Maßnahmen gegen den Ärzt*innenmangel
Gesetzliche Rahmenbedingungen und der zunehmende Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung führen dazu, dass Stellen für Ärzt*innen in Krankenanstalten und § 2-Kassenstellen längere Zeit unbesetzt bleiben. Um den Ärzt*innenmangel zu bekämpfen, werden laufend Maßnahmen umgesetzt. Die Attraktivierung des Berufsbildes Arzt*Ärztin für Allgemeinmedizin zählt ebenso dazu wie zusätzliche Ausbildungsstellen in Mangelfächern sowie Stipendien- und Förderungsprogramme.
Die Fondskrankenanstalten setzen darüber hinaus weitere Maßnahmen um. Im April 2023 wurde ein Paket vorgestellt, das u. a. einen Bonus von 1.500 Euro netto für KAGes-Mitarbeiter*innen inkludiert (nähere Infos dazu …).
Stipendien an der Med Uni Graz
An einigen Krankenhausabteilungen in der Steiermark bestehen Engpässe an ärztlichen Mitarbeitenden, die die Aufrechterhaltung eines Betriebes 24/7 erschweren bzw. verunmöglichen. Nicht selten mangelt es, um den Dienstbetrieb in der Nacht aufrechterhalten zu können, an Beidienstleistenden Ärzt*innen/Sekundarärzt*innen. Studierende im klinisch-praktischen Jahr (KPJ) können bereits unter Anleitung und Aufsicht für im Beidienst zu leistende Tätigkeiten herangezogen werden.
Zur Abfederung der bestehenden Mangelsituation wurden 2022 zusätzliche Maßnahmen für Studierende an der Medizinischen Universität Graz beschlossen. Diese sehen zwei Stipendienmodelle vor:
- 1. Modell: Stipendium ab dem 2. Studienabschnitt für ein bis vier Jahre – monatlich 950 Euro brutto
- 2. Modell: Stipendium ab Beginn KPJ für max. 12 Monate – monatlich 2.200 Euro brutto
Insgesamt sollen durch die Stipendien bis zu 300 Jungärzt*innen an das steirische Gesundheitswesen gebunden werden – für bis zu sechs Jahren. 10 Mio. Euro werden dafür investiert.
Zusätzliche Ausbildungsstellen in Mangelfächern
Die kinder- und jugendfachärztliche Versorgung in der Steiermark stellt sowohl im niedergelassenen Bereich als auch in den Krankenanstalten zunehmend eine Herausforderung dar. Diese wird sich aufgrund der Altersstruktur der Fachärzt*innen für Kinder- und Jugendheilkunde in den nächsten Jahren noch verschärfen. Insbesondere in der Obersteiermark ist es schwierig, Kinder- und Jugendfachärzt*innen für den niedergelassenen Bereich zu finden. Um Engpässe zu vermeiden und die entsprechenden Zielsetzungen laut RSG-St 2025 erreichen zu können, wurde 2019 die Finanzierung von
- sechs zusätzlichen Ausbildungsstellen
für Turnusärzt*innen zum Facharzt*zur Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde am LKH Hochsteiermark, Standort Leoben, beschlossen. Seit dem Jahr 2021 sind alle sechs Stellen stabil besetzt.
Steigender Bedarf an Fachärzt*innen besteht ebenfalls in den psychiatrischen Sonderfächern. Dies ist einerseits durch die im Rahmen des RSG-St 2025 geplante Regionalisierung des stationären Versorgungsangebots und andererseits durch die Folgen der Pandemie bedingt. Insbesondere für die psychiatrische Versorgung von Kindern- und Jugendlichen ist es häufig schwierig, Ärzt*innen zu finden. Im Jahr 2022 wurde daher die Finanzierung von
- zehn zusätzlichen Ausbildungsstellen
für Fachärzt*innen in den psychiatrischen Sonderfächern beschlossen. Dieser Ausbildungsplan wird ab 2023 umgesetzt. Damit die zusätzlich investierten Mittel auch Wirkung zeigen, müssen sich alle Turnusärzt*innen, die auf den zusätzlichen Stellen ausgebildet werden, für eine definierte Zeit verpflichten, in der Steiermark tätig zu sein.

Simulationsrechnungen zur Planung des Ärzt*innenbedarfs
Seitens des BMSGPK wurden 2018 erste Arbeiten zur Berechnung eines zukünftigen Bedarfs an Ärzt*innen durchgeführt. Diese Arbeiten fokussierten auf die Frage, ob der pensionsbedingte Abgang an Ärzt*innen durch die Studierenden und Turnusärzt*innen ausgeglichen werden kann. Dieser Ansatz unterschied nur zwischen Fachärzt*innen gesamt und Ärzt*innen für Allgemeinmedizin.
Der Gesundheitsfonds Steiermark hat 2022 begonnen, ein eigenes Simulationsmodell aufzubauen, um den künftigen Ärzt*innen-Bedarf in den jeweiligen Fachrichtungen besser abzuschätzen. In diesem werden die Ziele des RSG-St 2025 genauso berücksichtigt wie weitere Rahmenbedingungen, die die Zahl der Ärzt*innen beeinflussen.
Ausbildung in Lehrpraxen und weitere Projekte
Mit der Ärzteausbildungsordnung 2015 wurde die verpflichtende Ausbildung in Lehrpraxen beschlossen. Diese wird anteilig durch Bund, Länder, Sozialversicherung und Lehrpraxis-Inhaber*innen finanziert. In der Steiermark stehen etwa 100 Lehrpraxen zur Verfügung, und es wurden seit Beginn der Umsetzung Mitte 2018 bis Ende 2022 mehr als 230 Ärzt*innen in einer Lehr-(Gruppen-)praxis ausgebildet.
Zusätzlich werden in der Steiermark bereits seit mehreren Jahren Fortbildungsformate abgehalten, um jungen Ärzt*innen die Tätigkeit als Arzt*Ärztin für Allgemeinmedizin näherzubringen. Diese umfassen postgraduale Mentoring-Programme „Allgemeinmedizin to go“ und „Fit für die Praxis“, die Weiterbildung „Vielfalt Allgemeinmedizin“ sowie Einzelmentorings und Gruppensupervisionen. Damit konnten im Jahr 2022 in Summe etwa 750 junge Ärzt*innen erreicht werden.

Projekt „Attraktivierung Ärzt*innenausbildung“
Die zunehmende Zeitspanne zwischen frei werden und Nachbesetzung von § 2 Kassenstellen von Ärzt*innen für Allgemeinmedizin, insbesondere im ländlichen Raum, bei einer ausreichenden Zahl an Ärzt*innen und Medizin-Absolvent*innen, lässt auf eine mangelnde Attraktivität dieses ärztlichen Tätigkeitsfeldes schließen. Dies steht in Einklang mit diversen Forschungs- und Projektergebnissen, an denen auch das Institut für Allgemeinmedizin und evidenzbasierte Versorgungsforschung (IAMEV) der Medizinischen Universität Graz maßgebliche Beiträge geleistet hat. Der Bedarf an Maßnahmen zur Attraktivierung der Allgemeinmedizin ist bereits auf mehreren internationalen und nationalen Ebenen erkannt worden. International haben die Verantwortungsträger bereits vielfältige und wirksame Aktivitäten unternommen. In Österreich hat die Bundes-Zielsteuerungskommission in ihrer Sitzung am 6. April 2018 ebenfalls einen Maßnahmenkatalog beschlossen und die Länder mit dessen konkreter Umsetzung beauftragt.
In der Steiermark haben im Rahmen eines Rundes Tisches am 1. April 2019 Expert*innen mit den im Landtag vertretenen Parteien dieses Thema mit Lösungsansätzen diskutiert. Die Landes-Zielsteuerungskommission und die Gesundheitsplattform Steiermark haben in deren Sitzungen vom 26. Juni 2019 die Förderung des Projekts „Attraktivierung der Allgemeinmedizin“, welches vom Institut für Allgemeinmedizin und Evidenzbasierte Versorgungsforschung vorgelegt wurde, für eine 1-jährige Laufzeit beschlossen. Am 10. Juni 2020 haben diese Gremien die Verlängerung der Förderung bis Ende 2021 beschlossen.
Ziele des Projekts sind: