Land Steiermark, Lebensmittelaufsicht
Die Lebensmitelaufsicht ist zuständig für die Kontrolle, Überwachung und rechtliche Vollziehung aller gewerblichen und landwirtschaftlichen Betriebe nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG).
Weiters ist sie zuständig für
- den Konsumentenschutz,
- die Konsumentenberatung
- sowie für den Beratungsdienst und Übernahme von Parteienbeschwerden (z.B. über gröbere Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben).
Parteienverkehr: Mo. bis Fr. 8 – 12.30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung.
Mehr Info: Lebensmittelaufsicht – Gesundheitsserver – Land Steiermark
Achtung: Zuständig für den Stadtbereich Graz ist das Referat für Lebensmittelangelegenheiten beim Magistrat Graz.