GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN präsentiert hier die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung im Checklistenformat.

GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN: Die steirischen Mindeststandards

Die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark bemüht sich  mit ihrer Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN auch um ein optimiertes Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung. Zu Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen gehören beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Betriebe und Pflegewohnheime.

Im Zuge der Initiative gibt es für die Gemeinschaftsverpflegung

  • steirische Mindeststandards
  • einen umfangreichen Werkzeug-Koffer zur eigenständigen Nutzung ( Musterspeisepläne, Rezepte,  …)
  • Beratungs- bzw. Förderungsangebote

Wichtig ist die Schaffung von gesundheitsförderlichen, nachhaltigen und attraktiven Angeboten, die von den Esser*innen auch wirklich angenommen werden. Die gesündere Wahl soll zur einfachen/einfacheren Wahl werden!

Die vom Gesundheitsfonds Steiermark seit 2010 herausgegebenen steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung schaffen die Basis dazu. Sie sind unabhängig, qualitätsgesichert,  praxisorientiert und kostenfrei. Sie werden regelmäßig unter Berücksichtigung steirischer Gegebenheiten aktualisiert und inkludieren etwaige Bundesstandards. Sie sind freiwillig und einfach in ihrer Anwendung.

Zu diesen Mindeststandards finden Sie hier weitere Informationen:

Steirische Mindeststadards

GENUSS – GESUNDHEIT – NACHHALTIGKEIT – WIRTSCHAFTLICHKEIT. Das sind die Themen, die wir in den steirischen Mindeststandards berücksichtigen. Damit dies gelingt, müssen die Anforderungen so vielfältig sein, wie die Gemeinschaftsverpflegung selbst.

Es gibt Anforderungen in den Bereichen

  • Rahmenbedingungen (Einkauf, Speisesaalgestaltung, Nudging,…)
  • Mahlzeiten (Fruhstück/Jause, Mittagessen, Abendessen)
  • Zielgruppen (Kinder, Schulkinder, Jugendliche, Erwachsene, SeniorInnen) und
  • besondere Formen der Gemeinschaftsverpflegung (Buffet, Getränkeautomaten, …)

Diese Bereiche können als Module abgerufen werden (als Einzelchecklisten) oder als Gesamt-Dokument (mit allen Checklisten).

Dafür stehen die steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung: Genuss, Gesundheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit
Der Einkauf, die Speisenzubereitung, das Ambiente rund um die Esssituation, die Speiseplangestaltung sowie die Speisenplanung im Allgemeinen sind sehr wichtig. Jede Gemeinschaftsverpflegungseinrichtung sollte sich damit auseinandersetzen.

Die Checkliste Rahmenbedingungen  wird ergänzt durch weitere Checklisten (MODULSYSTEM)

Welche Mahlzeit wohlen Sie checken bzw. optimieren? Hier sind die mahlzeitenspezifischen Checklisten

Für welche Personengruppe ist Ihr Angebot gedacht. Je nach Personengruppe sind weitere Anforderungen wichtig. Hier finden Sie die zielgruppenspezifischen Checklisten:

Die Checklisten geben einen Überblick über die nötigen Mindestanforderungen für den Buffetbetrieb und den Automatenbetrieb in der Gemeinschaftsverpflegung. Die allgemeine Checkliste sowie die zielgruppenspezifischen Checklisten für die Besonderheiten sind ebenso zu berücksichtigen.

Achtung! Grenzen  der steirischen Mindeststandards

Die in den Checklisten enthaltenen Empfehlungen gelten grundsätzlich für alle Arten von Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen als Basis. Sie können  angewendet werden für z. B. Kinderkrippen/Kindergärten, Schulen, Betriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser. Gesundheitsförderung und Nachhaltgkeit kann damit gelebt werden.

Für Personen, die aus medizinischen Gründen besondere Ernährungsrichtlinien beachten müssen, sind die Empfehlungen von Fachpersonen entsprechend anzupassen.

Der Leitfaden zu den steirischen Mindeststandards beinhaltet umfangreiche Hintergrundinformationen zur Gemeinschaftsverpflegung (auch zum Thema Wareneinsatz/Kosten, Verpflegungssysteme, …), gibt aber auch spezifische Tipps für die Umsetzung einer genussvollen Verpflegung verschiedener Zielgruppen.

ergänzend:

Literatur Leitfaden: GGG_Steirische-Mindeststandards_Literatur4.-Auflage.pdf

Wie können die steirischen Mindeststandards genutzt werden bzw. wie kann mit ihnen gearbeitet werden

Das Ausfüllen der Checklisten bzw. das Auseinandersetzen mit den steirischen Mindeststandards hilft dabei die Qualität der Verpflegung zu sichern bzw. Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen.

Sujetbild rechtliche Grundlagen
Möglichkeit 1:  Im Rahmen eines Selbstchecks zur IST-Stands-Erhebung

Checklisten zu den steirischen Mindeststandards werden selbständig ausgefüllt. Optimierungsbereiche werden erkannt und umgesetzt. Gibt es zu viel zu optimieren oder liegen die Optimierungsfelder in anderen Bereichen (als im eigenen Einflussbereich), lohnt sich auf jeden Fall die Begleitung durch eine externe Fachperson. Diese Person kann einen objektiven Blick von außen auf die Verpflegung werfen bzw. in Konfliktsituationen eine unvoreingenommene Sichtweise und Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

2. Möglichkeit Im Rahmen eines Optimierungsprozesses oder Qualitätssicherungsprozesses, begleitet von externen Expert*innen

Schritt 1: Ist-Stands-Erhebung durch bzw. mit einen Profi

gemeinsames Besprechen der Checklisten zu den steirischen Mindeststandards + weiters möglich Speiseplancheck, begleitende Beobachtung/Kund*innenfragebogen

Schritt 2: Optimierungs-Phase

Ziele werden gemeinsam definiert. An welchen Standards wollen wir arbeiten und wie erreichen wir das Ziel? Anschließend werden die Maßnahmen umgesetzt (z.B. mehr Vollkornmehl in hausgemachten Teigen). Vom Profi können beispielsweise Musterspeisepläne zur Verfügung gestellt werden, oder optimierte Rezepte.

Schritt 3: Nachbereitungs-Phase

Gemeinsam wird besprochen, was erreicht wurde. Wurden alle Maßnahmen umgesetzt? Ist noch etwas offen? Auch hier: gemeinsame Besprechung der Checklisten zu den steirischen Mindeststandards + evtl. Speiseplancheck, begleitende Beobachtung/Gästebefragung.

Schritt 4:  Abschluss-Phase

Feiern und evtl. in den nächsten Prozess einsteigen (denn es ist ja nicht notwendig, dass man auf einen Schlag die steirischen Mindeststandards erfüllt, …).

(siehe auch Implementierungshandbuch zu den steirischen Mindeststandards)

Für eine erfolgreiche Umsetzung müssen je nach zu verpflegender Zielgruppe verschiedene Personen an einem Strang ziehen. So sind z.B. die Anforderungen an den Speisesaal beschrieben, ein Zulieferbetrieb (der „nur“ das Essen liefert) kann für diese Anforderungen keine Verantwortung übernehmen. Anders sieht es natürlich aus, wenn eine Kantine an ein externes Unternehmen verpachtet wird.

Wie beschrieben: Nicht alle Anforderungen werden in einer Hand liegen. Es ist jedoch wichtig, sich aller Anforderungen bewusst zu sein. Nur so kann ein guter Dialog zwischen allen Beteiligten gelingen. Caterer, Erhalter, ausgebendes Personal, sie alle sollten die Mindeststandards kennen. Die Hauptverantwortung für die Umsetzung der steirischen Mindeststandards sollte jedoch bei der administrativen Leitung einer Einrichtung liegen.

Laden Sie mindestens 1 x jährlich die aktuellen Checklisten herunter und überprüfen Sie Ihr Angebot! Am besten füllen Sie die Checklisten gemeinsam mit allen an der Gemeinschaftsverpflegung Beteiligten aus.
Wählen Sie beim Ausfüllen der Checkliste „nicht überprüfbar“, wenn ein Standard nicht in Ihrer Hand liegt und besprechen Sie dies bei der nächsten Verpflegungs-Koordinationssitzung.

Unterstützung auf allen Ebenen

Die Anforderungen für eine gelingende Gemeinschaftsverpflegung sind vielfältig. Verschiedene Personengruppen müssen zusammenarbeiten, damit die Verpflegung gut funktioniert.

Es geht um

  • die ausspeisende Einrichtung (Kindergarten, …) und den Träger
  • die Küche / die zuliefernde Einrichtung
  • die Esser*innen bzw. ihren Vertreter*innen

Dementsprechend gibt es auch vielfältige Unterstützungselemente bzw. Informationsansätze zur gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung!

Kommunikationsbroschüre zu den steirischen Mindeststandards – insbesondere für entscheidungsverantwortliche Personen.

Ideensammlung für
Kinderkrippen und Kindergärten, Schulen und Pflegewohnheime sowie GEMEINDEN
  • Es braucht mehr als nur einen guten Speisenplan – eine gute Verpflegung ist eine Gemeinschaftsaufgabe!
  • Deshalb stellen wir nicht nur Informationen für die Küche zur Verfügung, sondern auch für Pädagog*innen und Betreuer*innen.
  • Für Betriebe wird empfohlen, die Verpflegung als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu implementieren!
  • Sehen Sie sich unsere Ideensammlungen für die verschiedensten Einrichtungen an und lassen Sie sich inspirieren.
Beratungsmöglichkeiten
für Kinderkrippen/-gärten, Betriebe, Schulen und Pflegewohnheime sowie für CATERING-Betriebe (Gasthäuser, …)

Umsetzungshilfen/Werkzeuge zur Umsetzung der steirischen Mindeststandards

Schritt für Schritt. Es kann immer etwas optimiert werden. Die Werkzeuge zu den steirischen Mindeststandards helfen dabei! Nutzen Sie z. B. optimierte Rezepte oder Musterspeisepläne.

Steirische Mindeststandards – Hintergrundinfo und Umsetzungsstand

Die steirischen Mindeststandards werden seit 2010 von der Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark im Rahmen der Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN herausgegeben.

Die Mindeststandards werden laufend qualitätsgesichert. Dies geschieht unter Mitwirkung zahlreicher Expert*innen aus verschiedenen Bereichen (Küche, Diätologie, Pädagogik, …) oder durch die Durchführung von Studien. Ebenso werden Bundesvorgaben und aktuelle Ernährungsempfehlungen berücksichtigt.

Die Umsetzung der Anforderungen zu den steirischen Mindeststandards wird laufend über das GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN Förderungsprogramm evaluiert. Seit 2016 wurden über 250 Einrichtungen beraten (Stand 2024)!

2022 wurde eine Studie zur Mittagsverpflegung in steirischen Pflichtschulen mit dem Schwerpunkt „Umsetzung der steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung“ umgesetzt.

Die umgesetzte Studie in Langform können Sie hier downloaden.

Im Schulbuffetbereich wird im Rahmen des Programmes GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN – Unser Schulbuffet laufend die Umsetzung der Anforderungen evaluiert (Schulbuffets sind von der oben genannten Förderschiene ausgenommen). Dieses Programm wurde 2017 auch extern evaluiert. Hier finden Sie eine Kurzfassung der Evaluierungsergebnisse.

2017/2018 wurde die Studie zur Umsetzung der steirischen Mindeststandards im Pflegeheimbereich durchgeführt. Die Studienergebnisse wurden den steirischen Pflegeheimen und Expert*innen aus dem Bereich bei der Tagung „GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN im Alter“ präsentiert, sind aber auch dem Bericht „Essen und Trinken in steirischen Pflegeheimen“ zu entnehmen. Eines gleich vorweg: Die Umsetzbarkeit der steirischen Mindeststandards wurde bestätigt.

Angeführt werden hier die Unterstützer*innen der verschiedenen Auflagen sowie das Literaturverzeichnis.
Durch die zusammengefasste Darstellung der Literatur bzw. der Unterstützer*innen soll der Aktualisierungsprozess der steirischen Mindeststandards bestmöglich und transparent abgebildet werden.

Literatur Leitfaden: GGG_Steirische-Mindeststandards_Literatur4.-Auflage.pdf

Weiterführende Links und Ressourcen

Weitere interessante Seiten von GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN.