Gesundes Essen in der Gemeinschaftsverpflegung & Alkoholprävention am Arbeitsplatz: Neue Fördergelder für 2025

Der Gesundheitsfonds Steiermark unterstützt Betriebe, Institutionen und Gemeinden mit zwei gezielten Förderungsprogrammen in der Gesundheitsförderung. „GEMEINSAM G’SUND GENIESSEN“ richtet sich an Schulen und Kindergärten, Heime sowie Betriebe, in denen Speisen angeboten werden, „Mehr vom Leben“ für Betriebe fördert die Alkoholprävention im Unternehmen. 

Gesundheitslandesrat Karlheinz Kornhäusl: „Gesunde Ernährung und verantwortungsvoller Umgang mit Alkohol sind zentrale Säulen der Gesundheitsförderung. Mit diesen Förderprogrammen setzen wir gezielt dort an, wo sie am meisten Wirkung entfalten – in Schulen, Betrieben und Pflegeeinrichtungen. Denn ein gesundes Umfeld stärkt nicht nur das Wohlbefinden, sondern auch die Lebensqualität jeder und jedes Einzelnen. Ich lade alle Betriebe und Institutionen ein, diese Unterstützung zu nutzen und aktiv zur Gesundheitsförderung in der Steiermark beizutragen.“

Klubobmann Marco Triller: „Gesunde Gewohnheiten, abwechslungsreiche Ernährung und ein bewusster Umgang mit Alkohol sind wichtige Grundlagen für ein gutes und langes Leben. Gesundheitsförderungen in diesen Bereichen setzen genau dort an, wo sie gebraucht werden – im Alltag. Sie unterstützen Schulen, Kindertagesstätten, Unternehmen und Pflegeeinrichtungen gezielt dabei, ein gesünderes Lebensumfeld zu gestalten. Wer diese Chance nutzt, stärkt nicht nur das eigene Wohlbefinden, sondern leistet damit einen aktiven Beitrag zur Lebensqualität der steirischen Gesellschaft.“

Für Alkoholprävention in Betrieben und gesunde Ernährung in der Gemeinschaftsverpflegung gibt es auch 2025 Fördergelder.
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Bis zu. € 6.000,- für Alkoholprävention am Arbeitsplatz

Häufig wissen Führungskräfte und Personalverantwortliche nicht, wie sie das sensible Thema „Alkoholprobleme“ in ihrem Betrieb ansprechen sollen. Unterstützung erhalten sie im Rahmen der Förderaktion „Mehr vom Leben für Betriebe“, die der Gesundheitsfonds in Kooperation mit Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer Steiermark sowie der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA) anbietet. Gemeinsam erstellen Profis mit den Unternehmen ein maßgeschneidertes Paket zur Alkoholprävention und helfen bei der Einführung im Betrieb. Auch spezielle Programme für Lehrlinge gibt es. Bis zu € 6.000,- Förderung sind dabei möglich, die Einreichungsfrist läuft bis 1. Dezember 2025.

Bis zu € 4.170,00 für gesundes Essen in der Gemeinschaftsverpflegung

Der Gesundheitsbericht für die Steiermark zeigt ein verbesserungsfähiges Ernährungsverhalten. Um Steirer*innen bei ihrer gesünderen Ernährung zu unterstützen, setzt die Initiative GEMEINSAM G‘SUND GENIESSEN des Gesundheitsfonds Steiermark unterschiedliche Maßnahmen um. Eine davon richtet sich an Einrichtungen mit Gemeinschaftsverpflegung. Für diese gibt es auch 2025 die Möglichkeit, gemeinsam mit Expert*innen ihre Speisepläne weiterzuentwickeln! Wichtig ist die Schaffung von gesundheitsförderlichen, nachhaltigen und attraktiven Angeboten, die von den Esser*innen auch wirklich angenommen werden. Die gesündere Wahl soll zur einfachen/einfacheren Wahl werden! In den letzten Jahren wurden dadurch bereits mehr als 270 Projekte erfolgreich umgesetzt und das Essensangebot in Pflegeheimen, Schulen, Betrieben etc. verbessert. Dazu stehen im Jahr 2025 pro Einrichtung bis zu € 4.170,00 an Fördermittel für die Beratung zur Verfügung. Ein konkretes Beispiel, wie ein Förderprojekt umgesetzt werden kann, ist hier zu finden.

  • Auch Einrichtungen, die noch keine Gemeinschaftsverpflegung anbieten, werden unterstützt. Sie haben die Möglichkeit, einen 4-stündigen „Einstiegs-Workshop“ in Anspruch zu nehmen.

Checklisten zu den steirischen Mindeststandards

Mit den Fördermitteln werden die Checklisten zu den steirischen Mindeststandards gemeinsam mit Expert*innen bearbeitet, es kann auch ein Speiseplancheck durchgeführt werden. Dadurch erkennt man erste Optimierungsmöglichkeiten. Das erste Ausfüllen der Checkliste kommt einer IST-Analyse gleich. Darauf aufbauend, kann man im Zuge der Förderung – Schritt für Schritt – an der Optimierung arbeiten.

Im Rahmen der Förderung können zusätzlich auch Sachkosten finanziert werden, wie z. B. ein Gemüsehochbeet oder regionales & saisonales Gemüse für die Jause.

Um die Einrichtungen dabei zu unterstützen, auch nach außen zu zeigen, was sie bereits alles tun, kann im Rahmen der Förderung auch an einem Verpflegungsleitbild gearbeitet werden. Darauf aufbauend kann dann in den Folgejahren ein Verpflegungskonzept erstellt werden. Ein großer Beitrag zur Qualitätssicherung Ihrer Einrichtung und die beste Orientierung für alle Beteiligten. Anträge können von bis 30. September 2024 beim Gesundheitsfonds Steiermark eingereicht werden.

Was beinhaltet die Förderung 2025 konkret bzw. wer darf einreichen?

Einreichen können bei dieser Förderung:
alle steirischen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen bzw. jene Einrichtungen, die diese in Zukunft anbieten möchten, sowie deren Erhalter, d. h. Kinderkrippen, Kindergärten, Horte, Schulen, Betriebskantinen, Pflegeheime sowie beispielsweise Gemeinden.

Gefördert werden:

  • primär: Beratungskosten durch speziell geschulte Ernährungsexpertinnen
  • im kleineren Umfang auch: Sachkosten (z. B. anteilig Hochbeete)

in einer Höhe von insgesamt maximal € 4.170,00 pro Einrichtung (die maximale Förderungshöhe ist abhängig vom tatsächlichen Verpflegungsangebot).

Voraussetzungen:

  • Die Einrichtung bietet bereits an oder möchte Jause und/oder Mittagessen anbieten und/oder hat Automatenverpflegung.
  • Mindestens eine Person aus der Gemeinschaftsverpflegungseinrichtung setzt sich gemeinsam mit einer geschulten Ernährungsexpertin zum Thema Verpflegung auseinander.
  • Die Bereitschaft sich mit den steirischen Mindeststandards zu beschäftigen ist gegeben.
  • Das Projekt/der Check der Verpflegung wird bis Ende 2025 durchgeführt.

Einreichzeitraum:
Eingereicht werden kann um eine Förderung bis 30. September 2025. Formulare siehe hier.

Bei Fragen steht die Fach- und Koordinationsstelle Ernährung des Gesundheitsfonds Steiermark, die für die Initiative GEMEINSAM G‘SUND GENIESSEN verantwortlich ist, gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Martina Steiner, Tel. 0316/877-5521, E-Mail: martina.steiner@gfstmk.at