WERKZEUG-KOFFER zur Umsetzung der steirischen Mindeststandards
Infos für die HELDEN am Herd!
Mit den folgenden kostenlosen und qualitätsgesicherten Umsetzungshilfen und Informationen werden Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen wie Pflegeheime und Kindergärten dabei unterstützt, ihr Angebot zu optimieren. Diese Informationen sind beispielsweise für die Küche und für Wirtschaftleiter*innen direkt relevant.
Infos für die HELDEN der Ausgabe!
Eine Verpflegung, die gut ankommt, braucht aber auch das Wissen und die Unterstützung von z. B. Pädagog*innen und Betreuer*innen bzw. muss Essen und Trinken für die gesamte Einrichtung wichtig werden. Informationen dazu finden Sie in unseren Ideensammlungen.

Haben Sie bitte keine Tomaten auf den Augen. Nutzen Sie die Checklisten, um Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen und an Ihrer Angebots-Qualität zu feilen!
Checklisten
Die Checklisten beinhalten die aktuellen steirischen Mindeststandards, die für die Gemeinschaftsverpflegung anzuwenden sind. Sie wurden vor allem als Hilfestellung für die Qualitätssicherung bzw. für die interne Überprüfung der Verpflegung (Selbsttest) entwickelt und unterstützen dabei, Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen!
Die Checklisten decken die gesamten Mindestanforderungen ab – vom Einkauf, über die Speisesaalgestaltung bis hin zur Speiseausgabe und sollten mindestens 1 x im Jahr ausgefüllt werden.
Hier finden Sie das Gesamtdokument mit allen gültigen Checklisten.
Sie können sich die Checklisten auch einzeln herunterladen. Hier finden Sie in den entsprechenden Rubriken, die passenden Checklisten:
Achtung:
Die in den Checklisten enthaltenen Empfehlungen gelten grundsätzlich für alle Arten von Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen als Basis. Sie können angewendet werden für z. B. Kinderkrippen/Kindergärten, Schulen, Betriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser. Gesundheitsförderung und Nachhaltgkeit kann damit gelebt werden.
Für Personen, die aus medizinischen Gründen besondere Ernährungsrichtlinien beachten müssen, sind die Empfehlungen von Fachpersonen entsprechend anzupassen.
GEMEINAM G´SUND GENIESSEN – Schnellchecks für den Speiseplan und das Budget
Die Schnellchecks sollen Köch*innen und Küchenleiter*innen, aber auch Automatenbefüler*innen sowie externe Ernährungsexpert*innen beim Check der Verpflegung unterstützen.
Mit den Unterlagen wird es ermöglicht, das bestehende Angebot über die Sichtung des Speiseplanes bzw. Jausenplanes mit den steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung zu vergleichen. Durch den Vergleich kann man Optimierungspotenziale erkennen.
Uns ist es wichtig, dass die steirischen Mindeststandards auch so umgesetzt werden können, dass es wirtschaftlich tragbar ist. Dazu ist es aber wichtig zu wissen, wo die Kosten einer Einrichtung liegen.
Broschüren, Leitfäden
Sie wollen Broschüren kostenfrei bestellen?
Soweit gedruckt und verfügbar, ist das möglich! Zuständig für Anfragen: [email protected].
Musterspeisepläne
Förderungen
Unterstützung für eine Beratung zu den steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung

Wer Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit den Checklisten benötigt oder einen externen Speiseplancheck machen möchte, kann bei GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN um eine Förderung ansuchen. Weit über 200 Einrichtungen (Stand Dez 2022) haben das schon getan – Seien Sie auch dabei!
Produkte und Anbieter
Die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung sehen die Verwendung von regionalen, saisonalen und auch von biologisch produzierten Produkten vor (siehe Checkliste Rahmenbedingungen).
Wie erkenne ich regionale bzw. österreichische (Bio-)Produkte?
Wie weiß ich, wann ein Produkt in der Steiermark Saison hat?
Wo kann ich saisonale und regionale (Bio-)Produkte für die Großküche einkaufen?
Wo finde ich Unterstützung bei Ausschreibungen?
Best practise! Betriebe mit einem großen Anteil an regionalen (Bio)produkten
(Kennen Sie gute Betriebe? Schreiben Sie uns)
Kommunikation, Nudging und Gäste-Einbindung

Nudging! Anstupsen!
Esser*innen können dabei unterstützt werden, die gesündere Wahl zu treffen, und zwar durch sogenannte Nudges (Anreize).
Dadurch können Menschen zwanglos zu bestimmten Verhaltensweisen oder Entscheidungen angestupst werden.
Zu Nudges gehören z. B. die attraktive Benennung von Speisen, die Positionierung von Speisen am Buffet sowie Preisgestaltung und Verfügbarkeit
Tue Gutes und sprich darüber!
Viel zu wenig berichten Küchen von ihren Engagements, dabei sind sie doch die wahren Helden! Das sollte gezeigt werden! Dies kann auch die Akzeptanz der Verpflegung unterstützen! Die Küche braucht jedenfalls ein Gesicht!
Partizipation!
Wenn Ihre KundInnen beim Essen mitreden und mitmachen dürfen, erhöht das die Akzeptanz. Lassen Sie Ihre Kund*innen deshalb beim Verpflegungsangebot mitentscheiden bzw. ermöglichen Sie eine Rückmeldemöglichkeit bzw. führen Sie auch regelmäßig Kund*innenbefragungen durch.
Rechtliches Allerlei
In der Gemeinschaftsverpflegung kommen unterschiedliche Rechtsvorschriften und Bestimmungen zum Tragen. Hier finden Sie wichtige Informationen dazu.
Informationen zur Hygiene in der Gemeinschaftsverpflegung
Wer für viele Menschen kocht, hat auch große Verantwortung in Hinblick auf eine gute Hygiene und den damit einhergehenden Gesundheitsschutz. Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen sind verpflichtet auf eine gute Hygiene zu achten und müssen Vorgaben einhalten.
Ansprechstelle für Fragen der Hygiene ist die Lebensmittelaufsicht beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung. Unser Tipp: Wenden Sie sich im Vorfeld eines Umbaus oder Neubaus an die Lebensmittelaufsicht. Diese kann Sie gut beraten und Sie starten bestmöglich.
Was darf bzw. muss am Speiseplan stehen, und was nicht?
Informationen zur Registrierkassenpflicht
Informationen zur Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht finden Sie im Folder des Bundesministeriums für Finanzen.
Informationen zur Suche nach einem neuen Verpfleger – Ausschreibungen
Bevor Sie sich auf die Suche nach einem passenden Verpflegungsanbieter machen bzw. die Ausschreibung verfassen, sollten Sie ein genaues Leistungsverzeichnis erstellen. Dieses dient als Basis für das Ausschreibungsverfahren und legt Art und Umfang der Verpflegungsqualität fest. Ein Beispiel für ein Leistungsverzeichnis finden Sie auf der Website von Styria vitalis.
Mehr Informationen darüber finden Sie im Leitfaden zur Umsetzung der steirischen Mindeststandards.
Ideensammlungen
Sie sind auf der Suche nach konkreten Ideen und Beispielen für verschiedene Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung?
Viel Spaß beim Stöbern in den Ideensammlungen, die von der Fach- und Koordinationsstelle Ernährung im Zuge der Initiative GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN für Sie zusammengestellt wurden:
