Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen
Die Basis für die Qualitätsarbeit im Gesundheitswesen bilden bundes- und landesgesetzliche Regelungen. Das Ziel dieser Gesetzestexte: eine systematische, sektoren- und berufsgruppenübergreifende Qualitätsarbeit , die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität berücksichtigt.
Zu den Aufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark zählt, darauf zu achten, dass eine qualitativ hochwertige, effektive und effiziente, für alle Bürger*innen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung gewährleistet wird.
Qualitätsstrategie Steiermark
Um den gesetzlichen Auftrag zur Qualitätsarbeit umzusetzen, wurde im Jahr 2009 gemeinsam mit den wesentlichen Akteur*innen im steirischen Gesundheitswesen das Strategiekonzept zu Qualitätsthemen im steirischen Gesundheitswesen erarbeitet.
Dieses verfolgt nachstehende strategische Ziele:
Qualitätssicherungskommission Steiermark & Initiativen
Arbeitsgruppen/Initiativen unter dem Dach der QSK Steiermark
Arbeitsgruppen (AG) zur Umsetzung von Qualitätsaktivitäten des Bundes
Qualitätsstandards in der Gesundheitsversorgung
Qualitätsstandards sorgen dafür, dass alle Menschen in Österreich eine gleichwertige, hochwertige Gesundheitsversorgung erhalten. Das Gesundheitsqualitätsgesetz (GQG) bildet dafür die rechtliche Grundlage: Es ermöglicht der Gesundheitsministerin, bundesweit gültige Empfehlungen herauszugeben.
Was regeln diese Standards?
Die Qualitätsstandards legen fest, welche Mindestanforderungen bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten einzuhalten sind. Gleichzeitig zeigen sie auf, wo es Verbesserungspotenzial gibt – und wie dieses genutzt werden kann. Dabei wird die gesamte Versorgungskette betrachtet: von der ersten Diagnose bis zur Nachsorge, über alle Versorgungsbereiche hinweg. Die empfohlenen Maßnahmen sind praxisnah gestaltet und berücksichtigen regionale Unterschiede.
Wer ist betroffen?
Das GQG gilt für alle Anbieterinnen und Anbieter von Gesundheitsleistungen – also etwa Krankenhäuser, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie andere Gesundheitseinrichtungen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, die Qualitätsstandards einzuhalten und an bundesweiten Qualitätssicherungsmaßnahmen teilzunehmen. Wird von einem Standard abgewichen, muss dies dokumentiert werden.
