Ideensammlung Betriebskantine und Automaten

Essen und Trinken als Teil der Unternehmenskultur

Die Bedeutung von Kantinen, Snackpoints oder Pausenräumen darf im Unternehmen nicht unterschätzt werden. Kein Ort zeigt besser, wie der Umgang mit den Mitarbeiter*innen wirklich ist bzw. ist die Kantine oft Schaufläche der Corporate Identity.

Wichtig ist es deshalb nicht nur, dass der Mittagstisch und die Automaten optimiert werden, sondern dass gesundheitsförderliches Essen und Trinken als Teil der Unternehmenskultur bzw. als Teil der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) verankert wird.

Die folgenden Informationen sind deshalb insbesondere für Betriebsleiter*innen, Betriebsrät*innen sowie  BGF-Verantwortliche gedacht. Nur durch ein Zusammenspiel unterschiedlicher Personen kann eine gute Betriebsverpflegung gelebt werden!

Gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung (Sujetbild)

Essen und Trinken als Teil der Unternehmenskultur – Verpflegungsleitbild

Eine gute Verpflegung, die alle zufriedenstellt, muss viele unterschiedliche Bedürfnisse berücksichtigen. Damit dieser Balanceakt gut funktionieren kann, braucht es schriftliche Rahmenbedingungen (z. B. ein Verpflegungs-Leitbild) und im besten Fall auch einen fest installierten Verpflegungs-Ausschuss.
  • Ein schriftliches Verpflegungsleitbild, passend zum Betriebsleitbild, ist wichtig für die interne Kommunikation an Mitarbeiter*innen. Es kann dazu beitragen die Zufriedenheit mit den betrieblichen Rahmenbedingungen zu erhöhen bzw. schafft Möglichkeiten zur weiteren Identifikation mit dem Arbeitsplatz (z. B. wenn dem Betrieb der Einkauf von regionalen Bio-Lebensmitteln besonders wichtig ist). Ein Verpflegungsleitbild, das auf der Website kommuniziert wird, kann aber auch einen Beitrag für einen positiveren Außenauftritt leisten. Denn wir alle müssen essen und trinken und was wir essen und trinken hat einen bedeutenden Einfluss auf Gesundheit und Klima. Gesellschaftspolitische Themen, die uns alle wichtig sind.

Verpflegungsleitbild wie auch Verpflegungskonzept können darüber hinaus Basis für Betriebsvereinbarungen in Hinblick auf die Verpflegung sein. (Beispiel aus Deutschland)

Werte in Hinblick auf Essen und Trinken

  • Was sind Ihre grundsätzlichen Werte? Ist Ihnen ein saisonales und regionales Angebot wichtig, dass auch gesundheitsförderlich und nachhaltig ist? Definieren Sie das gleich zu Beginn. Hier können Sie auch auf das Thema Müllvermeidung eingehen, oder ob Ihr Betrieb sich z. B. speziell dem Thema Fairtrade widmet.

Getränkeangebot

  • Was wird im eventuellen Automaten angeboten (und was nicht)?
  • Ist Leitungswasser das Getränk Nr. 1 ?

Frühstücksangebot/Zwischenmahlzeiten

  • In Ihren Automaten gibt es nur optimierte Getränke mit keinem oder wenig Zucker. Perfekt! Halten Sie es im Leitbild fest!
  • Auch das empfohlene wiederkehrende Ausfüllen der Jausen- bzw. Automaten-Checklisten zu den steirischen Mindeststandards (1x pro Jahr) kann man im Verpflegungskonzept als Teil des Qualitätsmanagements festhalten

Mittagsverpflegung (mit einem Beispielspeiseplan, inkl. Abrechnungsbeispiel)

  • Sie bieten täglich 2 Mittag-Essen zur Auswahl an, die aus Vorspeise und Hauptspeise oder Hauptspeise und Nachspeise besteht, welche auch den steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung entsprechen? Super! Halten Sie es hier fest! Denken Sie bitte daran, dass – auch wenn Sie nur 1 Mittag-Essen anbieten,  ein ovo-lakto-vegetarisches Gericht immer angeboten werden muss, wenn die Nachfrage besteht. Grundsätzlich sollte Fleisch und Wurst mit Zurückhaltung angeboten werden.

Bei 5-Tagen kann das z. B. in Bezug auf das Hauptgericht  pro Menülinie heißen:

    • Mindestens 2-3 x/Woche ein vegetarisches Gericht, davon maximal 1x/Woche eine  Süßspeise
    • Maximal 2-3/Woche ein Gericht mit Fleisch oder Fisch, davon mindestens 1x/Woche ein  Gericht mit geringem Fleischanteil
    • Täglich Gemüse zusätzlich zum Salat.
    • Salat mindestens 2-3x/Woche
  • Was kostet bei Ihnen ein Mittagessen und wie kann man es bestellen und abrechnen? Wird vielleicht die gesündere Speise von der Unternehmungsleitung subventioniert bzw. gibt es eine allgemeine Essenszulage?
  • Auch das empfohlene wiederkehrende Ausfüllen der Mittagessen-Checklisten zu den steirischen Mindeststandards (1x pro Jahr) kann man im Verpflegungskonzept als Teil des Qualitätsmanagements festhalten

Die Erstellung eines Verpflegungsleitbildes / eines Verpflegungskonzeptes kann in einer kleinen Arbeitsgruppe erfolgen. Im besten Fall wird es aber dann im Verpflegungsausschuss abgestimmt.

Ein Verpflegungsausschuss bzw. ein runder Tisch zum Thema Verpflegung sollte regelmäßig  durchgeführt werden.

Folgende Beteiligte können am Verpflegungsausschuss teilnehmen:

Vertreter*innen

  • der Betriebsleitung,
  • der Betriebsgastronomie,
  • des Personal-/Betriebsrats und
  • der Betrieblichen Gesundheitsförderung bzw. des Betrieblichen Gesundheitsmanagements

Gut zu wissen: Sind Sie in der Planungsphase Ihrer Verpflegung bzw. haben Sie einen Umbau vor sich? Dann holen Sie zusätzlich zu den angeführten Akteur*innen auch noch Architekt*innen, Fachplaner*innen für Küchen sowie Hausmeister*innen dazu. Diskutieren Sie z. B. die Frage der Zulieferung oder der Abzugsgebläse und der Lagerkapazität. Beziehen Sie auch frühzeitig die Lebensmittelüberwachung in Ihre Planung ein. Sie gibt wertvolle Hinweise, wie im Sinne der Lebensmittelsicherheit viele Gefahren von Anfang an verhindert werden können.

Im Handbuch zur Implementierung der steirischen Mindeststandards wird genau beschrieben, wie ein Verpflegungskonzept/-leitbild entstehen kann. Darüber hinaus werden zwei spezifische Beispiele gegeben.

Siehe:

Handbuch-GGG-Gemeinsam-Essen.pdf (gesundheitsfonds-steiermark.at) (Seite 20-25)

Kunterbunte Ideen aus der Praxis

Im Folgenden werden „geschmackvolle“ Vorschläge und Ideen aufgelistet. Vielleicht ist auch für Sie eine passende neue Idee dabei! Natürlich ist die Umsetzung immer auf Ihre individuelle Einrichtungssituation anzupassen.

Obstkörbe zur freien Entnahme sind in vielen Betrieben Standard. Diese Obstkörbe könnten auch durch Gemüse ergänzt werden. Manche Betriebe organisieren auch die Anlieferung von Obst- und Gemüsekisten, die von regionalen (bäuerlichen) Betrieben zugestellt werden.

  • Möglichkeiten zum Bestellen von Obst- und Gemüsekisterl werden beispielsweise auf der Website der Umweltberatung aufgelistet.
  • Auch per Post können Obst- und Gemüsekisterl bestellt werden. Beispielsweise hier.

In jedem Betrieb werden Besprechungen durchgeführt. Beginnen Sie hier mit gesundheitsförderlichen Maßnahmen und führen Sie beispielsweise ein, dass bei jeder Besprechung immer eingeschenktes Wasser am Tisch steht.

Mehr Tipps und Informationen erfahren Sie hier: Leitfaden „GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN bei Veranstaltungen.

Bestellmöglichkeiten Catering

Liste von Catering-Firmen in der Steiermark, die ein nachhaltiges Catering anbieten können: Infothek Green Events

Optimiert werden kann immer! Ob nun beim Einkauf, bei der Ausspeisung oder bei der Kommunikation. Und es zahlt sich jedenfalls aus, denn die Qualität von Essen und Trinken ist für die Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen sehr wichtig.

Beispiele:

  • nice Shops GmbH:  Die Betriebskantine wird nach dem Slow Food Prinzip betrieben. In der Küche werden fast ausschließlich regionale Produkte in Bio-Qualität verarbeitet. Zudem sind 50 % der Menüs für die Mitarbeiter*innen vegetarisch. Quelle
  • Magna GmbH: Die Kantine ist mit dem Label  Grüne Küche von Styria vitalis ausgezeichnet. Quelle
  • Betriebskantinen in Eigenregie oder Caterer, die viele vegane Speisen anbieten. Teilweise bis zu 35 % der Speisen. Quelle
  • Eine Gewerkschaftsbroschüre gewährt darüber hinaus Einblick – insbesondere in die Verpflegung von Schichtbetrieben: „Essensreport: 24 Stunden genussvoll FAIR Essen im Betrieb. Praxisbeispiele aus der Betriebsverpflegung​​“.

Darüber hinaus:

Bei der Optimierung kann Ihnen auch eine Expertin aus dem Pool von GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN helfen bzw. können Sie dazu eine Förderung beantragen. Mehr Informationen hier: Förderungen im Bereich Ernährung – Gesundheitsfonds (gesundheitsfonds-steiermark.at)

Ein kostenloses Essen in der Betriebskantine kann ein Teil der Goodies für Ihre Mitarbeiter*innen sein.

Rechtliche Information dazu:

  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten, die der Dienstgeber seinen – nicht in den Haushalt aufgenommenen – Dienstnehmer*innen freiwillig (ohne rechtliche Verpflichtung) zur Verfügung stellt, sind steuer- und sozialversicherungsbefreit (vgl. § 3 Abs. 1 Z 17 Einkommensteuergesetz 1988; § 49 Abs. 3 Z 12 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz). Die*der Dienstnehmer*in muss hierbei die Mahlzeit entweder direkt im Betrieb erhalten oder in ­einer Gaststätte konsumieren. Mehr Info bei der ÖGK.
  • Essenszuschüsse können in Betriebsvereinbarungen festgelegt werden.

Beim Essen kommen die Leut z’sam und auch beim Kochen. Überlegen Sie sich ob ein gemeinsamer Koch-Event für Ihr Unternehmen eine Möglichkeit wäre.

Beispiele:

Mehr dazu:

Zeigen Sie Ihren Esser*innen wo Sie einkaufen bzw. bringen Sie Ihre Lieferanten zu Ihnen in die Firma.

Ideen wären:

  • Speisenverkostung der Lieferanten
  • Machen Sie einen Betriebsausflug auf den Bauernhof! Ein Bauernhof, der das beispielsweise anbietet, finden Sie hier.

Sie haben rund um das Betriebsgelände grüne Freiflächen? Super! Prüfen Sie ob dort Hochbeete angelegt werden können oder eine Kräuterspirale. Auch ein Naschgarten fördert die Gemeinschaft.

Beispiele:

Anregungen können Sie auch aus dieser Publikation entnehmen: Wege zum naturnahen Firmengelände (ioew.de)

Die deutsche BMW Group bietet ihren Mitarbeiter*innen in den Betriebsrestaurants und gastronomischen Einrichtungen mit der Ampelkennzeichnung aller Lebensmittel eine Orientierungshilfe für eine ausgewogene und gesunde Ernährung! Im Vergleich zu 2013 greifen heute täglich 7.800 Mitarbeiter*innen mehr zu den gesünderen Gerichten. Die Kennzeichnung der Speisen erfolgt über die Farbkategorien Grün, Gelb sowie Orange und basiert auf aktuellen wissenschaftlich fundierten ernährungsphysiologischen Erkenntnissen.

Nachzulesen in: Smarter Lunchroom – Impulse für die Essenswahl (bayern.de)

Einbindung der Esser*innen

Partizipation ist wichtig.

Wenn Menschen beim Essen mitreden und mitmachen dürfen, erhöht das die Akzeptanz. Lassen Sie Ihre Esser*innen deshalb auch der Verpflegung mitentscheiden bzw. ermöglichen Sie eine Rückmeldemöglichkeit.

Rückmeldemöglichkeit:

  • Wie wäre es z. B. mit Fragebögen, die direkt in der Kantine aufliegen und die dann in eine Feedback-Box eingeworfen werden können (anonym) oder z. B. mit einem Gästebuch?
  • Oder mit einem Punktesystem bei der Einführung von neuen Speisen? Nutzen Sie auch den im Rahmen von GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN entwickelten Musterkund*innenfragebogen.
  • Möglich wäre auch eine digitale Umfrage, die im Intranet eingebunden wird.
  • Auch Touchscreens/Tablets, die am Ausgang der Kantine aufgestellt werden, können genutzt werden.

Erhöhen Sie die Rückmeldequote in dem Sie Geschenke unter den Teilnehmer*innen verlosen (z. B. Essensgutscheine).

Sichtbarmachung des Ernährungsthemas: Stellen Sie gesundheitsförderliche Infomaterialien für Mitarbeiter*innen zur freien Entnahme zur Verfügung.

  • Zahlreiche Ernährungsbroschüren von offiziellen Organisationen können kostenfrei bestellt werden.
  • Natürlich ist auch das Aufhängen der steirischen Ernährungspyramide eine gute Idee. Bei der Landwirtschaftskammer Steiermark können Sie kostenlos ein Plakat der steirischen Ernährungspyramide bestellen.
  • Auch von der AMA gibt es kostenfreie Poster, die aufgehängt werden können und Lust auf MEHR Gemüse und Obst machen.
  • Berichten Sie auch auf Ihrer Website über Ihr Verpflegungsangebote und die Besonderheiten (Bio-Anteil, Fairtrade-Anteil, Regional-Anteil, …).

Gesundes schmackhaft machen

Grundsätzlich:

  • Bieten Sie mehr pflanzliche Lebensmittel, fettreduzierte Milch und Milchprodukte und Vollkornprodukte, aber weniger Fleisch und Wurst an.
  • Verführen Sie Ihre Gäste zum gesunden Genuss. Nutzen Sie dazu Spezialangebote. Statt kalorienreicher Kost, die für Schwerarbeiter*innen passend wäre, sollte auf leichtere, bürotaugliche Speisen umgestellt werden.
  • Seien Sie am Puls der Zeit. Bieten Sie vermehrt vegetarische Speisen an und setzen Sie auch auf regionale Produkte sowie auf Produkte aus fairem Handel.
  • Bieten Sie auch Jause zum Mitnehmen an, z. B. ein Grahamweckerl mit Käse und Gemüse, ein gefülltes Roggenbrot mit Schinken, Ei und Gemüse oder ein selbst hergestelltes Brainfoodmüsli (auf Vollkornflockenbasis mit Obst) bzw. einen frisch zubereiteten Obstsalat. Versuchen Sie Weißmehlprodukte (Laugengebäck und weiße Semmeln) zu meiden – insbesondere in Kombiangeboten mit Softdrinks.
  • Bieten Sie ein saisonales Salatbuffet an, z. B. Linsensalat, Käferbohnensalat, Rote-Rüben-Salat, Karottensalat, Chinakohlsalat, Vogerlsalat im Winter und Gurkensalat, Tomatensalat und Häuptelsalat im Sommer. Käsestücke, Nüsse, Samen, Früchte, Brotwürfel und Kresse bringen als Salatzutat zusätzlich Abwechslung und machen einen Salat zu einer ansprechenden Hauptspeise.
  • Bieten Sie wünschenswerte Gerichte – wie z. B. pikante vegetarische Gerichte – deutlich günstiger an. Eventuell kann hier die Unternehmensführung subventionieren (als Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement). Bernerwürstel mit Pommes oder gebackener Leberkäse mit Mayonnaisesalat mögen vielleicht Kassenschlager sein, diese Speisenkombinationen sind aber extrem fettreich und sorgen dafür, dass Ihre Gäste nach dem Essen eher schlapp als fit sind. Sie müssen diese Produkte nicht streichen, kombinieren Sie sie aber geschickter! Angeboten werden könnten z. B. Bernerwürstel mit Potato Wedges aus dem Backofen mit großzügiger Salatgarnitur oder gebackener Leberkäse mit Kartoffelpüree und gebratenen Fisolen. Vollkornprodukte können insbesondere bei der Brainfood-Menülinie gezielt als Verkaufsargument eingesetzt werden.
  • Bieten Sie z. B. Vollkornnudeln mit Lachs und Rucola an, Naturreis mit roten Rüben und Walnüssen, Vollkornwrap mit Blattsalat und Dip oder ein mediterranes Rollgerstenrisotto.
  • Um das Speisenangebot abwechslungsreich zu gestalten, eignen sich insbesondere bei Berufstätigen Aktionswochen bzw.
    Aktionstage. So können Sie z. B. eine Spargelwoche, eine Erdbeerwoche, einen Fair-Trade-Aktionstag oder z. B. eine „Kulinarikwoche Steiermark“ durchführen.
  • Wasser steht bei jeder Besprechung immer schon griffbereit am Tisch!  Etwaige andere Getränke können verfügbar sein, sind aber noch nicht geöffnet oder eingeschenkt und stehen noch nicht am Besprechungstisch sondern auf einem extra Tisch.
  • Bieten Sie keine Plunderteilchen als Seminarverpflegung an. Wählen Sie stattdessen Obstkuchen mit Vollkornmehlanteil (diese können in Muffinformen schön portioniert werden) oder z. B. kleine Germteigschnecken. Vermeiden Sie auch das Angebot von weißem Jourgebäck oder Laugengebäck und bieten Sie stattdessen dunkles Gebäck, das überwiegend vegetarisch belegt ist, an. Beliebt als Seminarverpflegung sind z. B. reine Gemüsebrote wie z. B. Schnittlauch- oder Radieschenbrote bzw. Aufstrichbrote (Kürbiskernaufstrich, Linsenaufstrich, Karottenaufstrich …).

Mehr Tipps und Informationen erfahren Sie hier: Leitfaden „GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN bei Veranstaltungen.

Grundsätzlich: Ein gut gestaltetes Automatenangebot kann – insbesondere wenn sonst keine Verpflegungsmöglichkeit besteht – einen wertvollen Beitrag zur Gesundheit und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen darstellen. Sorgen Sie deshalb dafür, dass Ihre Snackautomaten nicht zu Süßigkeitenautomaten verkommen!

Die Umgestaltung des Automatenangebotes ist für viele ein heikles Thema. Manche Kolleg*innen/Mitarbeiter*innen können das Gefühl haben, dass ihnen etwas weggenommen wird bzw. ihre Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. Denken Sie aber daran, dass ein gut gestaltetes Angebot Teil eines betrieblichen Gesundheitsmanagements sein soll, und überzeugen Sie auch Kritiker*innen davon. Und: Auch in einem gesundheitsförderlichen Automaten darf es noch Schokolade und Softdrinks geben, es geht nur um das Mengenverhältnis!

  • Hinterlegen Sie gesündere Produkte am Automaten mit einem grünen Feld – bieten Sie nach Möglichkeit diese Produkte auch günstiger an.
  • Empfehlenswerte Getränke wie Wasser und verdünnte Fruchtsäfte sollten die besten Positionen im Automaten bekommen (genau im Sichtfeld). Etwaige Süßigkeiten oder gesüßte Getränke sollten unten oder ganz oben positioniert sein.
  • Bieten Sie keine Snack-Kombo-Angebote mit wenig gesundheitsförderlichen Lebensmitteln an – halten Sie aber z. B. das Käse-Vollkorn-Weckerl in Aktion (eventuell auch mit einem kleinen Schokoriegel)
  • Bieten Sie KEINE alkoholischen Getränke im Automaten an.
  • Nutzen Sie die Automatenoberfläche ausschließlich für die Werbung von gesundheitsförderlichen Produkten oder lassen Sie werbefreie Automaten aufstellen.

Trinkkultur im Betrieb

Alkohol ist auch im Arbeitsleben präsent. Nicht alle Menschen schaffen dabei einen maßvollen und verantwortungsvollen Konsum: Experten*innen schätzen, dass jede*r fünfte bis zehnte Mitarbeiter*in in einem Unternehmen riskant oder schädlich Alkohol konsumiert.

Ein rechtzeitiger Blick auf das Thema Alkohol im Betrieb ist daher wichtig!

  • Wasser sollte das Getränk Nummer 1 sein!

Wasser steht bei jeder Besprechung immer schon griffbereit am Tisch!  Etwaige andere Getränke können verfügbar sein, sind aber noch nicht geöffnet oder eingeschenkt und stehen noch nicht am Besprechungstisch sondern auf einem extra Tisch.

  • Bieten Sie nur noch alkoholreduzierte oder alkoholfreie Getränke an! Denken Sie dabei an regionale Anbieter, die attraktive und trendy Getränke vertreiben. Am besten: Verzichten Sie ganz auf den Ausschank von Alkohol im Betrieb!
  • Empfehlenswerte Getränke wie Wasser und verdünnte Fruchtsäfte sollten die besten Positionen im Automaten bekommen (genau im Sichtfeld). Gesüßte Getränke sollten unten positioniert sein. Alkoholische Getränke haben im Automaten nichts verloren.(siehe auch steirische Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung)
  • Leben Sie eine verantwortungsvolle Feierkultur bei betrieblichen Anlässen vor. Achten Sie auf attraktive alkoholfreie und alkoholreduzierte Alternativen und darauf, dass alle Personen sicher nach Hause kommen (Taxidienst).

Mit bis zu max. € 6.000.- fördert der Gesundheitsfonds Steiermark in Kooperation mit der Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer Steiermark sowie der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) Unternehmen in der Steiermark bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Alkoholprävention im Betrieb.

Wie gelingt ein verantwortungsbewusster Umgang mit Alkohol im Betrieb? Wie kann ein klarer Handlungsrahmen für das Thema am Arbeitsplatz definiert werden? Was sind die Rechte und Pflichten zum Thema Alkohol am Arbeitsplatz? Mit den „Mehr vom Leben“ Expert*innen finden Sie die Antworten!

Förderansuchen können bis spätestens 01.12.2022 eingereicht werden. Details finden Sie auf der „Mehr vom Leben“-Webseite: Förderaktion „Mehr vom Leben für Betriebe“ startet – Weniger Alkohol – Mehr vom Leben (mehr-vom-leben.jetzt)

Nutzen Sie die kostenlosen Unterstützungs-Programme von GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN!

gesundes Essen und Trinken in der Schule (Imagebild)

Weitere Unterlagen für Betriebe finden Sie in unserer Rubrik Gemeinschaftsverpflegung.

Hier finden Sie beispielsweise

Bestellen Sie gerne kostenfreie Unterlagen, wie z. B.

  • Leitfaden zur Umsetzung der steirischen Mindeststandards
  • GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN – So werden Ihre vegetarischen Gerichte ein Erfolg
  • Checklisten zur Umsetzung der steirischen Mindeststandards (sollten 1 x pro Jahr ausgefüllt werden)

Bestellmöglichkeit: [email protected]

Nutzen Sie auch das Angebot der Österreichischen Gesundheitskasse!

Fördern Sie die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden nachhaltig, steigern Sie die Arbeitsmotivation und senken Sie langfristig Kosten – mit Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF). Über 3.000 Betriebe aller Größen und Branchen zählen bereits auf das BGF-Service der Österreichischen Gesundheitskasse – freiwillig, ohne gesetzliche Verpflichtung. Setzen auch Sie auf die Gesundheit Ihres Betriebes und machen sich gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden auf den Weg zu mehr Montagsfreude! Mehr unter www.gesundheitskasse.at/bgf und www.netzwerk-bgf.at.