Barrierefreiheitserklärung
Erklärung zur Barrierefreiheit
gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Der Gesundheitsfonds Steiermark ist bemüht, seine Website www.gesundheitsfonds-steiermark.at und zugehörigen Sub-Server im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EUR-Lex – 32016L2102 – EN – EUR-Lex (europa.eu) ) (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle Websites, die vom Gesundheitsfonds Steiermark verwaltet werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Kontrast zwischen Vorder- und Hintergrundfarben entspricht nicht auf allen Unterseiten den WCAG 2 AA-Mindestwerten.
- Einige Links enthalten keine erkennbaren Texte
- Ein ARIA-hidden-Element enthält fokussierbare Elemente
- Nicht alle