GEMEINSAM G´SUND GENIESSEN: Die steirischen Mindeststandards
Die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark bemüht sich mit ihrer Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN auch um ein optimiertes Angebot in der Gemeinschaftsverpflegung. Zu Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen gehören beispielsweise Kinderkrippen, Kindergärten, Schulen, Betriebe und Pflegewohnheime.
Im Zuge der Initiative gibt es für die Gemeinschaftsverpflegung
- steirische Mindeststandards
- einen umfangreichen Werkzeug-Koffer zur eigenständigen Nutzung ( Musterspeisepläne, Rezepte, …)
- Beratungs- bzw. Förderungsangebote
Wichtig ist die Schaffung von gesundheitsförderlichen, nachhaltigen und attraktiven Angeboten, die von den Esser*innen auch wirklich angenommen werden. Die gesündere Wahl soll zur einfachen/einfacheren Wahl werden!
Die vom Gesundheitsfonds Steiermark seit 2010 herausgegebenen steirischen Mindeststandards in der Gemeinschaftsverpflegung schaffen die Basis dazu. Sie sind unabhängig, qualitätsgesichert, praxisorientiert und kostenfrei. Sie werden regelmäßig unter Berücksichtigung steirischer Gegebenheiten aktualisiert und inkludieren etwaige Bundesstandards. Sie sind freiwillig und einfach in ihrer Anwendung.
Zu diesen Mindeststandards finden Sie hier weitere Informationen:
Steirische Mindeststadards
GENUSS – GESUNDHEIT – NACHHALTIGKEIT – WIRTSCHAFTLICHKEIT. Das sind die Themen, die wir in den steirischen Mindeststandards berücksichtigen. Damit dies gelingt, müssen die Anforderungen so vielfältig sein, wie die Gemeinschaftsverpflegung selbst.
Es gibt Anforderungen in den Bereichen
- Rahmenbedingungen (Einkauf, Speisesaalgestaltung, Nudging,…)
- Mahlzeiten (Fruhstück/Jause, Mittagessen, Abendessen)
- Zielgruppen (Kinder, Schulkinder, Jugendliche, Erwachsene, SeniorInnen) und
- besondere Formen der Gemeinschaftsverpflegung (Buffet, Getränkeautomaten, …)
Diese Bereiche können als Module abgerufen werden (als Einzelchecklisten) oder als Gesamt-Dokument (mit allen Checklisten).
Hier finden Sie das Gesamtdokument mit allen gültigen Checklisten.

Wie können die steirischen Mindeststandards genutzt werden bzw. wie kann mit ihnen gearbeitet werden
Das Ausfüllen der Checklisten bzw. das Auseinandersetzen mit den steirischen Mindeststandards hilft dabei die Qualität der Verpflegung zu sichern bzw. Optimierungsmöglichkeiten zu erkennen.

Unterstützung auf allen Ebenen
Die Anforderungen für eine gelingende Gemeinschaftsverpflegung sind vielfältig. Verschiedene Personengruppen müssen zusammenarbeiten, damit die Verpflegung gut funktioniert.
Es geht um
- die ausspeisende Einrichtung (Kindergarten, …) und den Träger
- die Küche / die zuliefernde Einrichtung
- die Esser*innen bzw. ihren Vertreter*innen
Dementsprechend gibt es auch vielfältige Unterstützungselemente bzw. Informationsansätze zur gesundheitsförderlichen und nachhaltigen Gemeinschaftsverpflegung!

Kommunikationsbroschüre zu den steirischen Mindeststandards – insbesondere für entscheidungsverantwortliche Personen.
Ideensammlung für
Kinderkrippen und Kindergärten, Schulen und Pflegewohnheime sowie GEMEINDEN
- Es braucht mehr als nur einen guten Speisenplan – eine gute Verpflegung ist eine Gemeinschaftsaufgabe!
- Deshalb stellen wir nicht nur Informationen für die Küche zur Verfügung, sondern auch für Pädagog*innen und Betreuer*innen.
- Für Betriebe wird empfohlen, die Verpflegung als Teil des Betrieblichen Gesundheitsmanagements zu implementieren!
- Sehen Sie sich unsere Ideensammlungen für die verschiedensten Einrichtungen an und lassen Sie sich inspirieren.
Beratungsmöglichkeiten
für Kinderkrippen/-gärten, Betriebe, Schulen und Pflegewohnheime sowie für CATERING-Betriebe (Gasthäuser, …)
- Auf unseren Seiten finden Sie alle Informationen/Werkzeuge, damit Sie Ihr Angebot selbstständig optimieren können.
- Wenn Sie persönliche Unterstützung möchten, können Sie auch unser Förderungsprogramm nutzen.
- Für steirische Schulbuffets gibt es ein eigenes Beratungsprogramm bzw. Förderungsprogramm.
Steirische Mindeststandards – Hintergrundinfo und Umsetzungsstand
Die steirischen Mindeststandards werden seit 2010 von der Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark im Rahmen der Initiative GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN herausgegeben.
Die Mindeststandards werden laufend qualitätsgesichert. Dies geschieht unter Mitwirkung zahlreicher Expert*innen aus verschiedenen Bereichen (Küche, Diätologie, Pädagogik, …) oder durch die Durchführung von Studien. Ebenso werden Bundesvorgaben und aktuelle Ernährungsempfehlungen berücksichtigt.