Gesundheitskonferenz 2018
RSG 2025 – Aktuelle Projekte und Entwicklungen:
Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.
RSG 2025 – Aktuelle Projekte und Entwicklungen:
Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.
„Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.“ Unter diesem Motto will der Steirische Gesundheitsplan 2035 die gute Gesundheitsversorgung in der Steiermark noch besser machen. Gestärkt durch die durchgeführten regionalen Diskussions- und Informationsveranstaltungen, wurden die Prinzipien des Gesundheitsplanes 2035 in konkrete Planungs- und Entwicklungsschritte in den RSG Steiermark (Regionaler Strukturplan Gesundheit Steiermark) bis 2025 übersetzt und ist Maßstab für die in allen Regionen der Steiermark notwendigen Veränderungen in der Gesundheitsversorgung und gleichzeitig Voraussetzung für die Sicherstellung der besten medizinischen Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer – heute und in Zukunft. Bei der 13. Steirischen Gesundheitskonferenz wurden die aktuellen Vorhaben und Entwicklungen im Bereich des Gesundheitstelefons und des ärztlichen Bereitschaftsdienstes präsentiert.
Der RSG 2025 legt die ersten Schritte zur Umsetzung des Steirischen Gesundheitsplans 2035 fest und soll zur Umsetzung konkreter Maßnahmen im Gesundheitswesen in allen Regionen, aber vor allem zur Stärkung der Primärversorgung in der gesamten Steiermark führen. Damit ist der RSG 2025 der wichtigste Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des Steirischen Gesundheitsplans 2035.
Bildtext: v.l.n.r.: Moderator Gerald Gross, Patientenombudsfrau Renate Skledar, Ärztekammerpräsident Herwig Linder, Geschäftsführer Notruf Niederösterreich Christof Chwojka, Landtagsabgeordneter Oliver Wieser, StGKK-Obmann Josef Harb, Gesundheitslandesrat Christopher Drexler. (© Gesundheitsfonds Steiermark/Hutter)
Das Fundament der zukünftigen Gesundheitsversorgung in der Steiermark bilden die abgestufte Notfallversorgung – die Neuordnung des Bereitschaftsdienstes und die Implementierung des Gesundheitstelefons, die auch im Mittelpunkt der diesjährigen Steirischen Gesundheitskonferenz standen.
Die von Experten erarbeiteten Entwicklungsschritte folgen den Grundsätzen des Gesundheitsplanes 2035: „Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.“ Sie garantieren damit schon heute wesentliche Verbesserungen im Gesundheitssystem von morgen.
Die wichtigsten Optimierungen des neu organisierten ärztlichen Bereitschaftsdienstes (Wochentagsnacht und am Wochenende) auf einen Blick:
Derzeit ist der Bereitschaftsdienst in der Steiermark in 92 Sprengeln gegliedert und zweifach organisiert:
- Einerseits dem freiwilligen Wochentagsnacht-Bereitschaftsdienst von Montag bis Freitag in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr und
- dem verpflichtenden Wochenendbereitschaftsdienst an Sam-, Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr des nächsten Werktages im Rahmen des Gesamtvertrages der Sozialversicherung.
Zusätzlich dazu ist der Großraum Graz organisatorisch anders geregelt als der Rest der Steiermark.
Da derzeit weder im freiwilligen noch im verpflichtenden Bereitschaftsdienst eine lückenlose Versorgung der Bevölkerung erreicht wird und um die Dienste insgesamt zu verschränken, wurde gemeinsam zwischen Ärztekammer, Sozialversicherung und Gesundheitsfonds Steiermark eine neue Lösung erarbeitet, die laufend durch die EPIG GmbH evaluiert wird.
Das wesentliche Ziel dieser Lösung ist die lückenlose medizinische Versorgung der steirischen Bevölkerung. Der Schwerpunkt dabei ist die Neuordnung des Bereitschaftsdienstes und die Implementierung des Gesundheitstelefons. Gleichzeitig wurden wesentlich attraktivere Arbeitsbedingungen für die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte vereinbart.
Die wesentlichen Punkte zur zukünftigen lückenlosen Versorgung der steirischen Bevölkerung sind:
- eine Zusammenlegung der Sprengel,
- eine organisatorische Vereinheitlichung von Montag bis Sonntag,
- eine Erweiterung des teilnahmeberechtigten ärztlichen Personenkreises sowie
- eine abgestimmte einheitliche vorgeschaltete Telefontriage.
Mit dieser gemeinsam abgestimmten Lösung ist damit ein weiterer Baustein im Gesundheitsplan 2035 gelungen, um die steirische Bevölkerung in Zukunft, zielgerichteter und vor allem umfassender zu versorgen.
„Ich bin über das gute Ergebnis der Verhandlungen sehr erfreut, denn die Aufgabe, eines der besten Gesundheitssysteme aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen, ist eine große Herausforderung, der wir uns zu stellen haben. Unser Ziel muss es sein, den Steirerinnen und Steirern die beste und qualitativ hochwertigste Versorgung im Krankheitsfall anbieten zu können. Der Steirische Gesundheitsplan 2035 gilt als Grundlage für die Gesundheitsversorgung in der Steiermark, die im Regionalen Strukturplan Gesundheit eingeflossen ist. Der Regionale Strukturplan Gesundheit beschreibt ganz konkret die nächsten Schritte bis 2025. Die Neuordnung des Bereitschaftsdienstes ist eine wesentliche Weiterentwicklung im Gesundheitssystem und gewährleistet, dass für alle Steirerinnen und Steirer der gleichwertige Zugang zur Gesundheitsversorgung und die Sicherheit der medizinischen Behandlung gegeben ist. Mein Ziel ist es, dass die Steirerinnen und Steirer gesünder sind und länger leben als der Rest der Welt.“
„Der wesentliche Anspruch an das zukünftige Gesundheitssystem in der Steiermark ist eine zeitgemäße, qualitätsvolle und wohnortnahe Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Facharzt- und Gesundheitszentren und ein verlässliches Notarzt- und Rettungswesen. Die Optimierung des Bereitschaftsdienstes ermöglicht der Bevölkerung noch rascheren Kontakt zu den Ärztinnen und Ärzten und bietet ihr daher ein Mehr an medizinischer Versorgung.“
„Im Mittelpunkt unserer Bemühungen steht eine lückenlose, qualitativ hochwertige Versorgung der steirischen Bevölkerung – und zwar flächendeckend von Bad Aussee bis Bad Radkersburg. Die Neu-Organisation der Bereitschaftsdienste eröffnet uns gute Chancen auf eine optimale Lösung und entlastet überdies unsere Vertragsärzte.“
„In der Medizin und in der Gesundheitspolitik ist es notwendig, neue Modelle zu entwickeln und auszuprobieren. Aber für alle neuen Modelle gilt: Im Sinne der Qualitätssicherung und der Sicherheit für die Patientinnen und Patienten muss es eine zeitnahe, konsequente, unabhängige und praxisrelevante Evaluierung geben, um etwaige Planungsfehler rasch korrigieren zu können. Und es muss die Bereitschaft geben, diese Korrekturen dann auch wirklich durchzuführen.“
„Ein weiter wichtiger Meilenstein in der Gesundheitsreform, der zeigt wie gut verzahnt und abgestimmt das bedarfsorientierte Vorgehen und die Umsetzung in der Steiermark ist.“