Rettungs- und Krankentransporte

Die EPIG GmbH hat im Auftrag des Gesundheitsfonds Steiermark die aktuelle Struktur der Rettungsdienste sowie Krankenbeförderung und -transporte analysiert. Dabei zeigte sich, dass in einzelnen Bereichen Handlungsbedarf besteht, um ein effizientes, modernes und patient*innenzentriertes Versorgungssystem zu gewährleisten. Die Analyse wurden im Herbst 2022 abgeschlossen. Seitdem wurden bereits zahlreiche Verbesserungen umgesetzt, unter anderem zur Entlastung der Rettungsdienste.

Krankentransporte durch Taxiunternehmen

Eine wesentliche Entlastung für die Rettungsdienste wurde im Sommer 2023 fixiert. Seitdem können Taxiunternehmen Krankenbeförderungen zu allen Arten von Behandlungen durchführen. Bislang war das nur zu Chemo- und Strahlentherapie- sowie Dialysefahrten möglich. Basis dafür ist eine Vereinbarung zwischen ÖGK Landesstelle Steiermark hat mit der WKO Steiermark (Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit PKW).

Neuer Infofolder für Ärzt*innen und Patient*innen

Gesundheitsfonds Steiermark und ÖGK haben einen neuen Infofolder erstellt, in dem die wichtigsten Infos zu den Krankentransporten zusammengefasst sind. Der Infofolder wurde im November 2023 in einer Auflage von 175.000 Stück an steirische Ärzt*innen und Krankenhäuser verschickt. Zielgruppe sind einerseits die Ärzt*innen selbst, aber auch die Patient*innen.

Krankentransporte: Die wichtigsten Infos im Überblick

Grundsätzlich übernimmt die ÖGK den medizinisch indizierten Krankentransport von gehunfähig erkrankten Versicherten. Ob eine Gehunfähigkeit vorliegt und welche Transportart zweckmäßig ist, entscheiden die Ärzt*innen. Sie stellen auch die Transportanweisung aus.

Welche (bodengebundenen) Transportarten gibt es?

  • Krankenbeförderung 
    Patient*in benötigt keine sanitätsdienstliche Hilfe und kann mit einem Privat-PKW oder Taxi befördert werden.
  • Einfacher Krankentransport 
    Patient*in benötigt nur auf dem Weg zum und vom Sanitätskraftwagen Unterstützung durch Sanitäter*in und kann mit einem Behelfskrankenwagen transportiert werden.
  • Qualifizierter Krankentransport 
    Patient*in benötigt während des Transports eine sanitätsdienstliche Versorgung und wird grundsätzlich liegend oder sitzend in einem Tragesessel mit einem Krankentransportwagen transportiert.

In Notfällen muss KEINE ärztliche Transportanweisung ausgestellt werden – hier wählt man den Notruf 144. Bei anderen akuten Erkrankungen ist das Gesundheitstelefon 1450 der richtige Ansprechpartner.

Nähere Infos …

Kontakt für Rückfragen: Elisabeth Ennsthaler (ÖGK), Tel.Nr. (050) 766-151999

Folder Krankentransporte

Weitere Maßnahmen

Weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Systems der Krankentransporte werden seitens Land Steiermark, Gesundheitsfonds Steiermark und Sozialversicherung vorbereitet. Dazu zählen:

  • gestaffelte und singuläre Terminvergabe in Krankenhaus-Ambulanzen
  • Digitalisierung des Transportscheins
  • Adaptierung legistischer Rahmenbedingungen
  • Monitoring zur Bewertung von Verspätungen, Einsatzarten etc.