Gesundheit verträgt keine Gewalt
Gesundheitliche Auswirkungen von Gewalterfahrungen stellen weltweit ein großes Problem dar. Die Zahl der von Gewalt betroffenen Menschen ist weltweit sehr hoch. Überwiegend sind von gewalttätigen Übergriffen Frauen und Kinder betroffen, so zählt insbesondere bei Frauen Gewalt zu einem der größten Gesundheitsrisiken (WHO 2003).
Dies deckt sich auch mit der österreichischen Prävalenzstudie zu Gewalt an Frauen und Männern (2011), die zeigt, dass Frauen von Gewalterfahrungen häufiger und schwerer betroffen. Von den Gewalttaten passieren 90% im häuslichen Umfeld. Die gesundheitlichen Folgen von Gewalt haben allerdings viele sehr unterschiedliche Ausprägungen, die sich bis zu chronischen Erkrankungen entwickeln können, insbesondere, wenn sie keine offensichtlichen Gewaltspuren zeigen.
Gesundheitseinrichtungen sind häufig erste Ansprechpartner für von Gewalt betroffenen Menschen.
Opferschutzgruppen
Das Erkennen von stattgehabter Gewalt und der adäquate Umgang mit Menschen nach Gewalterfahrungen sind Herausforderungen mit denen Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen wiederholt konfrontiert sind. Zur Früherkennung, insbesondere von häuslicher Gewalt hat der Gesetzgeber im Krankenanstaltengesetz (KAKuG, § 8e, Abs. 4 – 7; StKAG § 34) die Einrichtung von Opferschutzgruppen verankert. Diese sind über Organisation der Krankenanstalten /-träger in allen steirischen Fondskrankenanstalten eingerichtet.
„Das Istanbulprotokoll“
Die Tätigkeit der Opferschutzgruppen umfasst zusätzlich das Erkennen von und den Umgang mit Folteropfern. Für diese spezielle Gruppe an Patient*innen wurde das „Istanbul-Protokoll“ erarbeitet. Das Istanbul Protokoll ist ein Handbuch, das den Standard der Vereinten Nationen für die Ausbildung von Personen darstellt, wie Menschen, die den Vorwurf erheben, gefoltert oder misshandelt worden zu sein, begutachtet und untersucht werden sollen. Außerdem ist darin festgelegt, wie der Rahmen für diese Untersuchungen gestaltet werden soll, die Untersuchungsergebnisse zu dokumentieren sind und die Erkenntnisse an die Justiz oder andere Ermittlungsbehörden weiterzuleiten sind.
Gesundheit verträgt keine Gewalt: Hinschauen und nachfragen hilft!
Ergänzend zu den vielfältigen Aktivitäten unterschiedlicher Institutionen in der Steiermark hat der Gesundheitsfonds Steiermark im Jahr 2017 das Frauengesundheitszentrum (FGZ) Graz mit der Umsetzung des Projekts „Gesundheit verträgt keine Gewalt – Hinschauen und Nachfragen hilft“ beauftragt. Mit Mitte 2019 wurde dazu ein Folgeprojekt gestartet.
Die Zielsetzung der Projekte ist: