Zwei Hände die schützend, über und unter zwei aus Papier ausgeschnittene Figuren gehalten werden. (Sujetbild Qualtitätsarbeit)

Aufgaben und rechtliche Grundlagen des Gesundheitsfonds Steiermark

Gesundheitsfonds Steiermark

Wir sind seit 2006 einer von neun Landesgesundheitsfonds in Österreich und eine juristische Person öffentlichen Rechts. Unser Auftrag: das Gesundheitssystem in der Steiermark planen, steuern und finanzieren – damit Versorgung qualitativ hochwertig, effizient und für alle zugänglich bleibt.

Aufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark

Gemäß § 3 Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2024 nimmt der Gesundheitsfonds die in den Art. 15a B-VG Vereinbarungen betreffend Finanzierung und Organisation des Gesundheitswesens sowie der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegten Aufgaben wahr. Dazu zählen:

  • Finanzierung der Krankenanstalten nach dem leistungsorientierten Modell (LKF)
  • Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens im Landesbereich
  • Förderung von Projekten, die Krankenhäuser entlasten und neue Versorgungsformen ermöglichen  (all unsere Projekte & Angebote im Überblick)
  • Aufgaben im Bereich der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Die Tätigkeit des Gesundheitsfonds ist an den Prinzipien, Zielen und Handlungsfeldern der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und den Prinzipien des Gender Mainstreamings orientiert und hat Gender- und Diversitätskriterien zu berücksichtigen. Die Basis für die Arbeit sind dabei der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG-St) und der Steirische Gesundheitsplan 2035. Weiteres orientiert sich der Gesundheitsfonds bei seiner Tätigkeit an den Gesundheitszielen Steiermark, der vom Land Steiermark beschlossenen Charta des Zusammenlebens sowie den Grundsätzen von Public Health.​

Rechtliche Grundlagen

In der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl. Nr. 68/2005 (Vereinbarung alt), wurde erstmals die Errichtung von Landesgesundheitsfonds vorgesehen. Rechtsgrundlage für sein heutiges Bestehen und Handeln bildet das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, sowie das LGBl 2/2018 iVm. der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, das LGBl 68/2017 und die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie das LGBl 67/2017.