Struktur & Gremien

Gesundheitsplattform

Die Gesundheits
-plattform

Zu den wesentlichen Aufgaben der Gesundheitsplattform zählen das leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem, die Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss des Gesundheitsfonds sowie die Auseinandersetzung mit Grundsätzen der Qualitätsarbeit, des Nahtstellenmanagements und der Gesundheitsförderung.

Die Gesundheitsplattform ist je nach Bedarf, aber jedenfalls zweimal jährlich einzuberufen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (sofern nicht anders vorgesehen). Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende.

Zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gesundheitsfonds hat die Gesundheitsplattform einen Wirtschafts- und Kontrollausschuss eingerichtet. In diesem Gremium werden der Voranschlag und der Jahresabschluss vorberaten.

Des Weiteren sind bei der Gesundheitsplattform zwei Fachbeiräte eingerichtet:

  • Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit, der als interdisziplinär arbeitendes Fachgremium die Gesundheitsplattform unterstützt, damit diese ihre Aufgaben geschlechtergerecht wahrnehmen kann.
  • Die Qualitätssicherungskommission (QSK), die als institutions-, sektoren- und berufsgruppenübergreifendes Fachgremium die Gesundheitsplattform in qualitätsrelevanten Fragestellungen unterstützt.

Unter Einbindung von Expert*innen und wesentlichen Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen wird einmal jährlich die Steirische Gesundheitskonferenz abgehalten, deren Ziel die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik ist.

Die Gesundheitsplattform setzt sich aus 20 Mitgliedern sowie Vertreter*innen verschiedener Institutionen zusammen. Den Vorsitz der Gesundheitsplattform führt der*die zuständige Gesundheitslandesrat*-rätin mit dem*der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK als Stellvertreter*in:

Mitglieder | Ersatzmitglieder: Gesundheitsplattform

Gesundheitslandesrat

LR Dr. Karlheinz Kornhäusl

4 weitere Vertreter*innen des Landes

LH-Stv. Anton Lang

LAbg. Klaus Zenz | KO LAbg. Johannes Schwarz

LAbg. Barbara Riener | LAbg. Assoz. Prof.in Priv.-Doz.in Mag.Dr.in rer.nat. Sandra Holasek

LAbg. Dr. Matthias Pokorn | Dr. Michael Tripolt

4 Vertreter*innen der Österreichischen Gesundheitskasse

Vinzenz Harrer | Mag.a Kirsten Fichtner-Koele

Ing. Josef Harb | Andreas Martiner

Mag.ª Andrea Hirschenberger | Mag. Andreas Hebenstreit

Dr. Arno Melitopulos

1 Vertreter*in der bundesweiten Sozialversicherung

Mag. Günther Bauer | Dir.in Christa Hörzer

1 Vertreter*in des Bundes

AL Mag.a Verena Nikolai | Mag. Patrick Sitter, Mag. Thomas Worel

2 Vertreter*innen der Ärztekammer Stmk.

Dr. Gerhard Posch | Präs. Dr. Michael Sacherer

Prof. Dr. Dietmar Bayer | Vizepräs. MR Dr. Peter Schmidt

1 Vertreter*in des Stmk. Gemeindebundes

LGF Mag. Dr. Martin Ozimic | Mag. Michael Neuner

1 Vertreter*in des Städtebundes LG Stmk.

LGF Mag. (FH) Michael Leitgeb | Hon. Prof. (FH) Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger, MPH MBA

1 Vertreter*in der Patient*innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark

Dr.in Michaela Wlattnig | Gabriele Steffen

2 Vertreter*innen der Stmk. KAGes

Univ.Prof. Ing. Dr. Gerhard Stark | Dr. Johannes Koinig

Mag. DDr. Ulf Drabek, MSc MBA | Dr. Johannes Koinig

1 Vertreter*in der sonstigen FondsKA

Dr. Martin Piaty | Mag. Robert Schober

1 Vertreter*in des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Eva Vlcek | Lena Lepuschütz, Mphil MBA

1 Vertreter*in der Grünen (ohne Stimmrecht)

LAbg. Georg Schwarzl | KO LAbg. Sandra Krautwaschl

1 Vertreter*in der KPÖ (ohne Stimmrecht)

KO LAbg. Claudia Klimt-Weithaler

1 Vertreter*in der FPÖ (ohne Stimmrecht)

LAbg. Marco Triller BA | LAbg. Mag. Stefan Hermann

1 Vertreter*in der Neos (ohne Stimmrecht)

LAbg. Robert Reif

1 Vertreter*in der Wirtschaftskammer Steiermark (ohne Stimmrecht)

Dr. Martin Hoff

1 Vertreter*in der Apothekerkammer Steiermark (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Alexandra Fuchsbichler

1 Vertreter*in der Arbeiterkammer Steiermark (ohne Stimmrecht)

Mag. Alexander Gratzer

1 Vertreter*in des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ohne Stimmrecht)

Thomas Windhaber, BScN MSc

1 Vertreter*in des Fachbeitrats für gendergerechte Gesundheit (ohne Stimmrecht)

DSA Lisa Rücker

1 Vertreter*in der ÖGK, Landesstellenausschuss, Bereich Finanzen (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Gudrun Brandl

1 Vertreter*in des Landes, Abteilung 8 (ohne Stimmrecht)

Mag.ª Dr.in Birgit Strimitzer-Riedler

Landes-Zielsteuerungskommission

Die Landes-Zielsteuerungs-
kommission

Die Landes-Zielsteuerungskommission (kurz L-ZK) wurde mit der Gesundheitsreform 2013 als neues Organ des Gesundheitsfonds eingerichtet. Ihr gehören elf Mitglieder an, welche von Land (5), Sozialversicherung (5) und Bund (1) entsendet werden. Den Vorsitz führt der*die zuständige Gesundheitslandesrat*-rätin gemeinsam mit dem*der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK als Co-Vorsitzende*n. Der Bund besitzt ein Vetorecht gegen Beschlüsse, welche gegen geltendes Recht, die beiden Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG, den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder Beschlüsse der Bundesgesundheitsagentur verstoßen.

Zu den wesentlichen Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission zählen die Beratung der vierjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen und den dazugehörigen Jahresarbeitsprogrammen, der Regionale Strukturplan Gesundheit sowie die Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds.

Mitglieder | Ersatzmitglieder: Landes-Zielsteuerungskommission

Gesundheitslandesrat

LR Dr. Karlheinz Kornhäusl

4 weitere Vertreter*innen des Landes

LH-Stv. Anton Lang

LAbg. Klaus Zenz | KO LAbg. Johannes Schwarz

LAbg. Barbara Riener | LAbg. Prof.in Dr.in Sandra Holasek

LAbg. Dr. Matthias Pokorn | Dr. Michael Tripolt

4 Vertreter*innen der Österreichischen Gesundheitskasse

Vinzenz Harrer | Mag.a Kirsten Fichtner-Koele

Ing. Josef Harb | Andreas Martiner

Mag.ª Andrea Hirschenberger | Mag. Andreas Hebenstreit

Dr. Arno Melitopulos | Dr. Timo Fischer

1 Vertreter*in der bundesweiten Sozialversicherungsträger

Dir.in Christa Hörzer | Mag. Günther Bauer

1 Vertreter*in des Bundes – Vetorecht

AL Mag.a Verena Nikolai | Mag. Patrick Sitter, Mag. Thomas Worel

Wirtschafts- und Kontrollausschuss

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss wurde im Juni 2009 als Ausschuss der Gesundheitsplattform Steiermark eingerichtet. Die derzeit gültige Geschäftsordnung wurde am 22. November 2017 im Rahmen der 39. Sitzung der Gesundheitsplattform Steiermark beschlossen. Die Novellierung war aufgrund von Änderungen gem. § 15 Abs. 9 Stmk. Gesundheitsfondsgesetz 2017, StGFG 2017 (LGBl. Nr. 2/2018) erforderlich.

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss setzt sich aus zwei nominierten Mitgliedern der Gesundheitsplattform zusammen, die von der*dem Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden, und zwei nominierten Mitgliedern der Gesundheitsplattform, die von der*dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden. Im November 2012 wurde das Gremium um je eine*einen Vertreter*in der für Finanzen zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie einer*einem von der Sozialversicherung namhaft zu machenden Vertreter*in aus dem Finanzbereich erweitert. Aufgrund der Novellierung im November 2017 ist seit Juni 2018 eine Vertretung der für das Krankenanstaltenwesen zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung nominiert. Diesen Vertreter*innen kommt kein Stimmrecht zu.

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss ist grundsätzlich zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gesundheitsfonds eingerichtet und hat seine Sitzungen regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, abzuhalten. Insbesondere kommen ihm folgenden Aufgaben zu:

  1. Überwachung des ökonomischen Vorgehens im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit;
  2. Überprüfen des Voranschlages;
  3. Überwachung der Abschlussprüfung;
  4. Prüfung des Jahresabschlusses für das zuständige Gremium;
  5. Vorberatung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte (insbesondere lt. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Geschäftsführung);
  6. Beratung und Beschluss von Veranlagungsgeschäften gem. § 5 Abs. 3 lit. j der Geschäftsordnung der Geschäftsführung nach Maßgabe der Richtlinie zur risikoaversen Veranlagung.

Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss kann nur in Bezug auf Veranlagungsgeschäfte Beschlüsse fassen. Hinsichtlich aller anderen zuvor genannten Aufgaben werden von ihm nur Empfehlungen zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform gefasst. Diese Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Gemäß der Richtlinie zur risikoaversen Veranlagung ist für die Auswahl der Veranlagungsgeschäfte ein übereinstimmender Beschluss des Wirtschafts- und Kontrollausschusses und der Geschäftsführung des Gesundheitsfonds Steiermark erforderlich. Der*die Vorsitzende bzw. sein*e Stellvertreter*in hat der Gesundheitsplattform regelmäßig, mindestens jedoch vor Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss zu berichten bzw. allfällige Handlungsempfehlungen abzugeben.

Mitglieder: Wirtschafts- und Kontrollausschuss

Land Steiermark

LAbg. Klaus Zenz

LAbg. Dr. Matthias Pokorn

Sozialversicherung

Mag. Andreas Hebenstreit

Dir. Mag. Günther Bauer

Finanzabteilung der Sozialversicherung (Vertreter ohne Stimmrecht)

Mag.a Gudrun Brandl

Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement des Landes (Vertreter ohne Stimmrecht)

Mag.a Barbara Kaller-Schwarz

Finanzabteilung des Landes (Vertreter ohne Stimmrecht)

MMag.a Angelika Kleer

Ausschuss lt. Ärztegesetz

Ausschuss zur Gründung einer Gruppenpraxis

Mit der Novelle zum Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle) bzw. zum Zahnärztegesetz, BGBl. Nr. 61/2010, wurden im Bereich der ambulanten Versorgung auch im Hinblick auf eine Entlastung der Spitalsambulanzen niedergelassenen und angestellten (Zahn-)Ärzt*innen neue Organisationsformen ermöglicht, um sowohl fachgleich als auch fächerübergreifend gemeinsam Leistungen erbringen zu können. Die Regelung der ärztlichen Gruppenpraxis in den §§ 52a und 52b Ärztegesetz 1998 sowie §§ 26 und 26a Zahnärztegesetz hat durch diese Novellierung eine grundlegende Neupositionierung im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung erfahren. § 52b Ärztegesetz (bzw. § 26a Zahnärztegesetz) enthält das Gründungsregime für Gruppenpraxen. Die Gründung einer Gruppenpraxis und die Aufnahme der ärztlichen Berufsausübung in einer Gruppenpraxis ist an die Erfüllung spezifischer Zulassungsvoraussetzungen – erforderlichenfalls auch im Rahmen eines Zulassungsverfahrens gemäß § 52c leg. cit. bzw. § 26b leg. cit. – gebunden.

Laut § 52b Abs. 1 Z 2 lit. a in Verbindung mit § 52b Abs. 2 Ärztegesetz und lt. § 26a Abs. 1 Z 2 lit. a iVm § 26a Abs. 2 Zahnärztegesetz benötigen (Zahn-)Ärzt*innen, die bereits einen Einzelvertrag mit der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse haben, eine schriftliche (wechselseitige) Zusage von der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse über den Abschluss eines Gruppenpraxis-Einzelvertrages. Die Gebietskrankenkasse hat bei der Erteilung dieser Zusage auf den Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) Bedacht zu nehmen. Diese Zusage ist dem Landeshauptmann anzuzeigen. Mit der Anzeige hat der Landeshauptmann unverzüglich die jeweilige Landesgesundheitsplattform im Rahmen eines Ausschusses zu befassen. Aus den Erläuterungen zur Novellierung geht hervor, dass davon ausgegangen wird, dass der Ausschuss aus Vertretern des Landes, der Sozialversicherung und der ärztlichen Interessenvertretung besteht.

Gemäß § 52b Ärztegesetz sowie
§ 26a Zahnärztegesetz

Mitglieder: Ausschuss lt. Ärztegesetz

Land Steiermark

Univ.-Prof. Ing. Dr. Gerhard Stark

Ersatzmitglied: HR Mag. Michael Koren

Sozialversicherung

Mag. Gernot Leipold

Ersatzmitglied: Mst. Walter Hannes Schiffmann

Ärztekammer für Steiermark

KAD Dr. Johannes Greimel

Ersatzmitglied: Mag. Horst Stuhlpfarrer, MPH

Zahnärztekammer für Steiermark

DDr. Christof Ruda

Ersatzmitglied: Dr.in Veronika Scardelli

Qualitätssicherungskommission

Die Qualitätssicherungskommission Steiermark (kurz QSK) wurde als institutions-, sektoren- und berufsgruppenübergreifender Fachbeirat der Gesundheitsplattform Steiermark eingerichtet um diese bei der Initiierung und Umsetzung qualitätsrelevanter Fragestellungen zu unterstützen. Die QSK Steiermark arbeitet auf Basis einer Geschäftsordnung. Die Mitglieder der QSK setzen sich aus Vertreter*innen der Institutionen und Berufsgruppen, sowie der Patient*innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark, des Fachbeirats für Gendergerechte Gesundheit und des Gesundheitsfonds Steiermark zusammen.

Es wird ein jährliches Arbeitsprogramm erstellt, welches der Gesundheitsplattform zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Zur Umsetzung des Arbeitsprogramms hat die QSK die Möglichkeit, Arbeitsgruppen einzuberufen und die dafür erforderlichen Mitglieder zu nominieren.

Die gesetzliche Grundlage zur Einrichtung einer Qualitätssicherungskommission auf Landesebene findet sich in der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens.

Aufgaben der Qualitätssicherungskommission:

  • Die Vorbereitung und Initialisierung der Umsetzung von über die Mindestanforderungen des Bundes hinausgehenden landesweiten Qualitätsvorgaben und Qualitätsindikatoren

  • Monitoring der Einhaltung über wesentliche laufende Qualitätsaktivitäten und Qualitätsprojekte durchzuführen

  • Die Beratung der Gesundheitsplattform durch die

    • Erstellung von Expertisen und Stellungnahmen zu Qualitätsthemen
    • Einbringung von Vorschlägen und Innovationen zu Qualitätsthemen
    • Ausarbeitung von qualitätspolitischen Steuerungsmodellen
  • Fragen der Inanspruchnahme von Versorgungsleistungen und der ordnungsgemäßen Dokumentation im Bereich der Fondskrankenanstalten

Institution & Berufsgruppen

Mitglieder: Qualitätssicherungskommission

Vorsitzende*r

Steiermärkische Krankananstaltengesellschaft m.b.H.

Dr. Johannes Koinig

Patient*innenvertreter*in

Patient*innen- und Pflegeombudsschaft

Dr.in Michaela Wlattnig

Vertreter*innen der Institutionen

Steiermärkische Krankananstaltengesellschaft m.b.H.

Dr. Friedrich Untersweg, MPH

Unfallkrankenhäuser

Dr. Herbert Kaloud

Sonstige Fondsspitäler

Hon. Prof. (FH) Dipl.-HTL-Ing. Mag.
Dr. Gerd Hartinger, MPH MBA
Vertretung: ÄDir. Prim. Priv. Doz. Dr. Geza Gemes

Privatspitäler / Institute

Prim. Dr. Franz Schwarzl
Vertretung: Prim. Dr. Bernhard Kügler D.E.S.A  

Medizinische Universität Graz

Univ. Prof.in Dr.in Freya-Maria Smolle-Jüttner

Sozialversicherungsträger

Prim. Dr. Reinhold Pongratz, MBA
Vertretung: Dr.in Heidelinde Jakse

Berufsgruppenvertreter*innen

Kurie angestellte Ärzt*innen/Ärztekammer

Dr. Helmut Rudolf Gallent
Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Gerhard Wirnsberger

Kurie niedergelassene Ärzt*innen/Ärztekammer

Dr. Gerhard Leitinger
Vertretung: Dr. Reinhold Glehr

Intramurale Pflege

Mag.a Marianne Raiger
Vertretung: Karoline Riedler

Extramurale Pflege

Mag.a Brigitte Schafarik
Vertretung: Mag. Gerald Mussnig

Pharmazeut*innen

Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger
Vertretung: Mag.a pharm. Dr.in Alexandra Mandl

Vertreter*in Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit

Fachbeirat für Frauengesundheit

Dr.in Almut Michaela Frank, MPH

Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit

Der Gesundheitsfonds Steiermark bekennt sich zu einer qualitätsvollen und sicheren, zielgruppenspezifischen und gendergerechten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.

In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass das biologische Geschlecht und Gender als die soziale Geschlechterrolle wesentlich die Gesundheit von Frauen und Männern bestimmen. Unterschiede treten dabei vor allem hinsichtlich der Lebenszusammenhänge, des Empfindens des Gesundheitszustandes, des Risikoverhaltens, der Wahrnehmung von Gesundheit, Krankheit und Behinderung auf. Auch ist der Zugang zu medizinischen und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen von den Geschlechtern unterschiedlich. Im Bewusstsein um diese Gegebenheiten und die Notwendigkeit auch im Sinne der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt des Landes Steiermark sollen diese Aspekte in die Maßnahmen des Gesundheitsfonds Steiermark Eingang finden.

Dies kann nur unter enger Zusammenarbeit aller relevanten Institutionen, Sektoren und Berufsgruppen erreicht werden. Der Gesundheitsfonds Steiermark fördert diese interdisziplinäre Zusammenarbeit durch die Etablierung eines Fachbeirates für gendergerechte Gesundheit. Dieser bringt die Erfahrungen aus der Praxis, die Expertise der Fachbeiratsmitglieder und die Forschungsergebnisse zu geschlechterspezifischer Medizin und Gendergesundheitsforschung über die Gesundheitsplattform Steiermark in das steirische Gesundheitssystem ein.

Darüber hinaus zeigt sich die generelle Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern in zahlreichen nationalen, internationalen und europäischen Normen, herauszustreichen sind in diesem Zusammenhang Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 7 B-VG.​

Aufgabenbereiche des Fachbeirates

Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit ist ein interdisziplinär arbeitendes Fachgremium, das die Gesundheitsplattform bei der Erfüllung der aufgeben für Gendergerechtigkeit bei der Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention unterstützt. Österreichweit ist der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit das einzige Gremium mit dieser Funktion.

Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit erfüllt folgende Aufgaben:

  1. Mitarbeit an bundesweiten Aktivitäten zum Thema gendergerechte Gesundheitsversorgung
  2. Monitoring der Forschungsaktivitäten und -ergebnisse zu genderspezifischer Gesundheitsversorgung ​
  3. Beratung der Gesundheitsplattform durch
    • Erstellung von Expertisen und Stellungnahmen zu diversen Themen unter dem Aspekt der gendergerechten Gesundheitsversorgung, -förderung und Prävention.
    • Einbringen von Aktivitäten und Projekten, die die Umsetzung einer genderspezifischen Gesundheitsversorgung, -förderung und Prävention in der Steiermark voranbringen​
    • Förderung einer gendergerechten Perspektive auf Gesundheit in der Gesundheitsplattform als Querschnittsaufgabe
  1. Au​fbereiten von Statistiken zur Darstellung von Gendergerechtigkeit in der Leistungserbringung

Die Zusammensetzung des Fachbeirates erfolgt nach folgenden Kriterien:

  • Fachkompetenz Gendergesundheit
  • Interdisziplinarität
  • Feldkenntnis
  • Kompetenz in Frauen- und Männergesundheit
  • Repräsentanz unterschiedlicher Bereiche

Mitglieder des Fachbeirates sind Expert*innen ihres jeweiligen Arbeitszusammenhanges, aber auch persönlich Betroffene, Behandelte und Vertreter*innen der Zielgruppe.

Mitglieder des Fachbeirates für gendergerechte Gesundheit

Institution / Funktion

Mitglied

Vorsitzende

DSA Lisa Rücker

FH JOANNEUM

Dr.in Eva Adamer-König

Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.

Dr.in Almut Frank, MPH

Marienambulanz

Dr.in Karin Fuchs

Frauengesundheitszentrum

Mag.a Christine Hirtl

Karl-Franzenz-Universität, Koordinationsstelle für Geschlechterstudien und Gleichstellung

Dr.in Barbara Hey

Österreichische Gesundheitskasse

Dr.in Heidelinde Jakse

Ndona-Adjanie Kamucote, MA

Österreichische Gesundheitskasse

Mag.a (FH) Verena Krammer, MPH

Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark

Jonas Pirerfellner, MA

Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, Konsumentenschutz

Mag.a Bernadette Pöcheim

Internist, Public Health- und Vorsorgespezialist

Dr. Bernd Haditsch

Steirische Gesundheitskonferenzen

Ziel der steirischen Gesundheitskonferenzen ist die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik unter Einbindung von Expert*innen und wesentlichen Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen.