Neue Kooperation mit der AUVA

Der seit 1. Jänner 2026 gültige Regionale Strukturplan Gesundheit 2030 (RSG-St) sieht eine Kooperation mit dem AUVA UKH Steiermark (Standort Graz) vor. Durch die Kooperation entstehen zusätzliche Kapazitäten im Umfang von bis zu zehn vollstationären Betten. So können jährlich rund 1.200 bis 1.400 akutstationäre Fälle versorgt werden.

Beschlossen wurde die Kooperation von der Gesundheitsplattform Steiermark in ihrer Sitzung vom 17. Juni 2026. Es wurden jährliche Mittel in Höhe von maximal rund 4,5 Millionen Euro (zzgl. jährlicher Valorisierung ab 2027) freigegeben, für das Jahr 2026 der aliquote Anteil der jährlichen Mittel. Der diesbezügliche Vertrag wird zwischen Gesundheitsfonds Steiermark und AUVA ist mittlerweile ebenfalls unterzeichnet.

Stärkung für die traumatologische Versorgung

Gesundheitslandesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl: „In der Akutversorgung zählt oft jede Minute. Umso wichtiger ist es, dass alle Partner im Gesundheitswesen eng zusammenarbeiten und vorhandene Kapazitäten bestmöglich nutzen. Die Kooperation mit dem UKH Steiermark stärkt die traumatologische Versorgung und ist ein gutes Beispiel dafür, wie Zusammenarbeit über Trägergrenzen hinweg die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessert.“

Klubobmann Marco Triller ergänzt: „Mit dieser Kooperation setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der steirischen Gesundheitsversorgung. Unser Ziel ist klar: Die Menschen müssen im Notfall rasch und auf höchstem medizinischem Niveau versorgt werden. Durch die Einbindung des UKH Steiermark Standort Graz schaffen wir zusätzliche Kapazitäten, entlasten bestehende Strukturen und stellen sicher, dass die Versorgung auch in Zukunft verlässlich funktioniert. Genau dafür steht der Regionale Strukturplan Gesundheit 2030, den wir konsequent umsetzen.“

„Die AUVA betreibt in der Steiermark das Unfallkrankenhaus Steiermark mit den Standorten Graz und Kalwang. Im Zuge der Erstellung des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2030 durch das Land Steiermark wurde festgelegt, dass die vorhandenen Ressourcen im orthopädisch-traumatologischen Bereich des Standortes Graz stärker in die Akutversorgung im Großraum Graz eingebunden werden sollen. Vor diesem Hintergrund wurde der Kooperationsvereinbarung („Rettungskooperation Steiermark“) zwischen der AUVA und dem Gesundheitsfonds Steiermark abgeschlossen. Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige und wirtschaftliche akut-traumatologische Versorgung auf Basis des Österreichischen Strukturplans Gesundheit 2023 und des Regionalen Strukturplans Gesundheit Steiermark 2030“, betont AUVA-Generaldirektor Alexander Bernart.

„Die Beauftragung zur Versorgung von Rettungsanfahrten durch das Land Steiermark ist eine wichtige Anerkennung der hohen medizinischen Kompetenz und der verlässlichen Leistungen unseres Standortes in Graz. Sie unterstreicht die Rolle des UKH Steiermark als zentraler Partner in der unfallchirurgischen Versorgung und bestätigt das Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Patientinnen und Patienten rasch, professionell und auf höchstem Qualitätsniveau zu betreuen“, betont Prof. Christian Kammerlander, der Ärztliche Leiter des UKH Steiermark.

Michael Koren, Geschäftsführer des Gesundheitsfonds Steiermark: „Die Kooperation mit dem UKH Steiermark schafft zusätzliche Versorgungskapazitäten und trägt dazu bei, die Akutversorgung nachhaltig, qualitätsgesichert und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Das begleitende Monitoring wird sicherstellen, dass die vereinbarten Leistungen transparent evaluiert und bei Bedarf gemeinsam weiterentwickelt werden.“

UKH Graz

Die Kooperation mit der AUVA trägt dazu bei, die akut-traumatologische Versorgung sicherzustellen.
© AUVAWikipedia

Traumanetzwerk Steiermark

Ziel ist die gemeinsame Sicherstellung einer bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen akut-traumatologischen Versorgung in der Steiermark im Sinne des öffentlichen Versorgungsauftrages, wobei auch die Mitwirkung des Standortes in Graz des AUVA UKH Steiermark als regionales Traumazentrum im Traumanetzwerk Steiermark umfasst sein soll.

Als Transportziel für Rettungs- und Notarzteinsatzmittel im Zuge des abgestuften Trauma-Netzwerks Steiermark soll das UKH Steiermark am Standort Graz somit im Rahmen der virtuellen EBA (virtEBA) zur Verfügung stehen. In Umsetzung der abgestuften Trauma-Versorgung sollen die Zufahrten sowie die bedarfsgerechten Behandlungen von verunfallten Patientinnen und Patienten entsprechend dem Schweregrad der Verletzung am nächstgelegenen geeigneten Standort erfolgen. Weiters soll eine vereinbarte Übernahme von Rettungskontingenten als Primär- und Sekundärübernahmen aus anderen steirischen Krankenanstalten erbracht werden.

Im Sinne einer leitlinienkonformen Versorgung im Sonderfach Orthopädie und Traumatologie sollen die erforderlichen Kapazitäten insbesondere durch eine Erhöhung der tagesklinischen/tagesambulanten Leistungserbringung im UKH Steiermark gewährleistet werden. Dabei soll das UKH Steiermark bei der Leistungserbringung die ambulanten Leistungsbündel des Sonderfaches Orthopädie und Traumatologie gemäß Bundes-Zielsteuerungsvertrag wie insbesondere Knie-Arthroskopien, Metallentfernungen, Eingriffe am Bewegungsapparat, zumindest im Österreich-Benchmark erbringen.

Bis zu 28 Rettungszufahrten am Tag

Die Kooperationsvereinbarung soll somit folgende Durchschnittskontingente an Rettungszufahrten erfassen:

  • wochentags Montag bis Freitag (inkl. Feiertage) im Durchschnitt 28 Rettungszufahrten pro Tag im Durchrechnungszeitraum eines Kalenderquartals sowie
  • an Samstagen und Sonntagen (inkl. Feiertage) im Durchschnitt 23 Rettungszufahrten pro Tag im Durchrechnungszeitraum eines Kalenderquartals.

Basis der Berechnungsgrundlage sollen alle Rettungstransporte in das UKH Steiermark, Standort Graz, gemessen anhand der vollständigen Zählung durch die zuständige Rettungsleitstelle des Roten Kreuzes, bilden.

Weiters soll hinsichtlich des gesetzlichen Auftrages der AUVA, insbesondere darauf hingewirkt werden, Arbeitsunfälle an das UKH Steiermark zuzuweisen. Darunter fallen sowohl primäre Zuweisungen im Zuge der virtuellen EBA im organisierten Rettungs- und Notarztdienst als auch sekundäre Zuweisungen im Rahmen der trägerübergreifenden Zusammenarbeit. Die Zuweisungen sollen basierend auf den vorgehaltenen Leistungen am UKH Steiermark, Standort Graz, sowie entsprechend den Planungsgrundsätzen des ÖSG erfolgen. Bezüglich der Sekundärtransporte von Einrichtungen der KAGes an Einrichtungen der AUVA, soll die Einrichtung eines gemeinsamen Steuerungsgremiums angestrebt werden.

Ein begleitendes Monitoring soll von der EPIG GmbH durchgeführt werden.