Struktur & Gremien
Die Organe und Gremien des Gesundheitsfonds Steiermark
Gesundheitsplattform
Die Gesundheits
-plattform
Zu den wesentlichen Aufgaben der Gesundheitsplattform zählen das leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem, die Beschlussfassung über Voranschlag und Rechnungsabschluss des Gesundheitsfonds sowie die Auseinandersetzung mit Grundsätzen der Qualitätsarbeit, des Nahtstellenmanagements und der Gesundheitsförderung.
Die Gesundheitsplattform ist je nach Bedarf, aber jedenfalls zweimal jährlich einzuberufen. Sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (sofern nicht anders vorgesehen). Bei Stimmengleichheit entscheidet die*der Vorsitzende.
Zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gesundheitsfonds hat die Gesundheitsplattform einen Wirtschafts- und Kontrollausschuss eingerichtet. In diesem Gremium werden der Voranschlag und der Jahresabschluss vorberaten.
Des Weiteren sind bei der Gesundheitsplattform zwei Fachbeiräte eingerichtet:
- Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit, der als interdisziplinär arbeitendes Fachgremium die Gesundheitsplattform unterstützt, damit diese ihre Aufgaben geschlechtergerecht wahrnehmen kann.
- Die Qualitätssicherungskommission (QSK), die als institutions-, sektoren- und berufsgruppenübergreifendes Fachgremium die Gesundheitsplattform in qualitätsrelevanten Fragestellungen unterstützt.
Unter Einbindung von Expert*innen und wesentlichen Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen wird einmal jährlich die Steirische Gesundheitskonferenz abgehalten, deren Ziel die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik ist.
Die Gesundheitsplattform setzt sich aus 20 Mitgliedern sowie Vertreter*innen verschiedener Institutionen zusammen. Den Vorsitz der Gesundheitsplattform führt der*die zuständige Gesundheitslandesrat*-rätin mit dem*der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK als Stellvertreter*in:
Mitglieder | Ersatzmitglieder: Gesundheitsplattform
Gesundheitslandesrat
LR Dr. Karlheinz Kornhäusl
4 weitere Vertreter*innen des Landes
LH-Stv. Anton Lang
LAbg. Klaus Zenz | KO LAbg. Johannes Schwarz
LAbg. Barbara Riener | LAbg. Assoz. Prof.in Priv.-Doz.in Mag.a Dr.in rer.nat. Sandra Holasek
LAbg. Dr. Matthias Pokorn | Dr. Michael Tripolt
4 Vertreter*innen der Österreichischen Gesundheitskasse
Vinzenz Harrer | Mag.a Kirsten Fichtner-Koele
Ing. Josef Harb | Andreas Martiner
Mag.ª Andrea Hirschenberger | Mag. Andreas Hebenstreit
Dr. Arno Melitopulos
1 Vertreter*in der bundesweiten Sozialversicherung
Mag. Günther Bauer | Dir.in Christa Hörzer
1 Vertreter*in des Bundes
AL Mag.a Verena Nikolai | Mag. Patrick Sitter, Mag. Thomas Worel
2 Vertreter*innen der Ärztekammer Stmk.
Dr. Gerhard Posch | Präs. Dr. Michael Sacherer
Prof. Dr. Dietmar Bayer | Vizepräs. MR Dr. Peter Schmidt
1 Vertreter*in des Stmk. Gemeindebundes
LGF Mag. Dr. Martin Ozimic | Mag. Michael Neuner
1 Vertreter*in des Städtebundes LG Stmk.
LGF Mag. (FH) Michael Leitgeb | Hon. Prof. (FH) Dipl.-HTL-Ing. Mag. Dr. Gerd Hartinger, MPH MBA
1 Vertreter*in der Patient*innen- und Pflegeombudsschaft Steiermark
Dr.in Michaela Wlattnig | Gabriele Steffen
2 Vertreter*innen der Stmk. KAGes
Univ.Prof. Ing. Dr. Gerhard Stark | Dr. Johannes Koinig
Mag. DDr. Ulf Drabek, MSc MBA | Dr. Johannes Koinig
1 Vertreter*in der sonstigen FondsKA
Dr. Martin Piaty | Mag. Robert Schober
1 Vertreter*in des Dachverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger (ohne Stimmrecht)
Mag.ª Eva Vlcek | Lena Lepuschütz, Mphil MBA
1 Vertreter*in der Grünen (ohne Stimmrecht)
LAbg. Georg Schwarzl | KO LAbg. Sandra Krautwaschl
1 Vertreter*in der KPÖ (ohne Stimmrecht)
KO LAbg. Claudia Klimt-Weithaler
1 Vertreter*in der FPÖ (ohne Stimmrecht)
LAbg. Marco Triller BA | LAbg. Mag. Stefan Hermann
1 Vertreter*in der Neos (ohne Stimmrecht)
LAbg. Robert Reif
1 Vertreter*in der Wirtschaftskammer Steiermark (ohne Stimmrecht)
Dr. Martin Hoff
1 Vertreter*in der Apothekerkammer Steiermark (ohne Stimmrecht)
Mag.ª Alexandra Fuchsbichler
1 Vertreter*in der Arbeiterkammer Steiermark (ohne Stimmrecht)
Mag. Alexander Gratzer
1 Vertreter*in des Österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverbands (ohne Stimmrecht)
Thomas Windhaber, BScN MSc
1 Vertreter*in des Fachbeitrats für gendergerechte Gesundheit (ohne Stimmrecht)
DSA Lisa Rücker
1 Vertreter*in der ÖGK, Landesstellenausschuss, Bereich Finanzen (ohne Stimmrecht)
Mag.ª Gudrun Brandl
1 Vertreter*in des Landes, Abteilung 8 (ohne Stimmrecht)
Mag.ª Dr.in Birgit Strimitzer-Riedler
Landes-Zielsteuerungskommission
Die Landes-Zielsteuerungs-
kommission
Die Landes-Zielsteuerungskommission (kurz L-ZK) wurde mit der Gesundheitsreform 2013 als neues Organ des Gesundheitsfonds eingerichtet. Ihr gehören elf Mitglieder an, welche von Land (5), Sozialversicherung (5) und Bund (1) entsendet werden. Den Vorsitz führt der*die zuständige Gesundheitslandesrat*-rätin gemeinsam mit dem*der Landesstellenausschuss-Vorsitzenden der ÖGK als Co-Vorsitzende*n. Der Bund besitzt ein Vetorecht gegen Beschlüsse, welche gegen geltendes Recht, die beiden Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG, den Bundes-Zielsteuerungsvertrag oder Beschlüsse der Bundesgesundheitsagentur verstoßen.
Zu den wesentlichen Aufgaben der Landes-Zielsteuerungskommission zählen die Beratung der vierjährigen Landes-Zielsteuerungsübereinkommen und den dazugehörigen Jahresarbeitsprogrammen, der Regionale Strukturplan Gesundheit sowie die Beschlussfassung über die Verwendung der Mittel des Gesundheitsförderungsfonds.
Mitglieder | Ersatzmitglieder: Landes-Zielsteuerungskommission
Gesundheitslandesrat
LR Dr. Karlheinz Kornhäusl
4 weitere Vertreter*innen des Landes
LH-Stv. Anton Lang
LAbg. Klaus Zenz | KO LAbg. Johannes Schwarz
LAbg. Barbara Riener | LAbg. Prof.in Dr.in Sandra Holasek
LAbg. Dr. Matthias Pokorn | Dr. Michael Tripolt
4 Vertreter*innen der Österreichischen Gesundheitskasse
Vinzenz Harrer | Mag.a Kirsten Fichtner-Koele
Ing. Josef Harb | Andreas Martiner
Mag.ª Andrea Hirschenberger | Mag. Andreas Hebenstreit
Dr. Arno Melitopulos | Dr. Timo Fischer
1 Vertreter*in der bundesweiten Sozialversicherungsträger
Dir.in Christa Hörzer | Mag. Günther Bauer
1 Vertreter*in des Bundes – Vetorecht
AL Mag.a Verena Nikolai | Mag. Patrick Sitter, Mag. Thomas Worel
Wirtschafts- und Kontrollausschuss
Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss setzt sich aus zwei nominierten Mitgliedern der Gesundheitsplattform zusammen, die von der*dem Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden, und zwei nominierten Mitgliedern der Gesundheitsplattform, die von der*dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gesundheitsplattform bestellt werden. Im November 2012 wurde das Gremium um je eine*einen Vertreter*in der für Finanzen zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung sowie einer*einem von der Sozialversicherung namhaft zu machenden Vertreter*in aus dem Finanzbereich erweitert. Aufgrund der Novellierung im November 2017 ist seit Juni 2018 eine Vertretung der für das Krankenanstaltenwesen zuständigen Organisationseinheit des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung nominiert. Diesen Vertreter*innen kommt kein Stimmrecht zu.
Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss ist grundsätzlich zur Überwachung der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gesundheitsfonds eingerichtet und hat seine Sitzungen regelmäßig, mindestens zweimal jährlich, abzuhalten. Insbesondere kommen ihm folgenden Aufgaben zu:
- Überwachung des ökonomischen Vorgehens im Sinne der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit;
- Überprüfen des Voranschlages;
- Überwachung der Abschlussprüfung;
- Prüfung des Jahresabschlusses für das zuständige Gremium;
- Vorberatung zustimmungspflichtiger Rechtsgeschäfte (insbesondere lt. § 5 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Geschäftsführung);
- Beratung und Beschluss von Veranlagungsgeschäften gem. § 5 Abs. 3 lit. j der Geschäftsordnung der Geschäftsführung nach Maßgabe der Richtlinie zur risikoaversen Veranlagung.
Der Wirtschafts- und Kontrollausschuss kann nur in Bezug auf Veranlagungsgeschäfte Beschlüsse fassen. Hinsichtlich aller anderen zuvor genannten Aufgaben werden von ihm nur Empfehlungen zur Vorbereitung der Sitzungen der Gesundheitsplattform gefasst. Diese Empfehlungen werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Gemäß der Richtlinie zur risikoaversen Veranlagung ist für die Auswahl der Veranlagungsgeschäfte ein übereinstimmender Beschluss des Wirtschafts- und Kontrollausschusses und der Geschäftsführung des Gesundheitsfonds Steiermark erforderlich. Der*die Vorsitzende bzw. sein*e Stellvertreter*in hat der Gesundheitsplattform regelmäßig, mindestens jedoch vor Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss zu berichten bzw. allfällige Handlungsempfehlungen abzugeben.
Mitglieder: Wirtschafts- und Kontrollausschuss
Land Steiermark
LAbg. Klaus Zenz
LAbg. Dr. Matthias Pokorn
Sozialversicherung
Mag. Andreas Hebenstreit
Dir. Mag. Günther Bauer
Finanzabteilung der Sozialversicherung (Vertreter ohne Stimmrecht)
Mag.a Gudrun Brandl
Fachabteilung Gesundheit und Pflegemanagement des Landes (Vertreter ohne Stimmrecht)
Mag.a Barbara Kaller-Schwarz
Finanzabteilung des Landes (Vertreter ohne Stimmrecht)
MMag.a Angelika Kleer
Ausschuss lt. Ärztegesetz
Ausschuss zur Gründung einer Gruppenpraxis
Mit der Novelle zum Ärztegesetz 1998 (14. Ärztegesetz-Novelle) bzw. zum Zahnärztegesetz, BGBl. Nr. 61/2010, wurden im Bereich der ambulanten Versorgung auch im Hinblick auf eine Entlastung der Spitalsambulanzen niedergelassenen und angestellten (Zahn-)Ärzt*innen neue Organisationsformen ermöglicht, um sowohl fachgleich als auch fächerübergreifend gemeinsam Leistungen erbringen zu können. Die Regelung der ärztlichen Gruppenpraxis in den §§ 52a und 52b Ärztegesetz 1998 sowie §§ 26 und 26a Zahnärztegesetz hat durch diese Novellierung eine grundlegende Neupositionierung im Rahmen der ambulanten Gesundheitsversorgung erfahren. § 52b Ärztegesetz (bzw. § 26a Zahnärztegesetz) enthält das Gründungsregime für Gruppenpraxen. Die Gründung einer Gruppenpraxis und die Aufnahme der ärztlichen Berufsausübung in einer Gruppenpraxis ist an die Erfüllung spezifischer Zulassungsvoraussetzungen – erforderlichenfalls auch im Rahmen eines Zulassungsverfahrens gemäß § 52c leg. cit. bzw. § 26b leg. cit. – gebunden.
Laut § 52b Abs. 1 Z 2 lit. a in Verbindung mit § 52b Abs. 2 Ärztegesetz und lt. § 26a Abs. 1 Z 2 lit. a iVm § 26a Abs. 2 Zahnärztegesetz benötigen (Zahn-)Ärzt*innen, die bereits einen Einzelvertrag mit der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse haben, eine schriftliche (wechselseitige) Zusage von der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse über den Abschluss eines Gruppenpraxis-Einzelvertrages. Die Gebietskrankenkasse hat bei der Erteilung dieser Zusage auf den Regionalen Strukturplan Gesundheit (RSG) Bedacht zu nehmen. Diese Zusage ist dem Landeshauptmann anzuzeigen. Mit der Anzeige hat der Landeshauptmann unverzüglich die jeweilige Landesgesundheitsplattform im Rahmen eines Ausschusses zu befassen. Aus den Erläuterungen zur Novellierung geht hervor, dass davon ausgegangen wird, dass der Ausschuss aus Vertretern des Landes, der Sozialversicherung und der ärztlichen Interessenvertretung besteht.
Gemäß § 52b Ärztegesetz sowie
§ 26a Zahnärztegesetz
Mitglieder: Ausschuss lt. Ärztegesetz
Land Steiermark
Univ.-Prof. Ing. Dr. Gerhard Stark
Ersatzmitglied: HR Mag. Michael Koren
Sozialversicherung
Mag. Gernot Leipold
Ersatzmitglied: Mst. Walter Hannes Schiffmann
Ärztekammer für Steiermark
KAD Dr. Johannes Greimel
Ersatzmitglied: Mag. Horst Stuhlpfarrer, MPH
Zahnärztekammer für Steiermark
DDr. Christof Ruda
Ersatzmitglied: Dr.in Veronika Scardelli
Qualitätssicherungskommission
Institution & Berufsgruppen
Mitglieder: Qualitätssicherungskommission
Vorsitzende*r
Steiermärkische Krankananstaltengesellschaft m.b.H.
Dr. Johannes Koinig
Patient*innenvertreter*in
Patient*innen- und Pflegeombudsschaft
Dr.in Michaela Wlattnig
Vertreter*innen der Institutionen
Steiermärkische Krankananstaltengesellschaft m.b.H.
Dr. Friedrich Untersweg, MPH
Unfallkrankenhäuser
Dr. Herbert Kaloud
Sonstige Fondsspitäler
Hon. Prof. (FH) Dipl.-HTL-Ing. Mag.
Dr. Gerd Hartinger, MPH MBA
Vertretung: ÄDir. Prim. Priv. Doz. Dr. Geza Gemes
Privatspitäler / Institute
Prim. Dr. Franz Schwarzl
Vertretung: Prim. Dr. Bernhard Kügler D.E.S.A
Medizinische Universität Graz
Univ. Prof.in Dr.in Freya-Maria Smolle-Jüttner
Sozialversicherungsträger
Prim. Dr. Reinhold Pongratz, MBA
Vertretung: Dr.in Heidelinde Jakse
Berufsgruppenvertreter*innen
Kurie angestellte Ärzt*innen/Ärztekammer
Dr. Helmut Rudolf Gallent
Vertretung: Univ.-Prof. Dr. Gerhard Wirnsberger
Kurie niedergelassene Ärzt*innen/Ärztekammer
Dr. Gerhard Leitinger
Vertretung: Dr. Reinhold Glehr
Intramurale Pflege
Mag.a Marianne Raiger
Vertretung: Karoline Riedler
Extramurale Pflege
Mag.a Brigitte Schafarik
Vertretung: Mag. Gerald Mussnig
Pharmazeut*innen
Mag. pharm. Dr. Gerhard Kobinger
Vertretung: Mag.a pharm. Dr.in Alexandra Mandl
Vertreter*in Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit
Fachbeirat für Frauengesundheit
Dr.in Almut Michaela Frank, MPH
Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit
Der Gesundheitsfonds Steiermark bekennt sich zu einer qualitätsvollen und sicheren, zielgruppenspezifischen und gendergerechten Gesundheitsversorgung der Bevölkerung.
In zahlreichen Studien wurde festgestellt, dass das biologische Geschlecht und Gender als die soziale Geschlechterrolle wesentlich die Gesundheit von Frauen und Männern bestimmen. Unterschiede treten dabei vor allem hinsichtlich der Lebenszusammenhänge, des Empfindens des Gesundheitszustandes, des Risikoverhaltens, der Wahrnehmung von Gesundheit, Krankheit und Behinderung auf. Auch ist der Zugang zu medizinischen und öffentlichen Gesundheitseinrichtungen von den Geschlechtern unterschiedlich. Im Bewusstsein um diese Gegebenheiten und die Notwendigkeit auch im Sinne der Charta des Zusammenlebens in Vielfalt des Landes Steiermark sollen diese Aspekte in die Maßnahmen des Gesundheitsfonds Steiermark Eingang finden.
Dies kann nur unter enger Zusammenarbeit aller relevanten Institutionen, Sektoren und Berufsgruppen erreicht werden. Der Gesundheitsfonds Steiermark fördert diese interdisziplinäre Zusammenarbeit durch die Etablierung eines Fachbeirates für gendergerechte Gesundheit. Dieser bringt die Erfahrungen aus der Praxis, die Expertise der Fachbeiratsmitglieder und die Forschungsergebnisse zu geschlechterspezifischer Medizin und Gendergesundheitsforschung über die Gesundheitsplattform Steiermark in das steirische Gesundheitssystem ein.
Darüber hinaus zeigt sich die generelle Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern in zahlreichen nationalen, internationalen und europäischen Normen, herauszustreichen sind in diesem Zusammenhang Art. 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 7 B-VG.
Aufgabenbereiche des Fachbeirates
Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit ist ein interdisziplinär arbeitendes Fachgremium, das die Gesundheitsplattform bei der Erfüllung der aufgeben für Gendergerechtigkeit bei der Gesundheitsversorgung sowie Gesundheitsförderung und Prävention unterstützt. Österreichweit ist der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit das einzige Gremium mit dieser Funktion.
Der Fachbeirat für gendergerechte Gesundheit erfüllt folgende Aufgaben:
- Mitarbeit an bundesweiten Aktivitäten zum Thema gendergerechte Gesundheitsversorgung
- Monitoring der Forschungsaktivitäten und -ergebnisse zu genderspezifischer Gesundheitsversorgung
- Beratung der Gesundheitsplattform durch
- Erstellung von Expertisen und Stellungnahmen zu diversen Themen unter dem Aspekt der gendergerechten Gesundheitsversorgung, -förderung und Prävention.
- Einbringen von Aktivitäten und Projekten, die die Umsetzung einer genderspezifischen Gesundheitsversorgung, -förderung und Prävention in der Steiermark voranbringen
- Förderung einer gendergerechten Perspektive auf Gesundheit in der Gesundheitsplattform als Querschnittsaufgabe
- Aufbereiten von Statistiken zur Darstellung von Gendergerechtigkeit in der Leistungserbringung
Die Zusammensetzung des Fachbeirates erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Fachkompetenz Gendergesundheit
- Interdisziplinarität
- Feldkenntnis
- Kompetenz in Frauen- und Männergesundheit
- Repräsentanz unterschiedlicher Bereiche
Mitglieder des Fachbeirates sind Expert*innen ihres jeweiligen Arbeitszusammenhanges, aber auch persönlich Betroffene, Behandelte und Vertreter*innen der Zielgruppe.
Mitglieder des Fachbeirates für gendergerechte Gesundheit
Institution/Funktion/Beruf
Mitglied
Vorsitzende; Selbstständig, FH-Lektorin
DSA Lisa Rücker
FH JOANNEUM
Dr.in Eva Adamer-König
Stmk. Krankenanstaltengesellschaft m.b.H.
Dr.in Almut Frank, MPH
Marienambulanz
Dr.in Karin Fuchs
Frauengesundheitszentrum
Mag.a Christine Hirtl
Med Uni Graz, Univ.-Klinik für Orthopädie und Traumatologie
Dr.in Susanne Scheipl
Österreichische Gesundheitskasse
Dr.in Heidelinde Jakse
Sozialarbeiterin und -pädagogin, Antirassismus-Trainerin, Dipl. Mentaltrainerin
Ndona-Adjanie Kamucote, MA
Österreichische Gesundheitskasse
Mag.a (FH) Verena Krammer, MPH
Verein für Männer- und Geschlechterthemen Steiermark
Jonas Pirerfellner, MA
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark, Konsumentenschutz
Mag.a Bernadette Pöcheim
Internist, Public Health- und Vorsorgespezialist
Dr. Bernd Haditsch
Steirische Gesundheitskonferenzen
Ziel der steirischen Gesundheitskonferenzen ist die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik unter Einbindung von Expert*innen und wesentlichen Akteur*innen aus dem Gesundheitswesen.