Förderungen im Bereich Ernährung
Für die Umsetzung von Ernährungsprojekten/Projekten im Lebensmittelbereich gibt es vielfältige Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung. Diese Möglichkeiten sind hier für Sie als Service aufgelistet.

Förderung direkt von der Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN
Im Rahmen der steirischen Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN werden Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen Fördermittel für gesünderes Essen zur Verfügung gestellt.
- Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer Expertin bearbeitet. Dadurch erkennt man Optimierungsmöglichkeiten. Dies kann die Automatenbefüllung oder den Speiseplan betreffen.
- Man kann sich auch intensiver mit der Verpflegung auseinandersetzten. So kann z. B. über einen Speiseplancheck ermittelt werden, ob ausreichend Gemüse angeboten wird bzw. ob der Speiseplan dem Alter der Essensgäste entspricht.
- Im Rahmen der Förderung können zusätzlich auch Sachkosten finanziert werden, wie z. B. ein Gemüsehochbeet oder regionales & saisonales Gemüse für die Jause.
Die Förderungshöhe hängt vom angebotenen Verpflegungsumfang ab, beträgt aber mindestens € 700,00. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Förderungsrichtlinie.
Beispiele aus der Beratung bzw. aus den Förderungen von GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN (inkl. Öffentlichkeitsarbeit!)
Zu einer Übersicht der geförderten Einrichtungen 2016-2022 gelangen Sie auch hier.
Downloads für die Förderungsperiode 2023 (März 2023-28.07.2023)
Einzelanträge:
- Richtlinie: Förderrichtlinie 2023
- Formular zur Beantragung: Förderungsantrag 2023
- Übersicht der Expert*innen, die mit Ihnen im Rahmen der Förderung zusammenarbeiten können: Expert*innen steirische Mindeststandards
Abweichende Downloads für Clusteranträge:
Das Formular zur Beantragung (Förderungsantrag Gesundheitsfonds Allgemein) und die Vorlage für den Rechnungsvoranschlag (auszufüllen ist für den Antrag der Reiter aus dem Belegsverzeichnis) finden Sie auf der Seite Förderungen zum Download.
Unterlagen zur Abrechnung der Förderung 2023
Einzelanträge:
- ausgefüllte Checklisten (Checklisten, die Sie im Rahmen Ihrer Beratung bearbeitet haben)
- ausgefüllte und unterschiebene Belegsaufstellung sowie
- Rechnungen, die die widmungsgemäße Verwendung belegen
- zusätzlich, wenn ein Verpflegungsleitbild/Verpflegungskonzept erstellt wurde: das Verpflegungsleitbild/das Konzept und eine unterschriebene Liste vom Workshop
Abweichende Unterlagen größeren Cluster-Anträgen:
- ausgefüllte Belegsaufstellung (auszufüllen ist für die Abrechnung der Reiter RA und Sachaufwand)
- zusätzlich ein kurzer Endbericht
Kontakt für Informationen zu der Förderungsschiene bzw. zur Förderungsabrechnung:
Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark, [email protected], 0316/877 55 33 oder [email protected].
Weitere Fördermöglichkeiten im Bereich Ernährung
Für die Umsetzung von Ernährungsprojekten bzw. Projekten im Lebensmittelbereich gibt es aber auch weitere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung.
Förderung im Bereich Kinder- und Jugendprojekte
Förderung im Gesundheitsförderungsbereich – allgemein
Projekte, die dazu beitragen, die Gesundheit zu verbessern
z. B. durch Produktinnovationen, Logistikprojekte, neue technische Errungenschaften (wie Snackautomaten mit Ernährungsinformationen am Display)