch Produktinnovationen, Logistikprojekte, neue technische Errungenschaften (wie Snackautomaten mit Ernährungsinformationen am Display)

2025 wir ein Fördertopf für zukunftsweisende Projekt zur Verfügung gestellt.

Der Fördertopf ist mit insgesamt 200.000 Euro dotiert und ermöglicht Steirer*innen, Ihre Ideen von einer lebenswerten Zukunft zu realisieren.

  • Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Regionalität, nachhaltiges Leben, Mobilität, digitale Transformation, Umwelt/Biodiversität, Financial Health, Gemeinschaft/Inklusion.
  • Pro Projekt werden maximal 10.000 Euro ausgeschüttet, wenn das Projekt von unserer Jury ausgewählt wurde – ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, der Rechtsweg ist dementsprechend ausgeschlossen.
  • Europäische Innovationspartnerschaft:

Die Ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Ein  für die Produktentwicklung interessantes  Konzept zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft ist dabei die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ .Die operativen Ziele der EIP umfassen einen erfolgreichen Brückenschlag zwischen der modernen Forschung und Technologie und den Interessengruppen, darunter Landwirte, Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, Beratungsdienste und Interessensvertretern.

Achtung: Fördervoraussetzungen und Calls sind auf der Bundesministeriums für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen ersichtlich.

  • LEADER

Eine weitere Möglichkeit lokale ernährungs-/lebensmittelspezifische Projekte in Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung zu fördern, ist über das Programm LEADER.

Achtung: Die Fördermöglichkeit besteht nur, wenn das angedachte Projekt einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (und die ist für jede LEADER-Region individuell!) leistet.

Die Entwicklungsstrategien sowie weitere Fördervoraussetzungen und Ansprechpersonen sind hier ersichtlich.

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