Ärzt*innenausbildung

Maßnahmen für eine angemessene Versorgung der steirischen Bevölkerung mit Ärzt*innen für Allgemeinmedizin insbesondere im niedergelassenen Bereich

Umsetzung der ÄAO 2015 – Lehrpraxis für Turnusärzt*innen in Ausbildung zu Ärzt*innen für Allgemeinmedizin

Eines der strategischen Ziele des Bundes-Zielsteuerungsvertrag Gesundheit 2017-2021 ist die Stärkung der ambulanten Versorgung bei gleichzeitiger Entlastung des akutstationären Bereichs und Optimierung des Ressourceneinsatzes (strategisches Ziel 1). Dazu müssen die Verfügbarkeit und der Einsatz des für die qualitätsvolle Versorgung erforderlichen Gesundheitspersonals sichergestellt sein (operatives Ziel 2).

Die Umsetzung dieses strategischen und operativen Zieles auf Landesebene bedeutet für die Berufsgruppe der Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, dass ausreichend Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen müssen. Für die organisatorische Abwicklung und Finanzierung der Ausbildung in Lehrpraxen für Allgemeinmedizin wurden in der Steiermark die Details gemeinsam zwischen Ärztekammer für Steiermark, der Österreichischen Gesundheitskasse – Landesstelle Steiermark (stellvertretend für alle steirischen Krankenkassen) und dem Gesundheitsfonds Steiermark erarbeitet und werden gemeinsam umgesetzt.

Attraktivierung Allgemeinmedizin

Die zunehmende Zeitspanne zwischen frei werden und Nachbesetzung von § 2 Kassenstellen von Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, insbesondere im ländlichen Raum, bei einer ausreichenden Zahl an Ärzt*innen und Medizin-Absolvent*innen, lässt auf eine mangelnde Attraktivität dieses ärztlichen Tätigkeitsfeldes schließen. Dies steht in Einklang mit diversen Forschungs- und Projektergebnissen, an denen auch das Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung (IAMEV) der Medizinischen Universität Graz maßgebliche Beiträge geleistet hat. Der Bedarf an Maßnahmen zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin ist bereits auf mehreren internationalen und nationalen Ebenen erkannt worden. International haben die Verantwortungsträger bereits vielfältige und wirksame Aktivitäten unternommen. In Österreich hat die Bundes-Zielsteuerungskommission in ihrer Sitzung am 6. April 2018 ebenfalls einen Maßnahmenkatalog beschlossen und die Länder mit dessen konkreter Umsetzung beauftragt.

In der Steiermark haben im Rahmen eines Rundes Tisches am 1. April 2019 Expert*innen mit den im Landtag vertretenen Parteien dieses Thema mit Lösungsansätzen diskutiert. Die Landes-Zielsteuerungskommission und die Gesundheitsplattform Steiermark haben in deren Sitzungen vom 26. Juni 2019 die Förderung des Projekts „Attraktivierung der Allgemeinmedizin“, welches vom Institut für Allgemeinmedizin und Evidenzbasierte Versorgungsforschung vorgelegt wurde, für eine 1-jährige Laufzeit beschlossen. Am 10. Juni 2020 haben diese Gremien die Verlängerung der Förderung bis Ende 2021 beschlossen.

Ziele des Projekts sind:

  • Steigerung des Interesses der Medizinabsolvent*innen für den Turnus zur Ausbildung zu Ärzt*innen für Allgemeinmedizin und Sensibilisierung für die Problemstellungen und Herausforderungen für Ärzt*innen, die im extramuralen Bereich arbeiten, auch im Sinne einer Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Spitalsärzt*innen und niedergelassenen Ärzt*innen

  • Verbesserung der Vorbereitung der Turnusärzt*innen für Allgemeinmedizin auf ihre eigenverantwortliche und eigenständige Tätigkeit in einer Ordination für Allgemeinmedizin, um auch den Anforderungen in entlegenen ländlichen Regionen gerecht werden zu können

  • Steigerung der Übernahmebereitschaft einer § 2 Kassenstelle durch Ärzt*innen für Allgemeinmedizin

  • Gesteigerte Bereitschaft zu interdisziplinärer und multiprofessioneller Leitlinien-basierter Zusammenarbeit, insbesondere bei der Versorgung von Menschen mit chronischen Erkrankungen

  • Angemessene Versorgung der steirischen Bevölkerung mit Ärzt*innen für Allgemeinmedizin in § 2 Kassenpraxen und Gesundheitszentren