Hier finden Sie Informationen über Förderungsmöglichkeiten für steirische Einrichtungen. Für Gemeinschaftsverpflegung und MEHR!

Förderungen im Bereich Ernährung

Für steirische Einrichtungen gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten im Bereich Ernährung. Wir haben diese für Sie recherchiert und auf dieser Seite dargestellt.

Zusätzlich gibt es eine eigene Fördermöglichkeit von GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN. Diese bezieht sich auf die Gemeinschaftsverpflegung. Gemeinden, Kindergärten, Betriebe, Seniorenheime können hier eine Förderung für einen Erst-Check und/oder für ein Projekt zur Optimierung ihrer Verpflegung beantragen.

Förderung direkt von der Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN

Im Rahmen der steirischen Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN werden Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen Fördermittel für gesünderes Essen zur Verfügung gestellt.

  • Mit den Fördermitteln werden dieChecklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit einer Expertin bearbeitet, es kann auch ein Speiseplancheck durchgeführt werden. Dadurch erkennt man erste Optimierungsmöglichkeiten. Das erste Ausfüllen der Checkliste kommt einer IST-Analyse gleich. Darauf aufbauend, kann man im Zuge der Förderung  – Schritt für Schritt – an der Optimierung arbeiten.
  • Im Rahmen der Förderung können zusätzlich auch Sachkosten finanziert werden, wie z. B. ein Gemüsehochbeet oder regionales & saisonales Gemüse für die Jause.
  • Um die Einrichtungen dabei zu unterstützen, auch nach außen zu zeigen, was sie bereits alles tun, kann im Rahmen der Förderung auch an einem Verpflegungsleitbild gearbeitet werden. Darauf aufbauend kann dann in den Folgejahren ein Verpflegungskonzept erstellt werden. Ein großer Beitrag zur Qualitätssicherung Ihrer Einrichtung und die beste Orientierung für alle Beteiligten!

Die Förderungshöhe hängt vom angebotenen Verpflegungsumfang ab bzw. ob man auch an einem Verpflegungsleitbild/an einem Verpflegungskonzept arbeitet. Die genauen Daten entnehmen Sie bitte der Förderungsrichtlinie.

Beispiele aus der Beratung bzw. aus den Förderungen von GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN (inkl. Öffentlichkeitsarbeit!)

Die Caritas Steiermark Steiermark arbeitete und arbeitet (Stand 2024) intensiv mit Diätologin Doris Hiller-Baumgartner zusammen und setzt die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung in den teilnehmenden Häusern um. Gemeinsam wurden auch schon Verpflegungsleitbilder erarbeitet, die den Wert der Verpflegung in den Häusern verdeutlichen. Hier können Sie mehr darüber nachlesen.

Wir gratulieren auch herzlich zu den Zertifizierungen mit dem „Grüner Teller“ der Styria vitalis.

An der Fachschule für Land- und Forstwirtschaft Grottenhof wurde der hausinterne Speiseplan verbessert. Ziel ist ein noch gesünderer Lebensstil und mehr „Gmias“ am Speiseplan. Mehr Information finden Sie hier.

Das Volkshilfe Seniorenzentrum Liezen optimiert die Ernährung. Gesunde Änderungen im Seniorenzentrum wurden über eine Auseinandersetzung mit den Steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung erreicht! Mehr Information finden Sie hier.

Im Zuge einer Clusterförderung (1 Antrag für mehrere Einrichtungen unter Federführung der Gemeinde) wurden alle Verpflegungsbetriebe im Bereich der Gemeinde Deutschlandsberg beraten. Dazu gehörten Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen

Es gab

  • teilnehmende Beobachtungen,
  • Fragebogenerhebungen,
  • Speiseplanchecks
  • und natürlich wurden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards ausgefüllt.

Darüber hinaus wurde erstmalig im Zuge einer Förderung auch ein Verpflegungsleitbild erstellt. Was ein Verpflegungsleitbild alles kann, können Sie hier (Seite 18-24) nachlesen.

Im Zuge einer außertourlichen Projektunterstützung „Gesund Genießen von Klein bis Groß“ wurde mit der Gemeinde Weiz zusammengearbeitet. Sie hat in einer Ausschreibung die steirischen Mindeststandards zur Pflicht erklärt. Damit ist eine nachhaltige Umsetzung einer gesundheitsförderlichen Ernährung für Kindergärten und Schulen der Gemeinde garantiert.

Darüber hinaus wurden im Zuge des Projektes

  • neue Transportboxen angeschafft,
  • Runde Tische durchgeführt und
  • Verpflegungsbeauftragte bzw. -manager*innen wurden von Styria vitalis geschult.

Übersicht Förderungsnehmer*innen (seit 2016 insgesamt über 250 Einrichtungen)

Fördertopf 2025 offen ab 10.02.2025

Einzelanträge:

Abweichende Downloads für Clusteranträge:

Das Formular zur Beantragung (Förderungsantrag Gesundheitsfonds Allgemein) und die Vorlage für den Rechnungsvoranschlag (auszufüllen ist für den Antrag der Reiter aus dem Belegsverzeichnis) finden Sie auf der Seite Förderungen zum Download.

Unterlagen zur Abrechnung der Förderung  2024

Einzelanträge:

  • zusätzlich, wenn ein Verpflegungsleitbild/-konzept erstellt wurde: das Verpflegungsleitbild/das Konzept und eine unterschriebene Liste vom Workshop

Abweichende Unterlagen größeren Cluster-Anträgen:

Kontakt

Kontakt für Informationen zu der Förderungsschiene bzw. zur Förderungsabrechnung:

Gesundheitsfonds Steiermark
Fach- und Koordinationsstelle Ernährung
[email protected]; 0316/877 55 21

Weitere Fördermöglichkeiten
im Bereich Ernährung

Für die Umsetzung von Ernährungsprojekten bzw. Projekten im Lebensmittelbereich gibt es aber auch weitere Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung.

Förderung im Gemeinschaftsverpflegungsbereich

Förderung im Gesundheitsförderungsbereich – allgemein

Förderung im Bereich Kinder- und Jugendprojekte

Projekte, die dazu beitragen, die Gesundheit zu verbessern

z. B. durch Produktinnovationen, Logistikprojekte, neue technische Errungenschaften (wie Snackautomaten mit Ernährungsinformationen am Display)

  • Europäische Innovationspartnerschaft:

Die Ländliche Entwicklung ist das zentrale Element der österreichischen Agrarpolitik. Ein  für die Produktentwicklung interessantes  Konzept zur Förderung von Innovationen in der Landwirtschaft ist dabei die Europäische Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ .Die operativen Ziele der EIP umfassen einen erfolgreichen Brückenschlag zwischen der modernen Forschung und Technologie und den Interessengruppen, darunter Landwirte, Vertreter aus Wirtschaft und Industrie, Beratungsdienste und Interessensvertretern.

Achtung: Fördervoraussetzungen und Calls sind auf der Bundesministeriums für Landwirtschaft, Tourismus und Regionen ersichtlich.

  • LEADER

Eine weitere Möglichkeit lokale ernährungs-/lebensmittelspezifische Projekte in Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung zu fördern, ist über das Programm LEADER.

Achtung: Die Fördermöglichkeit besteht nur, wenn das angedachte Projekt einen positiven Beitrag zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (und die ist für jede LEADER-Region individuell!) leistet.

Die Entwicklungsstrategien sowie weitere Fördervoraussetzungen und Ansprechpersonen sind hier ersichtlich.