Kinderfachärzte Ausbildungsstellen - Sujetbild

Der Ärztemangel stellt das Gesundheitssystem vor große Herausforderungen. Maßnahmen wie Stipendien, Ausbildungsstellen und Gehaltserhöhungen sollen dem entgegenwirken.

Maßnahmen gegen den Ärztemangel

Gesetzliche Rahmenbedingungen und der zunehmende Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung führen dazu, dass Stellen für Ärztinnen und Ärzte in Krankenanstalten und § 2-Kassenstellen längere Zeit unbesetzt bleiben. Um den Ärztemangel zu bekämpfen, werden laufend Maßnahmen umgesetzt. Die Attraktivierung des Berufsbildes Arzt bzw. Ärztin für Allgemeinmedizin zählt ebenso dazu wie zusätzliche Ausbildungsstellen in Mangelfächern sowie Stipendien- und Förderungsprogramme.

Stipendien an der Med Uni Graz und der SFU

An einigen Krankenhausabteilungen in der Steiermark bestehen Engpässe an ärztlichen Mitarbeitenden, die die Aufrechterhaltung eines Betriebes 24/7 erschweren bzw. verunmöglichen. Nicht selten mangelt es, um den Dienstbetrieb in der Nacht aufrechterhalten zu können, an Beidienstleistenden Ärztinnen und Ärzten bzw. Sekundarärztinnen und -ärzten. Studierende im klinisch-praktischen Jahr (KPJ) können bereits unter Anleitung und Aufsicht für im Beidienst zu leistende Tätigkeiten herangezogen werden.

Zur Abfederung der bestehenden Mangelsituation wurden 2022 zusätzliche Maßnahmen für Studierende an der Medizinischen Universität Graz beschlossen. Diese sehen zwei Stipendienmodelle vor:

  • 1. Modell: Stipendium ab dem 2. Studienabschnitt für ein bis vier Jahre – monatlich 950 Euro brutto
  • 2. Modell: Stipendium ab Beginn KPJ für max. 12 Monate – monatlich 2.200 Euro brutto

Im Stipendienprogramm an der Med Uni Graz nehmen 22 Studierende teil, die Gesamt-Kosten dafür (2022/23 bis 2030/31) betragen rund € 730.600,00.

Zusätzlich werden Stipendien an der Sigmund Freud Privatuniversität (SFU) finanziert. Das Kontingent für das Stipendienprogramm an der SFU ist voll ausgeschöpft. Derzeit (Stand April 2026) laufen 64 Stipendien.

Zusätzliche Ausbildungsstellen in Mangelfächern

Die kinder- und jugendfachärztliche Versorgung in der Steiermark stellt sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Krankenanstalten zunehmend eine Herausforderung dar. Diese wird sich aufgrund der Altersstruktur der Fachärztinnen und -ärzte für Kinder- und Jugendheilkunde in den nächsten Jahren noch verschärfen. Insbesondere in der Obersteiermark ist es schwierig, Kinder- und Jugendfachärztinnen und -ärzte für den niedergelassenen Bereich zu finden. Um Engpässe zu vermeiden und die entsprechenden Zielsetzungen laut RSG-St 2025 erreichen zu können, wurde 2019 die Finanzierung von

  • sechs zusätzlichen Ausbildungsstellen

für Turnusärztinnen und -ärzte zum Facharzt  bzw. zur Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde am LKH Hochsteiermark, Standort Leoben, beschlossen. Seit dem Jahr 2021 sind alle sechs Stellen stabil besetzt.

Steigender Bedarf an Fachärztinnen und -ärzten besteht ebenfalls in den psychiatrischen Sonderfächern. Dies ist einerseits durch die im Rahmen des RSG-St 2025 geplante Regionalisierung des stationären Versorgungsangebots und andererseits durch die Folgen der Pandemie bedingt. Insbesondere für die psychiatrische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen ist es häufig schwierig, Ärztinnen und Ärzte zu finden. Im Jahr 2022 wurde daher die Finanzierung von

  • zehn zusätzlichen Ausbildungsstellen

für Fachärztinnen und -ärzte in den psychiatrischen Sonderfächern beschlossen. Dieser Ausbildungsplan wird seit 2023 umgesetzt. Damit die zusätzlich investierten Mittel auch Wirkung zeigen, müssen sich alle Turnusärztinnen und -ärzte, die auf den zusätzlichen Stellen ausgebildet werden, für eine definierte Zeit verpflichten, in der Steiermark tätig zu sein.

Projekt „Attraktivierung Ärzteausbildung“

Seit 2019 finanziert der Gesundheitsfonds Steiermark ein Maßnahmenbündel zur Attraktivierung des Berufes Arzt bzw. Ärztin für Allgemeinmedizin. Dieses wird vom Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung (IAMEV) der Medizinischen Universität Graz umgesetzt und laufend weiterentwickelt. Zu den Maßnahmen zählen:

 1. Projektteil: Allgemeinmedizin, die 1. Wahl

  • Prä- und postgraduales Mentoring
  • Wahlfächer „Einblicke i. d. AM“ und „Research Cafe“
  • „LandarztZUKUNFT“ (in Liezen und im Murtal) – Famulaturen und KPJ
  • Treffen „Case Cafe“, „AM to Go“
  • Weiterbildung „Vielfalt Allgemeinmedizin“, „Fit für die Praxis“

2. Projektteil: Chronikerversorgung (in Gesundheitszentren)

3. Projektteil seit 2024: Ausbildung in spezifischen Untersuchungstechniken (Ultraschall)

Die Förderung des Projekts ist vorerst bis Ende 2026 beschlossen. Schwerpunkte liegen dabei u. a. in folgenden Bereichen:

  • Prä- und postgraduale Veranstaltungen, die bei Studierenden sowie Ärzten und Ärztinnen in Ausbildung das Interesse an der Allgemeinmedizin sowie einer Niederlassung mit Kassenvertrag wecken sollen, darunter auch eine Lehrveranstaltung zur Ausbildung Ultraschall-Basisdiagnostik.

  • Veranstaltungsreihe „Erfolgsmodell Kassenpraxis“ mit regelmäßigen Treffen zwischen Studierenden und Kassenärztinnen bzw. -ärzte sowie Einblicke in Vertragspartnermodelle einer Kassenpraxis im KPJ und im Turnus

  • Ausbau des Projekts „LandarztZUKUNFT“ und weitere Maßnahmen zur Stärkung von ländlichen Regionen:
    Die Regionen Ennstal und Oberes Murtal, in denen „LandarztZUKUNFT“ bereits jetzt umgesetzt wird, sollen um zusätzliche Regionen und Praktikumsplätze ergänzt werden. Das Ziel: von 22 (2025) auf bis zu 40 Praktikumsplätze pro Jahr zu erhöhen. Ergänzend dazu sollen für ein 4-wöchiges Praktikum im KPJ 80 Plätze pro Jahr zur Verfügung stehen. Für dieses erhalten die Studierenden auch eine Aufwandsentschädigung.

  • Förderung interdisziplinärer und multiprofessioneller Zusammenarbeit mit der Pflege und Ausweitung auf weitere therapeutische Berufsgruppen zur Entlastung der Allgemeinmedizinerinnen bzw. -mediziner, insbesondere in der Leitlinien-basierten Chroniker-Versorgung

  • Vernetzungsaktivitäten zwischen Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin in der niedergelassenen Praxis und Turnusärztinnen und -ärzten

Ausbildung in Lehrpraxen und weitere Projekte

Mit der Ärzteausbildungsordnung 2015 wurde die verpflichtende Ausbildung in Lehrpraxen beschlossen. Diese wird anteilig durch Bund, Länder, Sozialversicherung und Lehrpraxis-Inhaber finanziert. In der Steiermark stehen etwa 100 Lehrpraxen zur Verfügung, und es wurden seit Beginn der Umsetzung Mitte 2018 haben in Summe 343 Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin ihre Ausbildung in der Lehrpraxis absolviert (Stand März 2025); seit 2020 sind es durchschnittlich 61 pro Jahr.

Zusätzlich werden in der Steiermark bereits seit mehreren Jahren Fortbildungsformate abgehalten, um jungen Ärztinnen und Ärzten die Tätigkeit als Ärztin bzw. Arzt für Allgemeinmedizin näherzubringen. Diese umfassen postgraduale Mentoring-Programme „Allgemeinmedizin to go“ und „Fit für die Praxis“, die Weiterbildung „Vielfalt Allgemeinmedizin“ sowie Einzelmentorings und Gruppensupervisionen. Damit konnten im Jahr 2022 in Summe etwa 750 junge Ärztinnen erreicht und Ärzte erreicht werden.

Attraktivierung Allgemeinmedizin (Sujetbild)

Maßnahmen gegen den Zahnarzt-Mangel

Kassenstellen für Zahnärztinnen und -ärzte können vor allem in ländlichen Regionen zunehmend schwieriger besetzt werden. Damit die Pensionierungswelle in den nächsten Jahren den Mangel nicht weiter verstärkt, werden bereits jetzt Maßnahmen gesetzt. Im Juni 2023 hat die Gesundheitsplattform Steiermark dazu ein umfassendes Maßnahmenbündel beschlossen:

  • Postpromotionelle Ausbildung zum Vertiefen spezieller Kenntnisse und Behandlungstechniken am LKH-Univ. Klinikum Graz und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten
    Von September 2023 bis vorerst 2029 werden acht zusätzliche Zahnärztedienstposten an der Univ. Klinik für Zahnmedizin und Mundgesundheit gefördert. Absolventinnen und Absolventen der Zahnmedizin können sich im Rahmen eines dreijährigen Dienstverhältnisses in jenen Bereichen spezialisieren, die sie für die Arbeit in einer Kassenordination entsprechend vorbereitet. Teil dieser postpromotionellen Ausbildung sollen auch Praktikumszeiten bei einem niedergelassenen Zahnarzt bzw. einer niedergelassenen Zahnärztin in einer Kassenpraxis sein.

  • Anschubfinanzierung im Rahmen der Niederlassung
    Der hohe finanzielle Aufwand einer Praxisgründung, gerade in entlegenen und dünner besiedelten Regionen , schreckt viele Zahnärztinnen und -ärzte ab, sich dort niederzulassen. Daher bietet das Land Steiermark für die Übernahme einer Kassenpraxis in ausgewählten Regionen Anschubfinanzierungen an. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können ihrerseits die Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Sachmitteln fördern. Dabei sollen insbesondere die Gebiete Ennstal, Hochsteiermark und die nördliche Oststeiermark unterstützt werden.

  • Postpromotionelle praktischen Ausbildung in einer Lehrordination bei einem niedergelassenen Arzt bzw. einer niedergelassenen Ärztin
    Die Ausbildung junger Zahnärztinnen und -ärzte ist mit Beendigung des Zahnmedizinstudiums abgeschlossen. Durch die rein klinische Ausbildung kennen sie weder Abläufe noch Anforderungen einer Kassenordination. Dies erschwert die Übernahme einer Kassenpraxis zusätzlich. Daher soll im Rahmen eines Pilotoprojekts in zehn zahnärztlichen Lehrordinationen die Möglichkeit für eine grundsätzlich dreimonatigen postpromotionelle praktischen Ausbildung für Standorte außerhalb von Graz geschaffen werden.

  • Verbesserte Rahmenbedingungen und Erhöhung der Ausbildungsplätze
    Eine weitere Maßnahme für eine zukünftige Weiterentwicklung ist die Einbindung zahnärztlicher Kompetenz in neu zu errichtende Gesundheitszentren. Entsprechende Organisationsformen wie dies erfolgen könnte, werden gemeinsam mit der Landeszahnärztekammer für Steiermark geprüft. Ebenso wird das Bundesministerium für Wissenschaft ersucht, eine erhöhte Anzahl von Studienplätzen für Zahnmedizin an der Med Uni Graz zuzulassen.

Simulationsrechnungen zur Planung des Ärztebedarfs

Seitens des BMSGPK wurden 2018 erste Arbeiten zur Berechnung eines zukünftigen Bedarfs an Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Diese Arbeiten fokussierten auf die Frage, ob der pensionsbedingte Abgang an Ärztinnen und Ärzten durch die Studierenden und Turnusärztinnen sowie -ärzte ausgeglichen werden kann. Dieser Ansatz unterschied nur zwischen Fachärztinnen und -ärzten gesamt und Ärztinnen bzw. Ärzten für Allgemeinmedizin.

Der Gesundheitsfonds Steiermark hat 2022 begonnen, ein eigenes Simulationsmodell aufzubauen, um den künftigen Ärzte-Bedarf in den jeweiligen Fachrichtungen besser abzuschätzen. In diesem werden die Ziele des RSG-St 2025 sowie des neuen RSG-St 2030 genauso berücksichtigt wie weitere Rahmenbedingungen, die die Zahl der Ärztinnen und Ärzte beeinflussen.