Land Steiermark, Lebensmittelaufsicht

Die Lebensmitelaufsicht ist zuständig für die Kontrolle, Überwachung und rechtliche Vollziehung aller gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG).

Weiters  ist sie zuständig für

  • den Konsumentenschutz,
  • die Konsumentenberatung
  • sowie für den Beratungsdienst und Übernahme von Parteienbeschwerden (z.B. über gröbere Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben).

Parteienverkehr: Mo. bis Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.

Mehr Info: Lebensmittelaufsicht – Gesundheitsserver – Land Steiermark

Achtung: Zuständig für den Stadtbereich Graz ist das  Referat für Lebensmittelangelegenheiten beim Magistrat Graz.

Kontakt

  • Friedrichgasse 9, A-8010 Graz