Gesundheitskonferenz 2017
Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.
Erste konkrete Schritte mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025
Erste konkrete Schritte mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit 2025
„Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung.“ Unter diesem Motto will der Steirische Gesundheitsplan 2035 die gute Gesundheitsversorgung in der Steiermark noch besser machen. Gestärkt durch die im Vorjahr durchgeführten regionalen Diskussions- und Informationsveranstaltungen, wurden die Prinzipien des Gesundheitsplanes 2035 in konkrete Planungs- und Entwicklungsschritte in den RSG Steiermark (Regionaler Strukturplan Gesundheit Steiermark) bis 2025 übersetzt. Er wurde bei der 12. Steirischen Gesundheitskonferenz vorgestellt und ist Maßstab für die in allen Regionen der Steiermark notwendigen Veränderungen in der Gesundheitsversorgung und gleichzeitig Voraussetzung für die Sicherstellung der besten medizinischen Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer – heute und in Zukunft.
v.l.n.r.: WK-Vizepräsident Andreas Herz, IV-Vorstandsmitglied Gerhard Geisswinkler, Ärztekammerpräsident Herwig Linder, Patientenombudsfrau Renate Skledar, StGKK-Obfrau Verena Nussbaum, Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer, Landesrätin Ursula Lackner, Gesundheitslandesrat Christopher Drexler, KAGes-Vorstand Ernst Fartek (© Gesundheitsfonds Steiermark/Hutter)
Der RSG 2025 legt die ersten Schritte zur Umsetzung des Steirischen Gesundheitsplans 2035 fest und soll zur Umsetzung konkreter Maßnahmen im Gesundheitswesen in allen Regionen, aber vor allem zur Stärkung der Primärversorgung in der gesamten Steiermark führen. Damit ist der RSG 2025 der wichtigste Meilenstein auf dem Weg zur Realisierung des Steirischen Gesundheitsplans 2035.
Ein Gesundheitssystem mit mehr Nähe, besserer Qualität und mehr Beteiligung
Der RSG 2025 stellt die Gesundheitsversorgung in der Steiermark bis 2025 dar und orientiert sich entlang des Versorgungsprozesses der Patientinnen und Patienten. Er beschreibt die Versorgungsstufe der präklinischen Notfallversorgung, die strukturellen Erfordernisse und Funktionen der Primärversorgung, der fachärztlichen Versorgung und der Leitspitäler.
Im Fokus der Entwicklung des RSG stand die wohnortnahe Primärversorgung inklusive psychosozialer und möglichst breit aufgestellter fachärztlicher Gesundheitsversorgung für alle Steirerinnen und Steirer – unabhängig von Wohnort, Alter, sozialem Status oder Geschlecht. Bis 2035 soll jede Region der Steiermark in schrittweiser Entwicklung außerdem ihr eigenes Leitspital mit breitem Fächerspektrum, bestens geschultem medizinischem Personal und höchster Qualität in der medizinischen Versorgung bekommen.
Das Fundament der zukünftigen Gesundheitsversorgung in der Steiermark bilden die abgestufte Notfallversorgung und das Gesundheitstelefon:
- Die Notfallversorgung stellt die schnellstmögliche adäquate Versorgung bei einem medizinischen Notfall, also einem potentiell lebensbedrohlichen oder dauerhaft gesundheitsschädigenden Ereignis, sicher. Sie sorgt für rasche Stabilisierung am Ort des Geschehens, bevor der Weitertransport in die für die Behandlung am besten geeignete Einrichtung erfolgt.
- Das Gesundheitstelefon ist für alle Steirerinnen und Steirer 24 Stunden täglich bei Fragen zur eigenen Gesundheit erreichbar. Es dient vor allem der Abklärung der Dringlichkeit einer Behandlung und der Aktivierung der Notfallversorgung oder des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Die von Experten erarbeiteten Entwicklungsschritte folgen den Grundsätzen des Gesundheitsplanes 2035: Mehr Nähe. Bessere Qualität. Mehr Beteiligung. Sie garantieren damit schon heute wesentliche Verbesserungen im Gesundheitssystem von morgen.
Die wichtigsten Optimierungen, die die gesamte Steiermark betreffen, auf einen Blick:
- Errichtung von bis zu 30 Primärversorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren): Die 15a-Vereinbarung für den Bereich Gesundheit sieht eine österreichweite Anzahl von 75 Primärversorgungseinrichtungen bis 2020 vor. Im Rahmen des RSG 2025 für die Steiermark wurde mit ca. 30 Standorten eine Anzahl für Primärversorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren) vorgesehen, die weit über die bundesweit gesteckten Ziele hinausgeht.
- Abgestufte Notfallversorgung: Die abgestufte Notfallversorgung ist der wichtigste Schritt für eine adäquate Behandlung im Notfall. Sie wird flächendeckend noch optimiert und unter Einbindung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes neu organisiert.
- Einführung interdisziplinärer Facharztzentren: Die Versorgung durch einen Facharzt gilt nach der Primärversorgung als zweite Versorgungsstufe im Gesundheitsplan 2035. Mit dem RSG wird bereits bis 2025 ein Mehr an ambulanter fachärztlicher Versorgung für alle Steirerinnen und Steirer erreicht. Möglich ist das durch den Aufbau gebündelter, interdisziplinärer Facharztzentren wie beispielsweise für Schladming, Rottenmann und Hörgas sowie für Bad Aussee ein Gesundheitszentrum mit fachärztlicher Erweiterung.
- Errichtung von Leitspitälern: Leitspitäler können künftig eine weitaus höhere Anzahl an medizinischen Fächern anbieten als Krankenhäuser das aufgrund ihrer kleineren Struktur heute können. Sie sind eng miteinander vernetzt und verfügen über bestens ausgebildetes medizinisches Personal mit mehr Routine, was zu einer höheren Qualität in der Behandlung führt. Der erste wichtige Schritt in Richtung Leitspital gelingt durch die Schaffung von Krankenhaus-Verbünden und die Errichtung eines neuen Leitspitals in der Region Liezen.
- Flächendeckender Aufbau der ambulanten Kinder- und Jugendpsychiatrie: In der gesamten Steiermark gibt es mit der Eingliederung bzw. Errichtung von zehn sozialpsychiatrischen Ambulatorien für Kinder- und Jugendpsychiatrie einen weiteren Eckpfeiler in der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen, die Vorbildwirkung für ganz Österreich hat.
- Hospiz- und Palliativversorgung: Im Rahmen des RSG 2025 wird die in der Steiermark schon hervorragend funktionierende Hospiz- und Palliativversorgung noch weiter optimiert. So werden weitere zehn Palliativ- und zusätzliche 18 Hospizbetten aufgebaut, sowie die mobile Versorgung in Graz weiter gestärkt.
- Neuordnung der akutstationären fachärztlichen Versorgung in Graz Mitte.
Der Startschuss für die Anpassung an die Herausforderungen des Gesundheitssystems fällt in den Regionen Liezen und Graz. Alle weiteren Regionen der Steiermark werden Schritt für Schritt folgen.
Schrittweise Umsetzung in der ganzen Steiermark
Am 21. Juni wird der RSG 2025 formal in der Sitzung der Landes-Zielsteuerungskommission beschlossen. Danach folgt eine Diskussion in der Landesregierung sowie im Landtag. Damit stellen die politisch Verantwortlichen in der Steiermark schon heute die wesentlichen Weichen für ein Morgen mit einem der besten Gesundheitssysteme in Europa.
Wenn man nicht im Stillstand verharren will, muss man sich verändern: verändern um zu verbessern. Die Gesundheitsversorgung ist ein wesentlicher Bestandteil des umfassenden Sicherheitsgefühls der Menschen. Der ‚Gesundheitsplan 2035′ – ein großer Schritt, den wir wagen, weil er ein sensibler ist – ist eines der ambitioniertesten Projekte der Steirischen Landespolitik und die Zukunftspartnerschaft zwischen ÖVP und SPÖ hat sich im Koalitionsabkommen darauf geeinigt, in dieser Legislaturperiode das steirische Gesundheitssystem zukunftsfit zu machen. Mir ist wichtig, dass dieses große Projekt unter Einbindung aller beteiligten Akteure mitgetragen wird. Ich freue mich, dass mit dem Regionalen Strukturplan Gesundheit ein erstes konkretes Umsetzungspapier für die Jahre bis 2025 geschaffen wurde, denn wenn es um die Gesundheit der Steirerinnen und Steirer geht, dürfen wir keine Kompromisse machen, müssen aber auch den Tatsachen in die Augen sehen; zu Recht brauchen wir die bestmögliche Versorgung!
Die Aufgabe, eines der besten Gesundheitssysteme aufrecht zu erhalten und weiter auszubauen, ist eine große Herausforderung, der wir uns zu stellen haben. Unser Ziel muss es sein, den Steirerinnen und Steirern die beste und qualitativ hochwertigste Versorgung im Krankheitsfall anbieten zu können. Daher wurde der Steirische Gesundheitsplan 2035 im vergangenen Jahr intensiv mit der Bevölkerung in den Regionen sowie Expertinnen und Experten diskutiert. Diese Ergebnisse sind nun gemeinsam mit den Prinzipien und Grundsätzen des Gesundheitsplanes in den Regionalen Strukturplan Gesundheit eingeflossen und beschreiben ganz konkret die nächsten Schritte bis 2025. Dabei steht die Qualität und Sicherheit der medizinischen Behandlung für die Steirerinnen und Steirer im Vordergrund. Denn mein Ziel ist es, dass die Steirerinnen und Steirer gesünder sind und länger leben als der Rest der Welt.
Es geht darum, unser hervorragendes Gesundheitssystem dem gesellschaftlichen Wandel und technischen Fortschritt entsprechend anzupassen und damit weiter zu entwickeln. Es gilt, auch in Zukunft die Steirerinnen und Steirer in allen Gesundheitsaspekten gut zu versorgen und dementsprechend das Angebot bedarfsorientiert zu strukturieren. Sicherzustellen, dass sich die Menschen gut versorgt fühlen, auch darum geht es.
Der nun vorliegende Regionale Strukturplan Gesundheit – RSG 2025 – als erster Schritt im Rahmen der Umsetzung des Steirischen Gesundheitsplanes 2035 – hat einerseits Versorgungsicherheit für die Steirerinnen und Steirer und andererseits die langfristige Sicherung des Gesundheitssystems als Ziel. Durch Neu- und Umstrukturierungen in den steirischen Regionen soll die Gesundheitsversorgung verstärkt und um neue Formen wie regionale Gesundheitszentren – am Beispiel Mariazell und Eisenerz – erweitert werden.
Der RSG definiert somit eine wohnortnahe Erst- und Notfallversorgung rund um die Uhr, gut erreichbare bzw. auch ins Haus kommende praktische und fachärztliche Versorgung bis hin zu pflegerischer Unterstützung. Spitzenmedizin soll in bestens ausgestatteten Spitälern als Kompetenzzentren den Steirerinnen und Steirern zur Verfügung stehen.
Reformen im steirischen Gesundheitswesen erfordern auch eine neue Versorgungsplanung im niedergelassenen Bereich. Mir ist besonders wichtig, den Zugang zu hochwertiger medizinischer Versorgung auch außerhalb der Ballungsräume sicherzustellen. Die Primärversorgung wird dabei gerade in strukturschwachen und ländlichen Regionen eine wesentliche Rolle spielen. An einem Eckpfeiler ist für die STGKK als größter Sozialversicherungsträger des Landes nicht zu rütteln: Der gleichberechtigte Zugang zur bestmöglichen Gesundheitsversorgung für alle – unabhängig von Faktoren wie Alter, Einkommen, Geschlecht oder soziale Herkunft – muss gewährleistet bleiben. Gesundheit darf niemals zum Luxus werden!
Der Dialog im Rahmen des Steirischen Gesundheitsplanes hat eines gezeigt: die Bevölkerung hat großes Interesse, dass die Gesundheitsversorgung auf allen Ebenen und in allen Regionen sichergestellt wird. Dieses Interesse deckt sich mit den Forderungen der Ärztekammer.
Die Ärztekammer wird darauf achten, dass zeitgleich mit der Veränderung von Aufgaben der Spitäler der lang versprochene Ausbau der haus- und fachärztlichen Versorgung erfolgt. Primärversorgungseinheiten können eine sinnvolle Ergänzung sein, dürfen aber das bestehende wohnortnahe Hausarztnetz nicht ersetzen.
Eine Weiterentwicklung des Gesundheitssystems in Österreich und in der Steiermark ist erforderlich, um auch in Zukunft eine leistbare und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung gewährleisten zu können.
Die Steiermark hat mit der Diskussion rund um den Steirischen Gesundheitsplan 2035 gezeigt, dass sie willens ist, eine solche Entwicklung einzuleiten. Die konkrete Umsetzung und Anpassung der Strukturen ist im Sinne der Steirerinnen und Steirer so rasch wie möglich anzugehen. Die Steigerung der Effizienz in der Primärversorgung und die Stärkung der Prävention sind dabei wesentliche Strategien.
Wichtiger Erfolgsfaktor ist jedenfalls, in wie weit die Stakeholder in diesem Prozess imstande sind, kurzsichtige Partei- und Gruppeninteressen in den Hintergrund zu stellen und verantwortungsvoll und nachhaltig für Land und Menschen zu agieren.
Im Interesse der WKO Steiermark ist es, bedarfsorientierte und effiziente Strukturen im Gesundheitswesen zu forcieren. Es muss gelingen, durch die integrierte Versorgung Verbesserungen zwischen extra- und intramuralen Bereich zu erreichen. Neben den niedergelassenen Allgemeinmedizinern und Fachärzten spielen dabei auch die privaten Krankenanstalten, Ambulatorien und Institute eine ganz wesentliche Rolle. Der Steirische Gesundheitsplan 2035 zeigt, dass diese Forderungen berücksichtigt werden. Die konkrete Umsetzung bis 2025 ist im RSG beschrieben und zeigt, dass die ärztliche Versorgung sowohl in den ländlichen Regionen als auch im städtischen Bereich sichergestellt wird. Nutzung neuer Technologien ist ebenfalls genauso voranzutreiben, um die Qualität des Gesundheitssystems auch für die Zukunft zu gewährleisten.
Österreich hat ein ausgezeichnetes Gesundheitswesen. Um die medizinische Versorgung, mit einem niederschwelligen Zugang, mit höchster Prozess-, Struktur- und Ergebnisqualität, mit bestmöglicher Versorgungssicherheit und möglichst patientennahe auch in Zukunft für alle Menschen sicherzustellen, braucht es dringend die dafür notwendige Weiterentwicklung. Der Steirische Gesundheitsplan und nun die konkreten Pläne um den Regionalen Strukturplan bis 2025 bieten eine gute Grundlage um diese Ziele zu erreichen. Ich unterstütze diese Weiterentwicklung des Steirischen Gesundheitswesens um die Gesundheitsversorgung für alle Steirerinnen und Steirer langfristig sicherzustellen.
Die gesundheitliche Versorgung der Menschen ist eine der wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft gepaart mit der Forderung, dass die unterschiedlichen Berufsgruppen im Gesundheitsbereich den entsprechenden Stellenwert haben. Wir werden nicht zulassen, dass die Berufsgruppen der Pflege aber auch der Ärztinnen und Ärzte bei diesen geplanten Vorhaben und Veränderungen unter die Räder kommen, denn die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Wirklichkeit die, die das System tragen. Die Ergebnisse aus dem breiten Diskussionsprozess unter Einbindung der Beschäftigten sowie Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind bei der Umsetzung der konkreten Maßnahmen zu berücksichtigen. Damit wird die Weiterentwicklung der gleichwertigen Gesundheitsversorgung in der Steiermark unter Einbindung der Berufsgruppen sichergestellt.
Gerade als Pflege- und PatientInnenombudsfrau bin ich laufend mit den Sorgen von Patientinnen und Patienten konfrontiert. Eines der dabei am häufigsten vorkommenden Themen für die Patientinnen und Patienten ist das ‚Herumirren‘ im Gesundheitssystem. Bei den Dialogveranstaltungen des letzten Jahres konnte ich verstärkt feststellen, dass für die Menschen die sichere Erreichbarkeit des Gesundheitssystems vorrangig ist. Mit dem Gesundheitstelefon ist dies jedenfalls gewährleistet und damit die weiterführende (Primär-) Versorgung sowie in die Rund-um-die-Uhr – Betreuung einerseits und andererseits die konzentrierte Spitzenversorgung gesichert. Die konkrete Umsetzung, wie im RSG beschrieben, muss jedenfalls bis 2025 durchgeführt werden, denn die medizinische Qualität und die Sicherstellung der patientennahen Gesundheitsversorgung hat in unserem Gesundheitssystem höchste Priorität.