drei Personen unterhalten sich (Sujetbild Förderungen/Wirtschaftsaufsicht)

Hier finden Sie Informationen zur Wirtschaftsaufsicht des Gesundheitsfonds und zum Beteiligungsmanagement.

Wirtschaftsaufsicht

Der Gesundheitsfonds Steiermark kontrolliert und begleitet die steirischen Fondskrankenanstalten. Diese Aufgabe ist Teil der Wirtschaftsaufsicht und gewährleistet Transparenz und ressourcenschonendes Arbeiten.

Ziele der Wirtschaftsaufsicht:

  1. Einheitliche und transparente Budgetierung:

Sicherstellung einer nachvollziehbaren und standardisierten Erstellung der Jahresvoranschläge durch klare Vorgaben zu Inhalten, Anforderungen und Fristen.

  1. Verlässliche finanzielle Steuerung und Kontrolle:

Festlegung einheitlicher Standards für die Berechnung des bereinigten Betriebsabgangs sowie für die Darstellung finanzieller Ergebnisse.

  1. Stärkung der Aufsichtsfunktion des Fonds:

Sicherstellung einer geordneten, wirtschaftlichen Gebarung der Fondskrankenanstalten durch ein standardisiertes Prüfungs- und Meldesystem inklusive definierter Jahresmeldefristen und Schwerpunktprüfungen.

  1. Digitalisierte und effiziente Datenverarbeitung:

Einsatz der WiA-App als zentrales Werkzeug zur strukturierten und sicheren Erfassung, Analyse und Berichterstattung wirtschaftlicher Kennzahlen.

Um die Wirtschaftsaufsicht effizient, einheitlich und praxisnah umzusetzen, wurde mit 26.06.2025 die neue „Wirtschaftsaufsicht- und Budgetierungsrichtlinie für steirische Fondskrankenanstalten“ umgesetzt. Diese definiert verbindliche Vorgaben zur finanziellen Steuerung, insbesondere zu Handlungsvorschriften und gesetzlichen Rahmenbedingungen, Einreichfristen und Geltungsdauer, Begriffsdefinitionen, Standards und Vorlagen. Ziel ist es, die Einhaltung der Budgets sicherzustellen, eine nachvollziehbare Steuerung zu ermöglichen und damit die wirtschaftliche Stabilität und Transparenz der Fondskrankenanstalten langfristig abzusichern.

WiA-App für effiziente Kontrolle

Die WiA-App (Webapplikation des Gesundheitsfonds), wird zur gesicherten Datenübermittlung verwendet. Die WiA-App ist unter www.wia-gfstmk.at erreichbar. Die Zugangs- und Berechtigungsverwaltung erfolgt durch das Team der Wirtschaftsaufsicht des Gesundheitsfonds.

Im Zuge der neuen Richtlinie wurde die Wia-App umfassend weiterentwickelt. Sie fungiert nun als verbindliches zentrales Portal für die strukturierte Erfassung, Analyse und Kommunikation.

Datenbasis und -erfassung:

Die Träger*innnen sind verpflichtet ordentliche und außerordentliche Meldungen lt. Richtlinie fristgerecht und vollständig über die WiA-App zu übermitteln. Die einheitliche Anwendung der festgelegten Meldeprozesse und Vorlagen stellt sicher, dass die Wirtschaftsaufsicht strukturiert, transparent und effizient durchgeführt werden kann.

Ordentliche Meldungen

  • Meldung 01 – Der Entwurf zum Jahresvoranschlag (Budgetentwurf) ist bis zum 31.07. mittels Upload einzumelden.
  • Meldung 02 – Die Hochrechnung des laufenden Jahres ist bis zum 31.08. in der Eingabe-/ Berichtsmaske (Hochrechnung auf Basis IST-Daten 1. Halbjahr und Budget 2. Halbjahr) zu melden.
  • Meldung 03 – Der Jahresvoranschlag ist acht Wochen vor Jahresende mittels Uploads: des Jahresvoranschlags (Plan G&V) und Ermittlung kostendeckender Eurowert je LKF-Punkt zu melden. Zusätzlich sind die Eingabemasken: Berichtsmaske, Dienstpostenplan, Ordensmitglieder (nur bei Konventen) und geplante Ersatzanschaffungen auszufüllen.
    • Sofern sich die in der Meldung 03 übermittelten Budgetdaten ändern, ist diese Aktualisierung bis 4 Wochen nach Beschluss von der Fondskrankenanstalt zu melden.
  • Meldung 04 – Die Vorschau zum Rechnungsabschluss ist bis 15.03. des Folgejahres durch das Upload der Berechnung des voraussichtlichen bereinigten Betriebsabganges (Formular steht als Download in der WiA-App zur Verfügung) zu melden.

Die Meldung 04 entfällt für die KAGes.

  • Meldung 05 – Der Rechnungsabschluss ist bis zum 30.06. des Folgejahres mittels Uploads des kontenbasierten Jahresberichtes (PDF), Berechnung bereinigter Betriebsabgang (Formular steht als Download in der WiA-App zur Verfügung und ist von der KAGes nicht zu befüllen), Bestätigung der Richtigkeit der Eingaben in die WiA- App durch einen Wirtschaftsprüfer (PDF) einzureichen. Zusätzlich sind auch die Eingabemasken Berichtsmaske, Dienstpostenplan, Ordensmitglieder (nur bei Konventen) und geleistete Ersatzanschaffungen zu melden.

Beteiligungsmanagement

Das Beteiligungsmanagement des Gesundheitsfonds Steiermark ist angelehnt an den Vorgaben des Landes, die sicherstellen, dass die grundlegenden Vorgaben und Ziele berücksichtigt sowie die Aufgaben und Verpflichtung, die mit dem Eingehen einer Beteiligung entstehen, geprüft werden. Die Ziele:

  • organisatorischer Überblick über die wesentlichen Eckdaten der Beteiligung
  • Informations- und Berichtswesen
  • Schnittstelle zwischen den beteiligten Personen
  • Operatives Beteiligungscontrolling

Das Beteiligungsmanagement besteht aus gesellschaftsrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und ebenso aus Komponenten des Rechnungswesens. Die wesentlichen Aufgaben hierbei sind folgende:

  • Vergangenheitsdokumentation – vollständige Grundlagensammlung
  • Planungsinstrument
  • Beteiligungscontrolling
  • Prüfung der Zweckerfüllung

Der Gesundheitsfonds Steiermark ist  insgesamt an vier Gesellschaften beteiligt.