Aufgaben und rechtliche Grundlagen des Gesundheitsfonds Steiermark

Gesundheitsfonds Steiermark

Der Gesundheitsfonds Steiermark ist einer von neun Landesgesundheitsfonds in Österreich. Diese wurden eingerichtet, um das Gesundheitssystem zu verbessern und die Finanzierung sicherzustellen.

Die wichtigsten Aufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark sind das Planen, Steuern und Finanzieren des steirischen Gesundheitssystems. Das Ziel: eine qualitativ hochwertige, effiziente, allen frei zugängliche und gleichwertige Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung.

Der Gesundheitsfonds Steiermark wurde am 1. Jänner 2006 mit Sitz in Graz eingerichtet und ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts.

Aufgaben des Gesundheitsfonds Steiermark

Gemäß § 3 Steiermärkisches Gesundheitsfondsgesetz 2017 nimmt der Gesundheitsfonds die in den Art. 15a B-VG Vereinbarungen betreffend Finanzierung und Organisation des Gesundheitswesens sowie der Zielsteuerung-Gesundheit festgelegten Aufgaben wahr. Dazu zählen:

  • Aufgaben im Rahmen des Modells der leistungsorientierten Krankenanstalten-Finanzierung (LKF)
  • Planung, Steuerung und Finanzierung des Gesundheitswesens im Landesbereich
  • Gewährung von Mitteln für krankenhausentlastende Maßnahmen, Planungen und Versorgungsprojekte
  • Aufgaben im Bereich der partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit
Die Tätigkeit des Gesundheitsfonds ist an den Prinzipien, Zielen und Handlungsfeldern der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit und den Prinzipien des Gender Mainstreamings orientiert und hat Gender- und Diversitätskriterien zu berücksichtigen. Die Basis für die Arbeit sind dabei der Regionale Strukturplan Gesundheit (RSG-St) und der Steirische Gesundheitsplan 2035. Weiteres orientiert sich der Gesundheitsfonds bei seiner Tätigkeit an den Gesundheitszielen Steiermark, der vom Land Steiermark beschlossenen Charta des Zusammenlebens sowie den Grundsätzen von Public Health.​

Rechtliche Grundlagen

In der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, LGBl. Nr. 68/2005 (Vereinbarung alt), wurde erstmals die Errichtung von Landesgesundheitsfonds vorgesehen. Rechtsgrundlage für sein heutiges Bestehen und Handeln bildet das Steiermärkische Gesundheitsfondsgesetz 2017, sowie das LGBl 2/2018 iVm. der Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, das LGBl 68/2017 und die Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG Zielsteuerung-Gesundheit sowie das LGBl 67/2017.