Gesundheitsfonds Steiermark
Wir sind seit 2006 einer von neun Landesgesundheitsfonds in Österreich und eine juristische Person öffentlichen Rechts. Unser Auftrag: das Gesundheitssystem in der Steiermark planen, steuern und finanzieren – damit Versorgung qualitativ hochwertig, effizient und für alle zugänglich bleibt.
Aufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark
Gemäß § 3 Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2024 nimmt der Gesundheitsfonds die in den Art. 15a B-VG Vereinbarungen betreffend Finanzierung und Organisation des Gesundheitswesens sowie der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegten Aufgaben wahr. Dazu zählen:
- Finanzierung der Krankenanstalten nach dem leistungsorientierten Modell (LKF)
- Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens im Landesbereich
- Förderung von Projekten, die Krankenhäuser entlasten und neue Versorgungsformen ermöglichen (all unsere Projekte & Angebote im Überblick)
- Aufgaben im Bereich der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Rechtliche Grundlagen
In der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl. Nr. 68/2005 (Vereinbarung alt), wurde erstmals die Errichtung von Landesgesundheitsfonds vorgesehen. Rechtsgrundlage für sein heutiges Bestehen und Handeln bildet das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, sowie das LGBl 2/2018 iVm. der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, das LGBl 68/2017 und die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie das LGBl 67/2017.

