Über uns
Der Gesundheitsfonds Steiermark
Der Gesundheitsfonds Steiermark ist einer der neun Landesgesundheitsfonds in Österreich, die eingerichtet wurden, um den Anforderungen an das Gesundheitswesen gerecht zu werden sowie die Organisation und Finanzierbarkeit des qualitativ hochwertigen österreichischen Gesundheitssystems langfristig sicher zu stellen.
Die Hauptaufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark liegen daher in der Planung, Steuerung und Finanzierung des steirischen Gesundheitssystems. Dabei steht immer das Ziel im Vordergrund, eine qualitativ hochwertige, effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung zu gewährleisten sowie die Finanzierbarkeit des Gesundheitswesens abzusichern.
Der Gesundheitsfonds Steiermark wurde am 1. Jänner 2006 mit Sitz in Graz eingerichtet und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.
Aufgaben & rechtliche Grundlagen
Die Aufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark
Gemäß § 3 Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 hat der Gesundheitsfonds die in den Art. 15a B-VG Vereinbarungen betreffend die Finanzierung und Organisation des Gesundheitswesens sowie der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegten Aufgaben wahrzunehmen. Dazu zählen einerseits Aufgaben im Rahmen des Modells der leistungsorientierten Krankenanstalten-Finanzierung und andererseits Aufgaben im Bereich der Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens im Landesbereich, wie etwa die Gewährung von Mitteln für krankenhausentlastende Maßnahmen, Planungen und Versorgungsprojekte. Hinzu kommen die, durch die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit vorgesehenen, Aufgaben im Bereich der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit.
Die Tätigkeit des Gesundheitsfonds ist an den Prinzipien, Zielen und Handlungsfeldern der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und den Prinzipien des Gender Mainstreamings orientiert und hat Anwendungen und Umsetzung der Gender- und Diversitätskriterien zu berücksichtigen. Die Basis für die Arbeit sind dabei der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG-St) und der Steirische Gesundheitsplan 2035. Weiteres orientiert sich der Gesundheitsfonds bei seiner Tätigkeit an den Gesundheitszielen Steiermark, der vom Land Steiermark beschlossenen Charta des Zusammenlebens sowie den Grundsätzen von Public Health.
Die rechtlichen Grundlagen des Gesundheitsfonds Steiermark
Der Gesundheitsfonds Steiermark ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Graz.
In der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl. Nr. 68/2005 (Vereinbarung alt), wurde erstmals die Errichtung von Landesgesundheitsfonds vorgesehen. Rechtsgrundlage für sein heutiges Bestehen und Handeln bildet das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, sowie das LGBl 2/2018 iVm. der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, das LGBl 68/2017 und die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie das LGBl 67/2017.