Neues Angebot für Übergangspflege startet

„Zu fit“ für das Krankenhaus, aber noch nicht fit genug für zuhause: Patient*innen, die eine Übergangspflege benötigen, werden ab 1. August 2023 am LPZ Mürzzuschlag betreut. Das neue Pilotangebot ist in dieser Form in der Steiermark einzigartig und hilft dabei, den stationären Bereich zu entlasten.

 Nach größeren Operationen oder schweren Infektionen benötigen Patient*innen nach einer gewissen Zeit die akutstationäre Betreuung nicht mehr, sind aber auch noch nicht ausreichend fit für die Entlassung nach Hause oder in den Wechsel in eine Remobilisationseinheit. Genau hier setzt das neue „Pilotangebot Übergangspflege“ im Landespflegezentrum (LPZ) Mürzzuschlag der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft m.b.H. (KAGes) an.

Übergangspflege als „missing link“

Die Versorgungsqualität ist dann am besten, wenn die Patientinnen und Patienten am „best point of service“ betreut werden. „Mit der Übergangspflege schaffen wir ein zusätzliches Angebot in der abgestuften Versorgung. Es schließt eine Lücke, die bisher zwischen Krankenhausaufenthalt und Remobilisation bzw. dem selbstständigen Leben in den eigenen vier Wänden bestand. Auch ist die Übergangspflege eine weitere wichtige Maßnahme zur Entlastung des stationären Bereichs“, verweist Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß auf die laufende Weiterentwicklung der steirischen Gesundheitsversorgung.

SPÖ-Klubobmann Hannes Schwarz: „Genau das sind die Modelle der Zukunft! Weiterhin top Versorgung der Menschen bei gleichzeitiger Entlastung der Spitäler. Ich freue mich über diesen neuen und innovativen Ansatz innerhalb der KAGes und erwarte mir noch weitere solche Projekte in der Zukunft!“

26 Betten ab August 2023

Als Budget für das Pilotprojekt hat die Gesundheitsplattform Steiermark im Juni 2023 € 2,14 Mio. beschlossen. Es stehen ab August 2023 am LPZ Mürzzuschlag 26 Betten zur Verfügung. Betreut werden können erwachsene Personen bis maximal Pflegestufe 4 für bis zu 28 Tage.

Aktivierend-therapeutischer Pflegeansatz

Anita Petritz, Pflegedienstleiterin am LPZ Mürzzuschlag erläutert: „Das neue Versorgungsangebot richtet sich an Patient*innen, die nach ihrer akutstationären Behandlung weiterhin Pflegebedarf haben und als Überbrückung eine Einrichtung benötigen, bevor sie wieder in das häusliche Setting entlassen werden können oder in eine Remobilisationseinheit wechseln können. Ein vergleichbares Angebot gibt es in der Steiermark bislang noch nicht.“

  • „Wir setzen in der Übergangspflege einen aktivierend-therapeutischen Pflegeansatz um, bei dem es ganz viel um Instruktion und Übung geht – in den Bereichen der motorischen, kognitiven, alltagspraktischen und sensorischen Aktivierung. Unter Einbezug der Angehörigen trainieren wir mit den Patient*innen präventive Maßnahmen. Weiters werden sie auf Hilfsmittel geschult, die sie in ihrem Zuhause benötigen.“
  • Das LPZ Mürzzuschlag ist grundsätzlich auf Langzeitpflege spezialisiert, verfügt jedoch auch über eine umfangreiche Ausstattung im Bereich der Physiotherapie.

Die betreuenden Ärzt*innen im Krankenhaus entscheiden, ob ein*e Patient*in ein Angebot für Übergangspflege benötigt. Das Entlassungsmanagement des Krankenhauses leitet das Anmeldeverfahren für den Aufenthalt in der „Übergangspflege“ im LPZ Mürzzuschlag ein. Petritz nennt Beispiele für Bereiche, in denen Übergangspflege relevant sein könnte:

  • Unfallchirurgie, z. B. nach einer Oberschenkelfraktur, nach der Personen nach der Operation noch Zeit brauchen, bis sie soweit mobil sind, um in einer Remobilisationseinheit behandelt werden zu können.
  • Internistischer Bereich, z. B. nach einer Infektionskrankheit, wo aufgrund des geschwächten Allgemeinzustands ein selbstständiges Leben zuhause noch nicht möglich ist (auch bei Long-Covid)
  • Neurologischer Bereich, z. B. Erkrankungen, wie Parkinson Multiple Sklerose oder Zustand nach einem Schlaganfall.

Generell sind Zielgruppe der Übergangspflege:

  • erwachsene Patient*innen mit verlängerter Rekonvaleszenz
  • aus allen akutstationären Fachbereichen, vorrangig Innere Medizin, Neurologie, Chirurgie, Orthopädie/Traumatologie,
  • die aufgrund internistischer Erkrankungen oder bei Funktionseinbußen im Bereich des Bewegungs- und Stützapparats, nach Operationen, chronisch therapieresistenten Erkrankungen bzw. Schmerzzuständen
  • zwar das akutstationäre Setting nicht mehr benötigen, aber für eine Entlassung nach Hause oder in eine Remobilisationseinheit noch zu schwach sind.
  • Sie dürfen maximal Pflegestufe 4 aufweisen und müssen über ein ausreichendes Potential für die Wiederherstellung oder den Erhalt der Fähigkeit zur weitgehend selbstständigen Lebensführung und Minimierung des Pflegebedarfs verfügen.