Wie funktioniert Suchtprävention?
Suchtprävention will verhindern, dass Menschen süchtig werden. Sie will Menschen helfen, sich Fähigkeiten anzueignen, die sie vor Sucht schützen. Außerdem zeigt sie auf, wie man eine Umgebung gestalten kann, die der Sucht vorbeugt.
Suchtprävention fängt bei Kindern und Jugendlichen an. Wenn Kinder und Jugendliche lernen, mit Problemen besser umzugehen, können sie später weniger leicht süchtig werden.
Welche Angebote gibt es für Suchtprävention?
Die Angebote der Suchtprävention in der Steiermark werden überwiegend durch die Fachstelle für Suchtprävention VIVID abgedeckt. Neben der Fachstelle sind noch weitere Akteur*innen an der Planung und Umsetzung suchtpräventiver Maßnahmen beteiligt. Das sind z. B.:
- Suchthilfe-Einrichtungen
- kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungs-Einrichtungen
- Schulärzt*innen bzw. Schulpsycholog*innen
- Polizei, die für diese Aufgaben über speziell geschulte Präventionsbeamt*innen verfügt
Die Zusammenarbeit zwischen den unterschiedlichen Akteur*innen und VIVID gewährleistet eine hohe Qualität der Angebote.
Verhaltensprävention
Die Verhaltensprävention setzt direkt beim Verhalten des Menschen und seinem individuellen Gesundheitsverhalten an. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen, welche die eigene Gesundheitskompetenz stärken.
Verhaltenspräventive Maßnahmen werden in „universelle“, „selektive“ und „indizierte“ Prävention unterteilt. In der folgenden Übersicht finden Sie auch Angebote zu den einzelnen Formen der Verhaltensprävention.
Verhältnisprävention
Verhältnis- und Verhaltensprävention ergänzen sich. Verhaltensprävention wirkt direkt beim Menschen, während Verhältnisprävention die Bedingungen in der Gesellschaft verändert. Ziel der Verhältnisprävention ist es, die Umstände so zu gestalten, dass Menschen weniger Suchterkrankungen entwickeln. Dafür kann man Gesetze ändern, die Verfügbarkeit von Drogen beschränken, Alters- und Werbebeschränkungen oder Preiserhöhungen festlegen, gesellschaftliche Normen ändern, klare Regelungen in der Schule, im Betrieb oder in der Familie festlegen. Die Verhältnisprävention hat also mehr Möglichkeiten als die Verhaltensprävention.
Prävention in verschiedenen Rahmen
VIVID bietet Suchtpräventionsmaßnahmen zu unterschiedlichen Themen in unterschiedlichen Rahmen an:
Rahmen: | Themen: |
Suchtprävention als Gemeinschaftsaufgabe (SAG)
Seit 2002 ist die verpflichtende Zusammenarbeit zwischen der Fachstellen für Suchtprävention und der Polizei zur Suchtprävention an Schulen verpflichtend (Erlass Innenministerium). Daraufhin wurde in der Steiermark die Arbeitsgruppe „Suchtprävention als Gemeinschaftsaufgabe (SAG)“ gebildet.
Die Arbeitsgruppe schließt sich aus Vertreter*innen von unterschiedlichen Institutionen und Berufsgruppen zusammen. Ziel ist es, suchtpräventive Angebote zu entwickeln und suchtpräventive Angebote miteinander zu vernetzen.
In den vergangenen Jahren hat die Arbeitsgruppe Qualitätskriterien für suchtpräventive Maßnahmen erstellt und eine Checkliste zur Überprüfung der Qualität von suchtpräventiven Programmen an Schulen entwickelt.
In der Arbeitsgruppe sind Vertreter*innen aus den Bereichen: Suchtprävention, Polizei, Suchthilfe, Bildungseinrichtungen und Behörden.
„Helfen statt strafen“
Unter dem Motto „Helfen statt strafen“ sind Schulen verpflichtet Schüler*innen, die illegale Suchtmittel konsumieren, gezielt Hilfe anzubieten. Dadurch soll jungen Menschen frühzeitig Unterstützung angeboten werden – ohne zu strafen, ohne Anzeige und ohne Diskriminierung.
Gesetzlich geregelt ist „Helfen statt strafen“ im § 13 Abs. 1 Suchtmittelgesetz (SMG)
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat dazu für alle Bundesländer, unter Mitwirkung der Fachstellen für Suchtprävention, einen Leitfaden mit dem Titel „Handlungsleitfaden Zur Umsetzung des § 13 Suchtmittelgesetz an der Schule. Konsum von illegalen Suchtmitteln durch Schülerinnen und Schüler“ veröffentlicht.