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Wirtschaftsaufsicht

In der 42. Sitzung der Gesundheitsplattform Steiermark am 26. Juni 2019 wurde die „Richtlinie zur Erstellung der Jahresvoranschläge sowie zur Durchführung der Wirtschaftsaufsicht von steirischen Fondskrankenanstalten“ (RL JV-WiA) des Gesundheitsfonds Steiermark beschlossen.

Diese gilt ab Beschlussfassung der Gesundheitsplattform für die Erstellung des Voranschlages 2020 (Meldung 01) sowie insgesamt ab 01.01.2020.

Die Richtlinie enthält gesetzliche Rahmenbedingungen, Begriffsdefinitionen, Vorlagen, Fristen und Geltungsdauer, Kontaktdaten sowie verbindliche Handlungsvorschriften, um eine einheitliche Vorgehensweise der steirischen Fondskrankenanstalten zu gewährleisten.

Aufbauend auf diese verbindlichen Handlungsvorschriften wurde ein neues, eigens programmiertes, Anwendertool die sogenannte WIA-APP programmiert. Dieses Tool ist nur für einen vorab definierten Personenkreis zugänglich. Die WIA-APP ist Eigentum des Gesundheitsfonds Steiermark.