Struktur & Gremien

Gesundheitsplattform

Die Gesundheits
-plattform

Zu den wesentlichen Aufgaben der Gesundheitsplattform zählen das leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem, die Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss des Gesundheitsfonds sowie die Auseinandersetzung mit Grundsätzen der Qualitätsarbeit, des Nahtstellenmanagements und der Gesundheitsförderung.

Die Gesundheitsplattform ist je nach Bedarf, aber jedenfalls zweimal jährlich einzuberufen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (sofern nicht anders vorgesehen). Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende.

Zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gesundheitsfonds hat die Gesundheitsplattform einen Wirtschafts- und Kontrollausschuss eingerichtet. In diesem Gremium werden der Voranschlag und der Jahresabschluss vorberaten.

Des Weiteren sind bei der Gesundheitsplattform zwei Fachbeiräte eingerichtet:

  • Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit, der als interdisziplinär arbeitendes Fachgremium die Gesundheitsplattform unterstützt, damit diese ihre Aufgaben geschlechtergerecht wahrnehmen kann.
  • Die Qualitätssicherungskommission (QSK), die als institutions-, sektoren- und berufsgruppenübergreifendes Fachgremium die Gesundheitsplattform in qualitätsrelevanten Fragestellungen unterstützt.

Unter Einbindung von Expert*innen und wesentlichen Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen wird einmal jährlich die Steirische Gesundheitskonferenz abgehalten, deren Ziel die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik ist.

Die Gesundheitsplattform setzt sich aus 20 Mitgliedern sowie Vertreter*innen verschiedener Institutionen zusammen. Den Vorsitz der Gesundheitsplattform führt der*die zuständige Gesundheitslandesrat*-rätin mit dem*der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK als Stellvertreter*in:

Mitglieder | Ersatzmitglieder: Gesundheitsplattform

Gesundheitslandesrat

LR Dr. Karlheinz Kornhäusl

4 weitere Vertreter*innen des Landes

LH-Stv. Anton Lang

LAbg. Klaus Zenz | KO LAbg. Johannes Schwarz

LAbg. Barbara Riener | LAbg. Assoz. Prof.in Priv.-Doz.in Mag.Dr.in rer.nat. Sandra Holasek

LAbg. Dr. Matthias Pokorn | Dr. Michael Tripolt

4 Vertreter*innen der Österreichischen Gesundheitskasse

Vinzenz Harrer | Mag.a Kirsten Fichtner-Koele

Ing. Josef Harb | Andreas Martiner

Mag.ª Andrea Hirschenberger | Mag. Andreas Hebenstreit

Dr. Arno Melitopulos

1 Vertreter*in der bundesweiten Sozialversicherung

Mag. Günther Bauer | Dir.in Christa Hörzer

1 Vertreter*in des Bundes

AL Mag.a Verena Nikolai | Mag. Patrick Sitter, Mag. Thomas Worel

2 Vertreter*innen der Ärztekammer Stmk.

Dr. Gerhard Posch | Präs. Dr. Michael Sacherer

Prof. Dr. Dietmar Bayer | Vizepräs. MR Dr. Peter Schmidt

1 Vertreter*in des Stmk. Gemeindebundes

LGF Mag. Dr. Martin Ozimic | Mag. Michael Neuner

1 Vertreter*in des Städtebundes LG Stmk.

LGF Mag. (FH) Michael Leitgeb | Hon. Prof. (FH) Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger, MPH MBA

1 Vertreter*in der Patient*innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Dr.in Michaela Wlattnig | Gabriele Steffen

2 Vertreter*innen der Stmk. KAGes

Univ.Prof. Ing. Dr. Gerhard Stark | Dr. Johannes Koinig

Mag. DDr. Ulf Drabek, MSc MBA | Dr. Johannes Koinig

1 Vertreter*in der sonstigen FondsKA

Dr. Martin Piaty | Mag. Robert Schober

1 Vertreter*in des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Eva Vlcek | Lena Lepuschütz, Mphil MBA

1 Vertreter*in der Grünen (ohne Stimmrecht)

LAbg. Georg Schwarzl | KO LAbg. Sandra Krautwaschl

1 Vertreter*in der KPÖ (ohne Stimmrecht)

KO LAbg. Claudia Klimt-Weithaler

1 Vertreter*in der FPÖ (ohne Stimmrecht)

LAbg. Marco Triller BA | LAbg. Mag. Stefan Hermann

1 Vertreter*in der Neos (ohne Stimmrecht)

LAbg. Robert Reif

1 Vertreter*in der Wirtschaftskammer Steiermark (ohne Stimmrecht)

Dr. Martin Hoff

1 Vertreter*in der Apothekerkammer Steiermark (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Alexandra Fuchsbichler

1 Vertreter*in der Arbeiterkammer Steiermark (ohne Stimmrecht)

Mag. Alexander Gratzer

1 Vertreter*in des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ohne Stimmrecht)

Thomas Windhaber, BScN MSc

1 Vertreter*in des Fachbeitrats für gendergerechte Gesundheit (ohne Stimmrecht)

DSA Lisa Rücker

1 Vertreter*in der ÖGK, Landesstellenausschuss, Bereich Finanzen (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Gudrun Brandl

1 Vertreter*in des Landes, Abteilung 8 (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Dr.in Birgit Strimitzer-Riedler

Landes-Zielsteuerungskommission

Die Landes-Zielsteuerungs-
kommission

Die Landes-Zielsteuerungskommission (kurz L-ZK) wurde mit der Gesundheitsreform 2013 als neues Organ des Gesundheitsfonds eingerichtet. Ihr gehören elf Mitglieder an, welche von Land (5), Sozialversicherung (5) und Bund (1) entsendet werden. Den Vorsitz führt der*die zuständige Gesundheitslandesrat*-rätin gemeinsam mit dem*der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK als Co-Vorsitzende*n. Der Bund besitzt ein Vetorecht gegen Beschlüsse, welche gegen geltendes Recht, die beiden Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG, den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder Beschlüsse der Bundesgesundheitsagentur verstoßen.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission zählen die Beratung der vierjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen und den dazugehörigen Jahresarbeitsprogrammen, der Regionale Strukturplan Gesundheit sowie die Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds.

Mitglieder | Ersatzmitglieder: Landes-Zielsteuerungskommission

Gesundheitslandesrat

LR Dr. Karlheinz Kornhäusl

4 weitere Vertreter*innen des Landes

LH-Stv. Anton Lang

LAbg. Klaus Zenz | KO LAbg. Johannes Schwarz

LAbg. Barbara Riener | LAbg. Prof.in Dr.in Sandra Holasek

LAbg. Dr. Matthias Pokorn | Dr. Michael Tripolt

4 Vertreter*innen der Österreichischen Gesundheitskasse

Vinzenz Harrer | Mag.a Kirsten Fichtner-Koele

Ing. Josef Harb | Andreas Martiner

Mag.ª Andrea Hirschenberger | Mag. Andreas Hebenstreit

Dr. Arno Melitopulos | Dr. Timo Fischer

1 Vertreter*in der bundesweiten Sozialversicherungsträger

Dir.in Christa Hörzer | Mag. Günther Bauer

1 Vertreter*in des Bundes – Vetorecht

AL Mag.a Verena Nikolai | Mag. Patrick Sitter, Mag. Thomas Worel

Wirtschafts- und Kontrollausschuss

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss wurde im Juni 2009 als Ausschuss der Gesundheitsplattform Steiermark eingerichtet. Die derzeit gültige Geschäftsordnung wurde am 22. November 2017 im Rahmen der 39. Sitzung der Gesundheitsplattform Steiermark beschlossen. Die Novellierung war aufgrund von Änderungen gem. § 15 Abs. 9 Stmk. Gesundheitsfondsgesetz 2017, StGFG 2017 (LGBl. Nr. 2/2018) erforderlich.

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss setzt sich aus zwei nominierten Mitgliedern der Gesundheitsplattform zusammen, die von der*dem Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden, und zwei nominierten Mitgliedern der Gesundheitsplattform, die von der*dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden. Im November 2012 wurde das Gremium um je eine*einen Vertreter*in der für Finanzen zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie einer*einem von der Sozialversicherung namhaft zu machenden Vertreter*in aus dem Finanzbereich erweitert. Aufgrund der Novellierung im November 2017 ist seit Juni 2018 eine Vertretung der für das Krankenanstaltenwesen zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung nominiert. Diesen Vertreter*innen kommt kein Stimmrecht zu.

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss ist grundsätzlich zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gesundheitsfonds eingerichtet und hat seine Sitzungen regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, abzuhalten. Insbesondere kommen ihm folgenden Aufgaben zu:

  1. Überwachung des ökonomischen Vorgehens im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit;
  2. Überprüfen des Voranschlages;
  3. Überwachung der Abschlussprüfung;
  4. Prüfung des Jahresabschlusses für das zuständige Gremium;
  5. Vorberatung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte (insbesondere lt. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Geschäftsführung);
  6. Beratung und Beschluss von Veranlagungsgeschäften gem. § 5 Abs. 3 lit. j der Geschäftsordnung der Geschäftsführung nach Maßgabe der Richtlinie zur risikoaversen Veranlagung.

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss kann nur in Bezug auf Veranlagungsgeschäfte Beschlüsse fassen. Hinsichtlich aller anderen zuvor genannten Aufgaben werden von ihm nur Empfehlungen zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform gefasst. Diese Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Gemäß der Richtlinie zur risikoaversen Veranlagung ist für die Auswahl der Veranlagungsgeschäfte ein übereinstimmender Beschluss des Wirtschafts- und Kontrollausschusses und der Geschäftsführung des Gesundheitsfonds Steiermark erforderlich. Der*die Vorsitzende bzw. sein*e Stellvertreter*in hat der Gesundheitsplattform regelmäßig, mindestens jedoch vor Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss zu berichten bzw. allfällige Handlungsempfehlungen abzugeben.

Mitglieder: Wirtschafts- und Kontrollausschuss

Land Steiermark

LAbg. Klaus Zenz

LAbg. Dr. Matthias Pokorn

Sozialversicherung

Mag. Andreas Hebenstreit

Dir. Mag. Günther Bauer

Finanzabteilung der Sozialversicherung (Vertreter ohne Stimmrecht)<